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Das regelt das Jugendschutzgesetzt. Oder lies auf Seiten von Jugendschutzbeauftragten. Einfach in Suchmaschine eingeben, gibt es komplett und ganz gut verständlich im Netz.
Meiner Meinung nach bist du an der Grenze. Textlich musst du wohl nichts groß befürchten, wenn es so bleibt, wie du sagst. Was den Jugendschutzbeauftragten angeht, würde ich auf Nummer sicher gehen und einen nennen. Das kann - ganz grob - auch ein Freund sein, der sich ein bisschen auskennt, muss kein RA oder kein Online-Jugendschutz-Profi sein. Er muss nur "fachlich geeignet" sein, was ein sehr weites Feld ist. Gefühlsmäßig würde ich sagen, kommst du wegen der Querverbindung in den Fetischbereich nicht drumherum.
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