neue .de-Domains - Überblick Rechtsstreitigkeiten
1.
2 Domains wurde aufgrund bestehender Gerichtsurteile vorab zugeteilt
vw.de und o2.de [ Hat jemand das Aktenzeichen vom o2-Urteil ? ]
2.
Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von e.de, f.de, g.de, x.de, y.de, z.de weil momentan noch ein Rechtsstreit anhängig ist !
[ warum wird auf der DENIC-Homepage das x.de-Urteil dann als rechtskräftig ausgewiesen ]
3.
Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von br.de, dw.de, hr.de, sr.de
von den jeweiligen ARD-Sendern
4.
Überprüfung durch das Kartellamt
Das gesamte Verfahren wird vom Bundeskartellamt überprüft.
Dabei kann jeder, der sich vom Vergabeverfahren benachteiligt fühlt,
eine Eingabe machen !
DENIC versucht den Vorwurf der Kartellbildung damit auszuräumen, dass
es ab 9:00 Uhr auch möglich war, auch bei DENIC direkt via E-Mail und Fax
einen Antrag einzureichen.
Allerdings schreibt DENICdirect auf seiner Homepage folgendes :
Einführung neuer Domains
DENIC nimmt aus Gründen der Chancengleichheit vor dem 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) keine Registrierungen für die ab dann neu zu registrierenden .de-Domains entgegen. Folglich ist es auch nicht möglich, diese Domains über unseren Service DENICdirect vormerken zu lassen. Alle Aufträge für solche Domains, die uns vor dem 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) erreichen, werden entsprechend der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Domainrichtlinien bearbeitet. Sollte es sich dabei um zu diesem Zeitpunkt ungültige Domains handeln, wird die Registrierung abgelehnt und Sie erhalten einen abschlägigen Bescheid.
Erst ab dem 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) können Sie auch bei DENICdirect Aufträge für Domains nach den ab dann gültigen Domainrichtlinien einreichen. Durch die daran anschließende notwendige händische Prüfung und manuelle Bearbeitung ist damit zu rechnen, dass das Verfahren im Gegensatz zu den bei den Mitgliedern bereits erfolgten Vorprüfungen mit Zugang zum automatisierten System zeitlich so viele Nachteile hat, dass eine Registrierung durch DENICdirect in aller Regel nicht erfolgreich sein wird.
Aus Gründen der Chancengleichheit werden Registrierungsaufträge durch DENICdirect nicht bevorzugt behandelt und durch den Start zum Stichtag wirkt sich der zeitliche Aufwand der Auftragsbearbeitung bis zur Übergabe an das automatische Registrierungsinterface negativ auf Ihre Chancen aus. Über einen Erfolg des Eingangs entscheidet der Zeitstempel am automatischen Registrierungsinterface. An diesem werden die Aufträge nach dem „First come – first served“-Prinzip bearbeitet.
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie während der Einführungsphase der neuen .de-Domains erfolgreich sein wollen, wenden Sie sich an einen Internet Service Provider. Eine Liste aller DENIC-Mitglieder (Internet Service Provider) finden Sie hier.
Da stellt sich die Frage, ob diese Vorgegensweise die Bedenken des Kartellamtes damit wirklich ausgeräumt werden !
Wie gesagt, das Bundeskartellamt überprüft das gesamte Verfahren.
Jedermann kann seine Beschwerden am Vergabeverfahren schriftlich
einreichen und seine Erfahrungen mitteilen, ob eine/keine Diskriminierung
vorgelegen hat.
CTL
1.
2 Domains wurde aufgrund bestehender Gerichtsurteile vorab zugeteilt
vw.de und o2.de [ Hat jemand das Aktenzeichen vom o2-Urteil ? ]
2.
Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von e.de, f.de, g.de, x.de, y.de, z.de weil momentan noch ein Rechtsstreit anhängig ist !
[ warum wird auf der DENIC-Homepage das x.de-Urteil dann als rechtskräftig ausgewiesen ]
3.
Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von br.de, dw.de, hr.de, sr.de
von den jeweiligen ARD-Sendern
4.
Überprüfung durch das Kartellamt
Das gesamte Verfahren wird vom Bundeskartellamt überprüft.
Dabei kann jeder, der sich vom Vergabeverfahren benachteiligt fühlt,
eine Eingabe machen !
DENIC versucht den Vorwurf der Kartellbildung damit auszuräumen, dass
es ab 9:00 Uhr auch möglich war, auch bei DENIC direkt via E-Mail und Fax
einen Antrag einzureichen.
Allerdings schreibt DENICdirect auf seiner Homepage folgendes :
Einführung neuer Domains
DENIC nimmt aus Gründen der Chancengleichheit vor dem 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) keine Registrierungen für die ab dann neu zu registrierenden .de-Domains entgegen. Folglich ist es auch nicht möglich, diese Domains über unseren Service DENICdirect vormerken zu lassen. Alle Aufträge für solche Domains, die uns vor dem 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) erreichen, werden entsprechend der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Domainrichtlinien bearbeitet. Sollte es sich dabei um zu diesem Zeitpunkt ungültige Domains handeln, wird die Registrierung abgelehnt und Sie erhalten einen abschlägigen Bescheid.
Erst ab dem 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) können Sie auch bei DENICdirect Aufträge für Domains nach den ab dann gültigen Domainrichtlinien einreichen. Durch die daran anschließende notwendige händische Prüfung und manuelle Bearbeitung ist damit zu rechnen, dass das Verfahren im Gegensatz zu den bei den Mitgliedern bereits erfolgten Vorprüfungen mit Zugang zum automatisierten System zeitlich so viele Nachteile hat, dass eine Registrierung durch DENICdirect in aller Regel nicht erfolgreich sein wird.
Aus Gründen der Chancengleichheit werden Registrierungsaufträge durch DENICdirect nicht bevorzugt behandelt und durch den Start zum Stichtag wirkt sich der zeitliche Aufwand der Auftragsbearbeitung bis zur Übergabe an das automatische Registrierungsinterface negativ auf Ihre Chancen aus. Über einen Erfolg des Eingangs entscheidet der Zeitstempel am automatischen Registrierungsinterface. An diesem werden die Aufträge nach dem „First come – first served“-Prinzip bearbeitet.
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie während der Einführungsphase der neuen .de-Domains erfolgreich sein wollen, wenden Sie sich an einen Internet Service Provider. Eine Liste aller DENIC-Mitglieder (Internet Service Provider) finden Sie hier.
Da stellt sich die Frage, ob diese Vorgegensweise die Bedenken des Kartellamtes damit wirklich ausgeräumt werden !
Wie gesagt, das Bundeskartellamt überprüft das gesamte Verfahren.
Jedermann kann seine Beschwerden am Vergabeverfahren schriftlich
einreichen und seine Erfahrungen mitteilen, ob eine/keine Diskriminierung
vorgelegen hat.
CTL