Lösung für die Zukunft
Liebe Kollegen,
die meisten Verträge gehen wenig bis gar nicht auf den Übergang der Rechte an den Käufer ein. Meistens werden da labbrige Pauschalformulierungen verwendet, wie "Käufer und Verkäufer verpflichten sich all erforderlichen Massnahmen.....".
Ich löse das Problem auf zwei Arten: Entweder einen Escrow Service zwischenschalten (Notar, bekannter Anwalt wie John Berryhill oder Paul Keating, Escrow.com, Sedo, etc), dadurch erledigt sich das Problem. Oder aber die Übergabe der Domain explizit glasklar im Vertrag regeln.
Ich mache das so: Der Käufer übermittelt mir alle Daten die im Namefile erscheinen sollen. Auch Nameserver. Einfach ALLE Daten. Er übermittelt mir auch, welches ICANN Mitglied (oder Denic Mitglied) die Domain abholt. Danach geht es meistens recht problemlos: Die Zustimmungen kann er selbst erteilen, wenn erforderlich, und Du weisst, dass die Domain beim richtigen Registrar landet.
Holt er dann trotzdem nicht ab, kann man in meinen Augen die Domain einfach auslaufen lassen, solange dies nicht binnen 6 Monaten nach Kaufvertrag geschieht. Da ich aber daran interessiert bin, dass der Kunde vielleicht nochmal kauft, rufe ich einfach so oft an, BIS er umzieht. Und zwar AUCH bei seinem Registrar.
Ich verkaufe nichts unter 10.000 Euro normalerweise. Da macht es Sinn so zu handeln. Wenn man für 300,- Euro verkauft, dann lohnt sich der Aufwand natürlich nicht.