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Alt 21.01.2010, 19:07   #1 (permalink)
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Twitter und Namensrecht

Ein Mannheimer Unternehmer hat sich 2007 auf Twitter mit dem Nutzernamen Mannheim registriert - Drei Jahre nach Registrierung des Accounts – und damit zu einem Zeitpunkt, an dem sich Twitters mögliche Rolle für Online Marketing erwiesen hat – erhielt er nun ein offizielles Schreiben der Stadt Mannheim, die Ihn dazu auffordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und den Twitter Account „Mannheim“ freizugeben. Andernfalls werde man Klage bei Gericht einreichen. Was meint Ihr zur Rechtslage ?

Mannheim will Twitter-Account einklagen
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Alt 21.01.2010, 19:11   #2 (permalink)
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Zitat von photographer Beitrag anzeigen
Ein Mannheimer Unternehmer hat sich 2007 auf Twitter mit dem Nutzernamen Mannheim registriert - Drei Jahre nach Registrierung des Accounts – und damit zu einem Zeitpunkt, an dem sich Twitters mögliche Rolle für Online Marketing erwiesen hat – erhielt er nun ein offizielles Schreiben der Stadt Mannheim, die Ihn dazu auffordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und den Twitter Account „Mannheim“ freizugeben. Andernfalls werde man Klage bei Gericht einreichen. Was meint Ihr zur Rechtslage ?

Mannheim will Twitter-Account einklagen
Was passiert denn, wenn sie den Account bekommen? Twittern dann die Beamten?

PR-Aktion für Mannheim, eher eine schlechte, sonst nichts.
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Geändert von LoneWolf (21.01.2010 um 19:17 Uhr)
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