domainklub
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- Registriert
- 05. Feb. 2006
- Beiträge
- 1.520
Hallo Kollegen,
bin heute von meiner Postfrau mit einem Einschreiben überrascht worden :-(
Absender: Anwaltskanzlei aus München in Vertretung der Porze*llanma/nu+faktur Mei**ssen GmbH
Inhalt: ich soll mich bis kommenden Dienstag dazu äußern „aufgrund welcher Umstände Sie sich berechtigt halten, die Domain im Zusammenhang mit dem Anbieten von Informationen zu Porze*llanwaren zu benutzen.“ Sollte ich mich nicht „auf eine geeignete Rechtsgrundlage berufen können, müssten sie ihrer Mandantin gegebenenfalls empfehlen, die ihr in diesem Fall zustehenden Ansprüche im Wege einer formalen Abmahnung geltend zu machen.“
Zur Webseite selber: hab ne kleine Minisite drauf, in der alle möglichen Sachen kurz beschrieben werden die man als w.. Gold bezeichnet / bezeichnet hat / bezeichnen kann, natürlich ist da auch Porz*ellan erwähnt
Markenlage:
- Es existieren 3 Marken (2* DPMA + 1* OAMI) auf den Begriff Meis* sen (keine Ahnung warum die mir das mitschicken, sagt aber irgendwie schon viel aus wenn man es für notwendig erachtet sogar den Stadtnamen als Marke zu sichern, egal)
- Deutsche Wortmarke (DPMA) + Gemeinschaftsmarke auf Mei++sse/ner Por*zell/an – auch hier keine Ahnung warum die mir das gegenüber überhaupt erwähnen – wahrscheinlich sind sie einfach unheimlich stolz auf ihre Marken
- Es existiert eine Wortmarke (OAMI) für „we/iss*es Go/ld“
Es existiert also für die (meiner Meinung nach generische und nicht zwangsläufig mit Porz.. in Verbindung zu bringende) Wortkombi nur eine Wortmarke beim Harmonisierungsamt. Die Recherche beim DPMA hat ergeben dass mehrere Marken zu diesem Begriff bestehen .. deren Inhalt und Nutzung eigentlich ebenso den „weitläufigen, schwammigen, generischen Charakter“ dieser Wortkombi unterstreichen. Es gibt also zB auch gleichlautende Marken zu einem Bier, einer Seife, Salz oder whatever.
Zusätzlich wurde seitens der Porze*llanma/nufaktur Mei**ssen versucht am 04.12.2008 ebenfalls eine Marke zu dieser Wortkombi beim DPMA einzutragen, Ergebnis war wohl dass sich das DPMA (meiner Meinung nach zu Recht) nicht dazu in der Lage sah die Schutzfähigkeit dieser Begriffe anzuerkennen – Ergebnis: Eintragung nicht möglich, Anmeldung zurückgenommen
Andere TLD´s:
einiges gereggt und in Verwendung (zum Teil auch mit Porze*llan-Inhalten (zB ohne Bindestrich de + com) oder auch mit Bezug auf andere Produkte (Bier, Salz), Die Meis*sener nutzen die Bindestrich com und wollen nun wohl wahrscheinlich meine Domain auch noch haben ;-))
Es gibt noch einen Wikipedia-Eintrag – der eigentlich schön beschreibt dass es auch noch was anderes außer Porze*llan gibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wei*ßes_G*old)
Domain vor Marke:
Die oben besagte Gemeinschaftsmarke wurde am 16.1.2009 angemeldet und am 28.7.2009 eingetragen, die Domain halte ich bereits weit vor Markeneintrag oder Beantragung. Das spielt denke ich aber hier wohl weniger eine Rolle, da es ja um die Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der Wortkombi + Porze*llan geht, keine Ahnung.
Frage aber nun was ich machen sollte:
Abgesehen von der Tatsache dass die wohl einen an der Waffel haben (oder sollte ich besser von Meiße sprechen), stellt sich mir nun die Frage was ich jetzt unternehmen kann/sollte und was ich möglicherweise in keinem Fall tun sollte. Ich seh das Ganze eigentlich eher gelassen und denke dass hier nur mal ein wenig heiße Luft und Stress produziert wurde und dass die eigentlich schon eher wissen, kaum irgendwelche Ansprüche auf die Domain zu haben und sich möglicherweise die Domain mit ein wenig Einschüchterung erstreiten wollen, keine Ahnung was der Stress bedeuten soll :-(
Frage aber nun: Textpassage die Porze*llan betrifft erstmal aus der Seite rausnehmen? Adsense von der Domain nehmen? Webseite komplett lahm legen? .. oder einfach gar nichts machen (für letzters hab ich mich iM noch entschlossen)
Frage wäre dann natürlich auch noch was ich denen bis Dienstag nun mitteilen sollte, ich werd Christian (Forsaken) aber mal auf diese Geschichte hinweisen, vielleicht hat er ja „Spaß“ daran dass in die Hand zu nehmen.
Von der Sache her wärs mir fast wert mich mit allen Mitteln gegen diese Heinis zu wehren, hab zwar kaum große Lust, Zeit und Budget um das durchzuziehen, aber wer mir so blöd kommt, verdients möglicherweise nicht anders, bei so was bin ich ein Kämpfer ;-)). Kann mir irgendwie kaum vorstellen dass es einen anderen Grund gibt außer dass die scharf auf meine Domain sind, dass man den Begriff weiß.. G ohne Genehmigung der Mei*sse*ner nicht mit dem Produkt Porze*llan auf einer Webseite in Verbindung bringen darf, kommt mir irgendwie abwegig um nicht zu sagen weltfremd vor.
Wie auch immer, ich hoff ihr habt ein paar Tipps für mich parat (werde ich selbstredend nicht als Rechtsberatung ansehen!), die Sache hat mir den sonnigen Freitag nun doch sehr versalzt, ich hoff das ändert sich schnellstens wieder ;-))
Danke vorab!
Gruß Stephan
bin heute von meiner Postfrau mit einem Einschreiben überrascht worden :-(
Absender: Anwaltskanzlei aus München in Vertretung der Porze*llanma/nu+faktur Mei**ssen GmbH
Inhalt: ich soll mich bis kommenden Dienstag dazu äußern „aufgrund welcher Umstände Sie sich berechtigt halten, die Domain im Zusammenhang mit dem Anbieten von Informationen zu Porze*llanwaren zu benutzen.“ Sollte ich mich nicht „auf eine geeignete Rechtsgrundlage berufen können, müssten sie ihrer Mandantin gegebenenfalls empfehlen, die ihr in diesem Fall zustehenden Ansprüche im Wege einer formalen Abmahnung geltend zu machen.“
Zur Webseite selber: hab ne kleine Minisite drauf, in der alle möglichen Sachen kurz beschrieben werden die man als w.. Gold bezeichnet / bezeichnet hat / bezeichnen kann, natürlich ist da auch Porz*ellan erwähnt
Markenlage:
- Es existieren 3 Marken (2* DPMA + 1* OAMI) auf den Begriff Meis* sen (keine Ahnung warum die mir das mitschicken, sagt aber irgendwie schon viel aus wenn man es für notwendig erachtet sogar den Stadtnamen als Marke zu sichern, egal)
- Deutsche Wortmarke (DPMA) + Gemeinschaftsmarke auf Mei++sse/ner Por*zell/an – auch hier keine Ahnung warum die mir das gegenüber überhaupt erwähnen – wahrscheinlich sind sie einfach unheimlich stolz auf ihre Marken
- Es existiert eine Wortmarke (OAMI) für „we/iss*es Go/ld“
Es existiert also für die (meiner Meinung nach generische und nicht zwangsläufig mit Porz.. in Verbindung zu bringende) Wortkombi nur eine Wortmarke beim Harmonisierungsamt. Die Recherche beim DPMA hat ergeben dass mehrere Marken zu diesem Begriff bestehen .. deren Inhalt und Nutzung eigentlich ebenso den „weitläufigen, schwammigen, generischen Charakter“ dieser Wortkombi unterstreichen. Es gibt also zB auch gleichlautende Marken zu einem Bier, einer Seife, Salz oder whatever.
Zusätzlich wurde seitens der Porze*llanma/nufaktur Mei**ssen versucht am 04.12.2008 ebenfalls eine Marke zu dieser Wortkombi beim DPMA einzutragen, Ergebnis war wohl dass sich das DPMA (meiner Meinung nach zu Recht) nicht dazu in der Lage sah die Schutzfähigkeit dieser Begriffe anzuerkennen – Ergebnis: Eintragung nicht möglich, Anmeldung zurückgenommen
Andere TLD´s:
einiges gereggt und in Verwendung (zum Teil auch mit Porze*llan-Inhalten (zB ohne Bindestrich de + com) oder auch mit Bezug auf andere Produkte (Bier, Salz), Die Meis*sener nutzen die Bindestrich com und wollen nun wohl wahrscheinlich meine Domain auch noch haben ;-))
Es gibt noch einen Wikipedia-Eintrag – der eigentlich schön beschreibt dass es auch noch was anderes außer Porze*llan gibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wei*ßes_G*old)
Domain vor Marke:
Die oben besagte Gemeinschaftsmarke wurde am 16.1.2009 angemeldet und am 28.7.2009 eingetragen, die Domain halte ich bereits weit vor Markeneintrag oder Beantragung. Das spielt denke ich aber hier wohl weniger eine Rolle, da es ja um die Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der Wortkombi + Porze*llan geht, keine Ahnung.
Frage aber nun was ich machen sollte:
Abgesehen von der Tatsache dass die wohl einen an der Waffel haben (oder sollte ich besser von Meiße sprechen), stellt sich mir nun die Frage was ich jetzt unternehmen kann/sollte und was ich möglicherweise in keinem Fall tun sollte. Ich seh das Ganze eigentlich eher gelassen und denke dass hier nur mal ein wenig heiße Luft und Stress produziert wurde und dass die eigentlich schon eher wissen, kaum irgendwelche Ansprüche auf die Domain zu haben und sich möglicherweise die Domain mit ein wenig Einschüchterung erstreiten wollen, keine Ahnung was der Stress bedeuten soll :-(
Frage aber nun: Textpassage die Porze*llan betrifft erstmal aus der Seite rausnehmen? Adsense von der Domain nehmen? Webseite komplett lahm legen? .. oder einfach gar nichts machen (für letzters hab ich mich iM noch entschlossen)
Frage wäre dann natürlich auch noch was ich denen bis Dienstag nun mitteilen sollte, ich werd Christian (Forsaken) aber mal auf diese Geschichte hinweisen, vielleicht hat er ja „Spaß“ daran dass in die Hand zu nehmen.
Von der Sache her wärs mir fast wert mich mit allen Mitteln gegen diese Heinis zu wehren, hab zwar kaum große Lust, Zeit und Budget um das durchzuziehen, aber wer mir so blöd kommt, verdients möglicherweise nicht anders, bei so was bin ich ein Kämpfer ;-)). Kann mir irgendwie kaum vorstellen dass es einen anderen Grund gibt außer dass die scharf auf meine Domain sind, dass man den Begriff weiß.. G ohne Genehmigung der Mei*sse*ner nicht mit dem Produkt Porze*llan auf einer Webseite in Verbindung bringen darf, kommt mir irgendwie abwegig um nicht zu sagen weltfremd vor.
Wie auch immer, ich hoff ihr habt ein paar Tipps für mich parat (werde ich selbstredend nicht als Rechtsberatung ansehen!), die Sache hat mir den sonnigen Freitag nun doch sehr versalzt, ich hoff das ändert sich schnellstens wieder ;-))
Danke vorab!
Gruß Stephan
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