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OLG Köln: Verpächter von Domains haftet für urheberrechtliche Verstöße ab Kenntnis

  • Ersteller Ersteller engel
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engel

Guest
In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln (Urt. v. 19.03.2010 - Az.: 6 U 167/09) noch einmal klargestellt, dass ein Domain-Verpächter für die Rechtsverletzungen seines Pächters grundsätzlich erst ab Kenntnis haftbar gemacht werden kann.

Ein Webseiten-Betreiber, der eine Domain gepachtet hatte, beging auf dieser eine Urheberrechtsverletzung. Die Klägerin, Inhaberin der entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte, ging gegen den Domain-Verpächter vor.

Die Kölner Richter entschieden, dass ein Domain-Verpächter grundsätzlich erst ab Kenntnis haftet. Die Juristen aus der Domstadt folgen damit der Grundlagen-Entscheidung des BGH (Urt. v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08) aus dem Jahre 2009, wonach den Verpächter in derartigen Streitigkeiten keine Vorab-Prüfungspflicht trifft.

Im vorliegenden Fall bejahte das OLG Köln eine Haftung gleichwohl, weil besondere Umstände vorlagen: Der Webseiten-Betreiber sei der Geschäftsführer der Beklagten, einer juristischen Person. Aufgrund dieser Personen-Identität könne sich die Beklagte nicht auf mangelndes Wissen berufen.
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Quelle: Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Glücksspielrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht

grüsse,
engel
 
Na das ist ja wieder einmal eine sehr erfreuliche Nachricht das man als Verpächter nur nach Kenntnis haftet. Dann hat mein Adomino Pachtsystem ja doch Zukunft da man nicht ständig in der Angst leben muss das man für alles haftet was der Pächter anstellt.

Harry
pacht.de
 
Danke für die Info engel.

Schön so...



Gruß
markus

zeitdomains.de
 
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Na das ist ja wieder einmal eine sehr erfreuliche Nachricht das man als Verpächter nur nach Kenntnis haftet. Dann hat mein Adomino Pachtsystem ja doch Zukunft da man nicht ständig in der Angst leben muss das man für alles haftet was der Pächter anstellt.

Harry
pacht.de

Heißt aber auch im Umkehrschluss:

Für die Straftaten, die derzeit mit deiner Routenplaner.com begangen werden, haftest du spätestens ab jetzt.

Aber das wirst du ja wissen: Gibt man in das Suchfeld bei Google Routenplaner.com ein wird einem ja schon angeboten:

"Routenplaner.com Abzocke"
"Routenplaner.com Betrug"

Das solltest du wirklich ändern. Besser dich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt aber auch im Umkehrschluss:

Für die Straftaten, die derzeit mit deiner Routenplaner.com begangen werden, haftest du spätestens ab jetzt.

Aber das wirst du ja wissen: Gibt man in das Suchfeld bei Google Routenplaner.com ein wird einem ja schon angeboten:

"Routenplaner.com Abzocke"
"Routenplaner.com Betrug"

Das solltest du wirklich ändern. Besser dich!

Für mich gilt die Unschuldsvermutung. Jemand wegen einer Straftat und Betrugs in einem öffentlichen Forum zu beschuldigen kann ganz schnell nach hinten losgehen. Außerdem habe ich KEINE Geschäftsbeziehung mit dem Partnerprogrammanbieter und kenne diese Firma auch nicht.

Harry
 
Dir gehört doch die Domain? Ich gehe mal davon aus, dass du sie vermietet hast.

Wenn du meinst, dass das keine zulässige Meinungsäußerung sei, so kannst du ja klagen. Für mich sind Abofallen jedenfalls gewerbsmäßiger Betrug. Und wenn ein Gericht mit dem Hinweis auf die Unschuldsvermutung verbieten sollte, auf diesen Missstand hinzuweisen, dann würde ich den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Solltest du die Domain jemand zur Verfügung stellen, der darauf eine Abofalle betreibt, fände ich das jedenfalls ziemlich mies. Kommt mir vor wie Pontius Pilatus: "Ich wasche meine Hände in Unschuld". Ob du den Partnerprogrammanbieter kennst oder nicht ist mir eigentlich egal. Ich jedenfalls würde keinen Pachtvertrag schließen oder diesen kündigen, wenn auf meiner Domain Leute abgezockt werden. Leider hast du das früher selber gemacht. Du solltest dein Verhalten wirklich ändern. Der liebe Gott jedenfalls vergisst sowas nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas Off-Topic, aber sicherlich nicht nur für Harry interessant:

Professor Eisele bejaht Strafbarkeit von sog. Kostenfallen im Internet

Zusammenfassung von "Zur Strafbarkeit von sog. "Kostenfallen" im Internet" von Prof. Dr. Jörg Eisele, original erschienen in: NStZ 2010 Heft 4, 193 - 199.

Der Beitrag untersucht, ob sog. "Kostenfallen" eine Strafbarkeit begründen. Unter sog. "Kostenfallen" versteht der Autor alle Internetseiten, auf denen vermeintlich unentgeltliche Dienstleistungen in Aussicht gestellt werden, für die aber an mehr oder weniger versteckten Stelle auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen wird.

Der Autor untersucht insbesondere die Frage, ob solche Kostenfallen den Betrugstatbestand (§ 263 StGB) verwirklichen. Problematisch sei insbesondere die Frage, ob überhaupt eine betrugsrelevante Täuschungshandlung vorliege. Da sich der Wahrheitsgehalt (also die Kostenpflichtigkeit des Angebots) nur, aber immerhin bei einer aufmerksamen Betrachtung ergebe, sei die Erklärung des Täters inhaltlich richtig, jedoch bewusst missverständlich dargestellt. Der Autor verweist u.a. darauf, dass die Kostenfallen an die sog. rechnungsähnlichen Angebotsschreiben erinnerten.

Im Ergebnis bejaht der Autor eine Strafbarkeit nach § 263 StGB. Maßgeblich sei, dass die irreführende Gestaltung der Internetseite den Gesamteindruck so sehr präge, dass demgegenüber die kleingedruckten bzw. versteckten wahren Hinweise ganz in den Hintergrund treten würden. Der Autor bejaht die Strafbarkeit, indem er die Risikosphären und Informationspflichten der Beteiligten anhand objektiver Kriterien und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung abgrenzt. Der Autor prüft weiterhin, ob darüber hinaus eine Strafbarkeit nach § 16 Abs. 1 UWG in Betracht komme. Die strafrechtliche Sanktionierung von sog. Kostenfallen ist nach Auffassung von Eisele auch kriminalpolitisch geboten.


Anmerkung von mir:
Wenn man die Strafbarkeit bejaht (m.E. keine wirkliche Frage), so handelt es sich um gewerbsmäßigen Betrug. Nach § 263 Abs. 3 StGB gibt es dafür pro Einzelfall 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Jetzt muss sich nur noch eine überlaste Staatsanwaltschaft finden, die dem nachgeht. Erste zivilrechtliche Urteile, die das bejahen, und sich auch mit der Strafbarkeit von Gehilfen befassen, gibt es ja schon.

Ob man Beihilfe zu dem gewerbsmäßigen Betrug leistet, wenn man dem Betrüger die dafür benötigte Webseite überlässt oder diese dem Betrüger nicht entzieht, obwohl die Möglichkeit dazu besteht, darüber mag man juristisch sicher streiten. Insoweit hat Harry Recht und ich habe ihn auch selbst nicht als Betrüger bezeichnet. Moralisch wäre eine solches Verhalten aber jedenfalls "unter aller Sau".
 
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Einen schönen Artikel gibt es auch von Rechtsanwalt Dr. Felix Buchmann, Hamburg, Rechtsanwalt Christian F. Majer, Tübingen, Wiss. Angestellter Johannes Hertfelder, Wiss. Mitarbeiterin Anna Vögelein, Tübingen, in der Zeitschrift NJW 2009, 3189 und nachfolgende Seiten:

„Vertragsfallen” im Internet – Rechtliche Würdigung und Gegenstrategien

Aus urheberrechtlichen Gründen nur die Zusammenfassung des Artikels, den mir ein Bekannter elektronisch zugänglich gemacht hat:

„Vertragsfallen” sind unliebsame Erscheinungen des gewerbsmäßigen Betrugs im Internet, die jeden Monat Tausende von Verbrauchern verunsichern. Die Ausführungen zeigen, dass durchaus Instrumente vorhanden sind, diese Geschäftspraktiken wirksam zu bekämpfen. Bei den so genannten „Vertragsfallen” kommen regelmäßig keine zivilrechtlich wirksamen Verträge zu Stande, da es schon an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt bzw. der Vertrag sittenwidrig oder anfechtbar ist. Darüber hinaus ist die Gestaltung der Homepages der Betreiber häufig wettbewerbswidrig, so dass nach den Regeln des UWG und der PAngVO dagegen vorgegangen werden kann. Das Angebot verwirklicht auch den Tatbestand des (versuchten) Betrugs gem. § STGB § 263 StGB. Die konsequente Anwendung dieser Regeln ist dringend geboten. „Vertragsfallen” im Internet richten im Wirtschaftsleben einen weit größeren Schaden als den Verlust von Geld im Einzelfall an. Es droht der Verlust des Vertrauens in das Internet, und der Verbraucher fühlt sich den Vertragsfallenbetreibern schutzlos ausgeliefert. Solche offensichtlich unlauteren Geschäftspraktiken dürfen nicht geduldet werden. Es liegt in den Händen insbesondere von Justiz und Verwaltung, die bestehenden Vorschriften konsequent anzuwenden.


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Jetzt aber wieder zurück zum Thema. Sorry.
 
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Jetzt aber wieder zurück zum Thema. Sorry.
Ne, nochmal kurz zu der routenplaner.com. Wenn ich bei google "routenplaner.com" eingebe, erscheint die Seite auf Platz 1, ich kann die aber nicht anklicken. Es passiert einfach nichts. Googles "Abzock-Filter"?
 
Ne, nochmal kurz zu der routenplaner.com. Wenn ich bei google "routenplaner.com" eingebe, erscheint die Seite auf Platz 1, ich kann die aber nicht anklicken. Es passiert einfach nichts. Googles "Abzock-Filter"?

Ich kann die Seite ohne Probleme anklicken und besuchen?
 
Die strafrechtliche Sanktionierung von sog. Kostenfallen ist nach Auffassung von Eisele auch kriminalpolitisch geboten.

Na ja Domaingott, ich verurteile solche Seiten auch, aber hier versagt der Gesetzgeber / Politik und das wird sich eifrig zu Nutze gemacht und solange nur in Studien solche Rechtsauffassungen publiziert werden, wird man dem Pächter, als auch dem Verpächter nichts anhaben können.

Traurig - ist aber so.
 
Na ja Domaingott, ich verurteile solche Seiten auch, aber hier versagt der Gesetzgeber / Politik und das wird sich eifrig zu Nutze gemacht und solange nur in Studien solche Rechtsauffassungen publiziert werden, wird man dem Pächter, als auch dem Verpächter nichts anhaben können.

Traurig - ist aber so.

Ja klar, so kann man es auch sehen. Wenn andere nichts machen, dann mach ich auch nichts.
 
Dann mach' doch :-). Aufgrund der Masse solcher Seiten würde ein Vorgehen einzelner Seiten nur ein Tropfen auf den heissen Stein sein. Da muss tatsächlich ne politische und damit flächendeckende Lösung her. Das meinte ich.
 
Na ja... Da jede Abzockseite eine zu viel ist, muss man sich auch nicht direkt übernehmen. Eine Einstellung nach dem Muster "Ich kann das Unrecht der Welt nicht ändern, also tue ich auch im meinem Rahmen nichts dagegen" halte ich für falsch.

Es ist ein guter Schritt, zunächst gegen die einem selbst bekannten Seiten und Abzocker etwas zu unternehmen, etwa indem man sozialen Druck ausübt auf Menschen, die den falschen Weg eingeschlagen haben und von diesem nicht abkehren wollen. Wenn man sich nicht wegduckt und das Engagement gegen derartige Machenschaften Schule macht, ist schon viel gewonnen, auch ohne dass die Staatsanwaltschaften an´s Arbeiten kommen. Denn bei einem sind wir uns doch eigentlich einig: Unabhängig von jeder Strafbarkeit(slücke) sind Inhalte mit versteckten Kosten, etwa wie man sie derzeit über Routenplaner.com erreichen kann, eine echte Sauerei und jemand, der solche Seiten unterstützt oder von ihnen sogar profitiert, diskreditiert sich in meinen Augen selbst. Er handelt unmoralisch und falsch und sollte geächtet werden (und gehört von CD ausgeschlossen)!

Das ist meine Meinung.
 
Unabhängig von jeder Strafbarkeit(slücke) sind Inhalte mit versteckten Kosten, etwa wie man sie derzeit über Routenplaner.com erreichen kann, eine echte Sauerei und jemand, der solche Seiten unterstützt oder von ihnen sogar profitiert, diskreditiert sich in meinen Augen selbst. Er handelt unmoralisch und falsch und sollte geächtet werden (und gehört von CD ausgeschlossen)!

Das ist meine Meinung.

Das sehe ich auch so.
 
Gibt noch einige schöne Sachen:
song-texte.de
songtexte.at
songlyrics.de
ahnentafel.de
stammbaum.de
e-cards.de
ecards.de
und so weiter........

Alles der gleiche Abo Scheiß, gemietet in ihrem freundlichen Adomino.com Domainvermarktung Netzwerk.
 
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