Trixi.com
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- 25. Feb. 2005
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Ich habe mich schon mehrfach gefragt, ob es rechtlich erlaubt ist, z.B. das Impressum, AGBs etc. als reine Grafikdatei einzustellen.
Es ist ja nicht unüblich, z.B. seine Email als JPG etc einbzubauen um nicht gespidert zu werden - obwohl es auch auch andere Ausschlussmöglichkeiten gibt, als Grafikdateien (robot.txt etc).
Stellt der Einbau von Grafiken bei solch essentiellen Daten wie Impressum, AGBs etc. eine Diskriminierung von z.B. Blinden / Sehbehinderten dar? Diese könnten sich bei Volltext ja den Text "automatisch" vorlesen lassen - bei Grafiken eben nicht.
Wie sieht das rechtlich aus? Stichwort "Barrierefreiheit" im Internet...
Gruss
Gerald
Es ist ja nicht unüblich, z.B. seine Email als JPG etc einbzubauen um nicht gespidert zu werden - obwohl es auch auch andere Ausschlussmöglichkeiten gibt, als Grafikdateien (robot.txt etc).
Stellt der Einbau von Grafiken bei solch essentiellen Daten wie Impressum, AGBs etc. eine Diskriminierung von z.B. Blinden / Sehbehinderten dar? Diese könnten sich bei Volltext ja den Text "automatisch" vorlesen lassen - bei Grafiken eben nicht.
Wie sieht das rechtlich aus? Stichwort "Barrierefreiheit" im Internet...
Gruss
Gerald