Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Abmahnung Impressum als Grafik

antz

New member
Registriert
15. Dez. 2006
Beiträge
140
Hallo Zusammen,

wir haben eine Abmahnung erhalten, weil wir als Spamschutz eine Grafik als Impressum verwenden. Angeblich ist das nicht zulässig, da somit die Barrierefreiheit der Internetseite nicht mehr gewährleistet ist.

Insoweit liegt hier ein Wettbewerbsverstoß (Wettbewerbsvorsprung durch Verletzung von Rechtsnormen) vor

Ist das so ???

Freue mich auf Eure Antworten !

Liebe Grüße
Antz
 
zur Barrierefreiheit von Webseiten besteht keine Pflicht (nat. nur persönliche Meinung wegen Rechts...und so).
Da gibt es auch entsprechende Urteile zu (musst mal suchen, war hier glaube auch schon mal Thema).

grüsse,
engel

Hallo Zusammen,

wir haben eine Abmahnung erhalten, weil wir als Spamschutz eine Grafik als Impressum verwenden. Angeblich ist das nicht zulässig, da somit die Barrierefreiheit der Internetseite nicht mehr gewährleistet ist.

Insoweit liegt hier ein Wettbewerbsverstoß (Wettbewerbsvorsprung durch Verletzung von Rechtsnormen) vor

Ist das so ???

Freue mich auf Eure Antworten !

Liebe Grüße
Antz
 
Danke Thomas, die CD Diskusion hatte ich auch schon gesehen - ist aber alles ein wenig verwirrend...

http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/47296-impressum-und-agbs-etc-als-grafik.html

Zitat:

Zwar obliegt die Entscheidung, ob eine Webseite barrierefrei gestaltet wird, mit Ausnahme der Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich jedem Webmaster. Bietet er auf seiner Seite aber Informationen an, die auch von blinden Internnutzern mittels technischer Hilfsmitteln genutzt werden können, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass diesen die Pflichtangaben nach § 6 TDG zur Verfügung stehen. Bilder haben nur für Sehende einen Informationswert. Um Verbraucherschutz und Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten für blinde Menschen zu gewährleisten, dürfen die Pflichtangaben nicht nur in einer Bilddatei enthalten sein. Das Interesse eines Webmasters an der Vermeidung von Spam durch die Bekämpfung von Harvestern hat hier zurückzustehen.


heißt das denn jetzt, das eine Abmahnung gerechtfertig ist oder nicht ???
 
Ganz allgemein: Nie einer Abmahnung nachgeben ohne einen Anwalt gefragt zu haben. Es gibt viele Gründe warum die Abmahnung falsch sein kann. Ist es wirklich ein Wettbewerber der abmahnt? Hat man wegen dem angebl. Verstoß wirklich einen Wettbewerbsvorteil?

Wenn man schon eine Erklärung abgibt, dann sollte man auch die mit einem Anwalt abstimmen, aber nie BLIND etwas von der Gegenseite unterschreiben.

Grüsse


123meins
 
als das Thema hier auf den Tisch gekommen ist, hat es zumindest mich nicht dazu bewegt, meine Impressen zu ändern.
und ich bin vorsichtig...

grüsse,
engel

Geht mir hier nicht um eine konkrete Rechtsberatung, will nur Eure Meinung wissen ;-)

Am besten sollte man dann doch alle Impressum-Grafiken vorsorglich erstezen...

Antz
 
Ich persönlich nutze auch das Impressum als Bild. Halte das auch aus meiner persönlichen Sicht für rechtens. Bitte halte uns über den Verlauf auf dem Laufenden.
 
Hallo Zusammen,

wir haben eine Abmahnung erhalten, weil wir als Spamschutz eine Grafik als Impressum verwenden. Angeblich ist das nicht zulässig, da somit die Barrierefreiheit der Internetseite nicht mehr gewährleistet ist.

Insoweit liegt hier ein Wettbewerbsverstoß (Wettbewerbsvorsprung durch Verletzung von Rechtsnormen) vor

Ist das so ???

Freue mich auf Eure Antworten !

Liebe Grüße
Antz

Wegen Barrierefreiheit:

Du kannst das ganze hier nachlesen,
ob es dich betrifft oder nicht.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/B/BITV.html
-->
BITV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gruesse
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Antz,

ich glaube, da gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen speziell auch bei Richtern, selbst wenn Rechtsberatung hier ausdrücklich erlaubt wäre, ist dieser Fall nicht so einfach zu beantworten ob diese Abmahnung letztendlich gerechtfertigt ist oder nicht!

Vielleicht hat die neue, wie heisst sie nochmal, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung?- damit zu tun und es hat sich da was grundlegendes geändert in Bezug auf Spam Schutz oder vielleicht auch nicht?!

Vielleicht sind dies schon die kleinen Abmahnwellen, worauf mehrere Tsunamis folgen werden , die mit oben genannter Verordnung zusammenhängen? 2011 wird ein gutes Jahr für diverse halbseidene Berufsgruppen;)

ich wünsche dir nur einen guten Anwalt, der sich für Dich einsetzt, selbst wenn die Chancen gering wären, solch ein unverschämtes und in meinen Augen sittenwidriges Begehren abzuwehren, zumindest diesen Abmahn-Sumpf an den Pranger zu stellen!

mir als potentieller Kunde ist das sowas schon scheissegal, ob im Impression die Handelsregister Nummer oder die Kammerzugehörigkeit eines Berufsfotografen fehlt oder das informative Impressum als integrierte Grafik vorliegt, ob ich z.B. bei einem Online Händler evtl. Kunde werde, entscheide ich, wenn das seriöse Erscheinungsbild eines Shops und die Kontaktmöglichkeit stimmig sind, sowie der Ruf in diversen Sumas nicht vorbelastet ist, letztendlich entscheidet ein Telefonanruf, ob ich bei diesem Online Händler bestelle oder auch nicht;)

am Schluss ergeben sich für mich zwei Fragen:

1) ist ein blinder Besucher auf Dein Webangebot mit der für diese Gruppe fehlenden Kontaktmöglichkeit zwingend angewiesen oder ist eine Ausweichsmöglichkeit auf andere webangebote diesem Besucher zumutbar? ;)

2) die Gretchenfrage, die man mittlerweile auch der Frau Merkel stellen muss: wem nutzen diese, ich nenne sie hier mal, kleinkarierten Vorschriften, dem mündigen Bürger sicher nicht? ;)

Good Luck.
 
Wer ist der Abmahnende denn? Wettbewerber?

mir als potentieller Kunde ist das sowas schon scheissegal, ob im Impression die Handelsregister Nummer oder die Kammerzugehörigkeit eines Berufsfotografen fehlt oder das informative Impressum als integrierte Grafik vorliegt, ob ich z.B. bei einem Online Händler evtl. Kunde werde, entscheide ich, wenn das seriöse Erscheinungsbild eines Shops und die Kontaktmöglichkeit stimmig sind, sowie der Ruf in diversen Sumas nicht vorbelastet ist, letztendlich entscheidet ein Telefonanruf, ob ich bei diesem Online Händler bestelle oder auch nicht

Einem Blinden erschließt sich das Erscheinungsbild des Shops ja gerade nicht, und wenn die Telefonnummer in einer Grafik angegeben ist, dann kann ein Blinder auch keine Telefonanrufe tätigen. Genauso verhält es sich mit dem Namen der Verantwortlichen: eine "Vorbelastung" lässt sich mit dem Namen genauer recherchieren.

Ich schätze die Anzahl der blinden Menschen, die im Internet aktiv sind, auf 50.000 Menschen. Das Anliegen, gesellschaftliche Teilhabe, halte ich für gerechtfertigt. Aber ob der ganze Aufwand auch einen Nutzen hat, wage ich mal zu bezweifeln, vor allem wenn man bedenkt, wie wenig sonst für die Barrierefreiheit getan wird: Mal kann ein Amt nur über eine Treppe erreicht werden - für einen Rollstuhlfahrer nicht möglich, ein anderes Mal wird der Gehweg an einer Ampel ohne Beschilderung aufgerissen, wie die 90-jährige Omi mit Gehwagen nun über die vierspurige Straße kommt, ist ihr Problem, dann liegen viele Behörden-Formulare nicht in Brailleschrift vor usw.

2) die Gretchenfrage, die man mittlerweile auch der Frau Merkel stellen muss: wem nutzen diese, ich nenne sie hier mal, kleinkarierten Vorschriften, dem mündigen Bürger sicher nicht? ;)

Die Gesetze werden ja nicht von Frau Merkel beschlossen, sondern vom Parlament. Und dieses Anliegen der Barrierefreiheit dürfte Konsens in allen Parteien sein.
 
nicht um eine konkrete Rechtsberatung, will nur Eure Meinung wissen ;-)
Aus meiner Sicht gab es nie einen Zweifel dass ein Bild nicht geht.
Blinde Menschen sind ja nur ein Faktor.
Würde ausschließlich darauf abgezielt wäre dies natürlich ein Glücksfall.
Schließlich spielst Du bei jedem Besuch von Deinem Impressum eine Sounddatei mit den Daten ab. Dies wird leider von den Anwälten selten geprüft bzw. dokumentiert. Auch wurde sicherlich nicht geprüft ob die Daten als Alt-Text hinterlegt wurden - schließlich lesen Screenreader dies aus. Übrig bleibt ein kleiner Personenkreis und wohl eher Abmahnungsmissbrauch wegen einem geringfügigem Verstoß.
Aber......spätestens seit 2 Jahren gibt es großen mobilen Traffic. Bilder werden von vielen Ausgabegeräten unzureichend dargestellt und spätestens hier sehe ich keine Möglichkeit für Bilder im Impressum. Ob diese Argumentation einem Anwalt/Richter klar ist.....oder ob es reicht dass er Deine Sounddatei nicht gehört hat.....ich kann es Dir nicht sagen.

Wie von Dir gewünscht handelt es sich um meine rein private Meinung.

Eine Alternative zum Bild im Impressum gibt es natürlich auch nicht.
 
Nachtrag:
Mein Text hört sich in Teilen so an als ob das Impressum barrierefrei sein muss. Dies ist nicht der Fall.

Bei "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" geht es in erster Linie um den Weg zum Impressum.
 
Die Gesetze werden ja nicht von Frau Merkel beschlossen, sondern vom Parlament. Und dieses Anliegen der Barrierefreiheit dürfte Konsens in allen Parteien sein.

die Gretchenfrage steht auch in einem anderen Kontext und stelle hiermit klar, dass ich weder die Barrierefreiheit hier in Frage stelle noch mir die Bedürnisse körperlich Benachteiligter egal sind;)

ich werde ein bisschen deutlicher: Frau Merkel sollte die Problematik dieser ausufernden Abmahn-Orgien wegen Kinkerlitzchen zur Chefsache machen und Gesetzesvorlagen in die Wege bringen, um vernünftige Regularien zu schaffen, womit der redliche Wettbewerb gut leben kann und schwarze Schafe diesbezüglich endgültig in ihre Schranken verwiesen werden!
 
Keine Lösung zum Thema doch ganz passend:

Impressum auf noindex setzen mindert auch den Spam und der eigene Name taucht nicht in Sumas auf.
 
ich denke, dass forsaken am Montag wieder mit in der Sendung ist.
Dann werden wir die Problematik mal ansprechen.

grüsse,
engel
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 2) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.348
Beiträge
377.383
Mitglieder
6.777
Neuestes Mitglied
tedcars
Zurück
Oben