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Werbung für staatliche Monopole ist so gut wie nicht mehr zulässig
Der Sportwettenanbieter bwin kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil zu prüfen. "Das Urteil des BGH betrifft den Ende dieses Jahres auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag und hat keine Auswirkungen auf die neue Rechtslage ab 2012", sagte bwin-Direktor Jörg Wacker.
Der private Sportwettenanbieter bwin behält sich indes weitere rechtliche Schritte vor. "Bwin wird insbesondere eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung prüfen und geht nicht davon aus, dass über Rechtsmittel noch bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts im kommenden Jahr entschieden wird", hieß es in einer Pressemitteilung.
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