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Alt 25.09.2009, 13:54   #11 (permalink)
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Hallo sizzle,

ob privat oder nicht hat nichts mit der Eintragung in Domainbörsen zu tun, sondern ob Du:
wirtschaftlich tätig wirst und z.B. Domains auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung verkaufst.

Dieses ist die Definition von Gewerbe, die Du bei Wikipedia finden kannst:
Gewerbe ? Wikipedia

Ich hoffe, mich erschlagen jetzt nicht die Steuerfachleute.

Gruß
Marc
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Marc Stepken

Sedo GmbH • Im Mediapark 6 • 50670 Köln
http://www.sedo.de • mailto: marc.stepken@sedo.com

Sedo Domain Parking
marc@sedo ist offline  
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Alt 25.09.2009, 14:01   #12 (permalink)
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sizzle ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
meine Frage war unrsrünglich,

Zitat:
ob ich es richtig verstanden habe und man im Umkehrschluss... jetzt (private) Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei tätigen kann wenn:

a) zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahr liegen
b) zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt und in diesem Jahr keine Einkünfte erzielt wurden.
Darauf bekam ich von einem Steuerprofi folgende Antwort,

Zitat:
genauso ist es.
sizzle ist offline  
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Alt 25.09.2009, 14:03   #13 (permalink)
DEX
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DEX befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ob privat oder nicht, hängt natürlich nicht alleine vom Domain-Parking ab, aber eine Indiz, das für eine gewerbliche Betätigung spricht, ist es allemal.

Die Frage war aber, ob durch Domain-Parking-Einnahmen die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre verlängert wird. Und dies ist schlicht und einfach eine Tatsache.

Schöne Grüße

Reinhold

Zitat:
Zitat von marc@sedo Beitrag anzeigen
Hallo sizzle,

ob privat oder nicht hat nichts mit der Eintragung in Domainbörsen zu tun, sondern ob Du:
wirtschaftlich tätig wirst und z.B. Domains auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung verkaufst.

Dieses ist die Definition von Gewerbe, die Du bei Wikipedia finden kannst:
Gewerbe ? Wikipedia

Ich hoffe, mich erschlagen jetzt nicht die Steuerfachleute.

Gruß
Marc
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Alt 05.10.2009, 20:04   #14 (permalink)
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lippek befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Umsatzsteuervoranmeldung und Adsense - Frage

Hallo zusammen,

die Forum - Suche hat mir kein Ergebis gebracht.

Muss ich die Adsense Einnahmen in meiner Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen?
Die Google Zahlungen erfolgen ja so, dass ich keine Umsatzsteuer abführen muss.
Muss ich die monatlichen Zahlungen dann trotzdem in der Voranmeldung angeben? Wenn ja, unter welcher Position?

Freue mich über eine kurze Antwort.

Gruß
Lippek
lippek ist offline  
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Alt 05.10.2009, 21:17   #15 (permalink)
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photograph befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kenne mich jetzt zwar nicht mit den Adsense-Gutschriften aus, aber es handelt sich ja um eine Einahme, sprich also um Umsatz. Und Umsatz ist natürlich in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen. (Auch dann wenn dieser möglicherweise Umsatzsteuerfrei ist.)
Mit dem wo und wie einzutragen, kann ich allerdings jetzt spontan nicht helfen, da ich meine Erklärungen von einem Steuerbüro erledigen lasse.
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Alt 05.10.2009, 21:18   #16 (permalink)
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Benutzerbild von Wettermann
 
Registriert seit: 24.05.2008
Beiträge: 1.520
Wettermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Offenbar bist Du vorsteuerabzugsberechtigt / umsatzsteuerpflichtig.

Du musst halt jede eingenommene und ausgegebene MwSt. angeben - ist doch logisch.

Wenn Du Einnahmen oder Ausgaben hast, die keine MwSt. beinhalten, kannst Du diese auch nicht angeben.

In der G&V-Rechnung tauchen die Buchungen natürlich trotzdem auf.
Wettermann ist offline  
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Alt 05.10.2009, 21:36   #17 (permalink)
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Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 43
sniper befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Dieser link sollte helfen:

Umsatzsteuer bei Google Adsense und Affiliate-Programmen

Dort steht auch die Behandlung von Adwords...

Angaben wie immer ohne Gewähr^^

Gruß sniper
sniper ist offline  
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Alt 05.10.2009, 21:50   #18 (permalink)
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Benutzerbild von McDot
 
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McDot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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In der Umsatzsteuer Voranmeldung sind doch auch Felder für Umsatzsteuerfreie Einnahmen/Ausgaben. Dort gehören soche Einnahmen rein (Zeile 45). Wenn Du sie aber gar nicht aufführst sollte es auch nicht so schlimm sein, hauptsache sie tauchen nachher in der Jahresanmeldung auf.
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McDot ist offline  
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Alt 06.10.2009, 09:10   #19 (permalink)
DEX
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Benutzerbild von DEX
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 110
DEX befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo lippek,

bei Adsense-Einnahmen handelt es sich um eine Vergütung für Leistungen, deren Leistungsort sich gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort befindet, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist im Falle von Google-Adsense Irland, nicht mehr die USA, wie noch in dem Link von sniper angegeben.
Auch wenn man - wie einige Autoren - der Auffassung zuneigt, es handle sich nicht um sonstige elektronische Leistungen, sondern um Werbeleistungen, ändert sich derzeit nichts am Ergebnis.
Ab dem 1.1.2010 wird sich allerdings eine erhebliche Änderung bei der Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb der EU ergeben, so das EU-Ländern gänzlich anders als die USA behandelt werden.
Deine Adsense-Einnahmen sind als nicht steuerbare Umsätze unter KZ 45 (Zeile 42) der UStVA 2009 einzutragen.

Da ich für solche Frage eigens den Thread "Domainsteuerrecht" neulich eröffnet habe, würde ich einen Admin bitten, diese Frage auch dorthin zu verschieben.

Schöne Grüße

Reinhold
DEX ist offline  
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Alt 06.10.2009, 09:17   #20 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von forsaken
 
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Beiträge: 2.080
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Done!

Ciao
Forsaken
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