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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo sizzle,
ob privat oder nicht hat nichts mit der Eintragung in Domainbörsen zu tun, sondern ob Du: wirtschaftlich tätig wirst und z.B. Domains auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung verkaufst. Dieses ist die Definition von Gewerbe, die Du bei Wikipedia finden kannst: Gewerbe ? Wikipedia Ich hoffe, mich erschlagen jetzt nicht die Steuerfachleute. Gruß Marc
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Marc Stepken Sedo GmbH • Im Mediapark 6 • 50670 Köln http://www.sedo.de • mailto: marc.stepken@sedo.com Sedo Domain Parking |
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#12 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.810
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meine Frage war unrsrünglich,
Zitat:
Zitat:
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 110
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Ob privat oder nicht, hängt natürlich nicht alleine vom Domain-Parking ab, aber eine Indiz, das für eine gewerbliche Betätigung spricht, ist es allemal.
Die Frage war aber, ob durch Domain-Parking-Einnahmen die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre verlängert wird. Und dies ist schlicht und einfach eine Tatsache. Schöne Grüße Reinhold Zitat:
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#14 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 34
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Umsatzsteuervoranmeldung und Adsense - Frage
Hallo zusammen,
die Forum - Suche hat mir kein Ergebis gebracht. Muss ich die Adsense Einnahmen in meiner Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen? Die Google Zahlungen erfolgen ja so, dass ich keine Umsatzsteuer abführen muss. Muss ich die monatlichen Zahlungen dann trotzdem in der Voranmeldung angeben? Wenn ja, unter welcher Position? Freue mich über eine kurze Antwort. Gruß Lippek |
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#15 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 230
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Kenne mich jetzt zwar nicht mit den Adsense-Gutschriften aus, aber es handelt sich ja um eine Einahme, sprich also um Umsatz. Und Umsatz ist natürlich in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen. (Auch dann wenn dieser möglicherweise Umsatzsteuerfrei ist.)
Mit dem wo und wie einzutragen, kann ich allerdings jetzt spontan nicht helfen, da ich meine Erklärungen von einem Steuerbüro erledigen lasse.
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#16 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.05.2008
Beiträge: 1.520
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Offenbar bist Du vorsteuerabzugsberechtigt / umsatzsteuerpflichtig.
Du musst halt jede eingenommene und ausgegebene MwSt. angeben - ist doch logisch. Wenn Du Einnahmen oder Ausgaben hast, die keine MwSt. beinhalten, kannst Du diese auch nicht angeben. In der G&V-Rechnung tauchen die Buchungen natürlich trotzdem auf. |
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#17 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 43
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Dieser link sollte helfen:
Umsatzsteuer bei Google Adsense und Affiliate-Programmen Dort steht auch die Behandlung von Adwords... Angaben wie immer ohne Gewähr^^ Gruß sniper |
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#18 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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In der Umsatzsteuer Voranmeldung sind doch auch Felder für Umsatzsteuerfreie Einnahmen/Ausgaben. Dort gehören soche Einnahmen rein (Zeile 45). Wenn Du sie aber gar nicht aufführst sollte es auch nicht so schlimm sein, hauptsache sie tauchen nachher in der Jahresanmeldung auf.
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#19 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 110
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Hallo lippek,
bei Adsense-Einnahmen handelt es sich um eine Vergütung für Leistungen, deren Leistungsort sich gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort befindet, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist im Falle von Google-Adsense Irland, nicht mehr die USA, wie noch in dem Link von sniper angegeben. Auch wenn man - wie einige Autoren - der Auffassung zuneigt, es handle sich nicht um sonstige elektronische Leistungen, sondern um Werbeleistungen, ändert sich derzeit nichts am Ergebnis. Ab dem 1.1.2010 wird sich allerdings eine erhebliche Änderung bei der Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb der EU ergeben, so das EU-Ländern gänzlich anders als die USA behandelt werden. Deine Adsense-Einnahmen sind als nicht steuerbare Umsätze unter KZ 45 (Zeile 42) der UStVA 2009 einzutragen. Da ich für solche Frage eigens den Thread "Domainsteuerrecht" neulich eröffnet habe, würde ich einen Admin bitten, diese Frage auch dorthin zu verschieben. Schöne Grüße Reinhold |
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