Hallo,
nach längerer Zeit des stillen Mitlesens freue ich mich hier im Forum auch mal wieder zu schreiben.
vorab: Ich habe das Forum nach meiner Fragestellung komplett durchsucht und konnte leider bezüglich der Spekulationsfrist für ältere Domains keine eindeutige Antwort finden, sonst hätte ich euch diese Frage natürlich erspart.
Zum 1.1.2009 wurde ja für Domains mit denen Einkünfte z.B. durch Parking erzielt wurden die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre erhöht. (§ 23 Abs. 1 Nr.2 EStG)
Meine Frage anhand eines Beispiels:
Eine Domain wurde vor dem 1.1.2008 neu registriert. Mit einer Webseite wurden seit dem ersten Jahr Werbeeinnahmen über diese generiert.
Jetzt könnte die Domain mit Webseite gewinnbringend verkauft werden, die 10jährige Spekulationsfrist wäre aber noch nicht verstrichen.
Müsste bei einem Verkauf dieser Domain und Webseite unter den oben beschriebenen Bedingungen ebenfalls die Spekulationssteuer gezahlt werden, oder gilt das erst für Domains die nach dem 1.1.2008 registriert wurden?
Können z.B. alle bisher entstandenen Providerkosten, der Wert der Webseite, Kosten für eine SEM-Agentur welche die Webseite betreut und suchmaschinentechnisch aufgewertet hat, ... gegen den Gewinn gerechnet werden oder fällt die Spekulationssteuer (welche meiner Vermutung nach nur die Domain betreffen kann) auf den kompletten Verkaufspreis an?
Ich vermute die Lösung der ersten Teilfrage im Gesetzestext auf folgender Seite EStG - Einzelnorm unter (11) 4. Leider bin ich nicht ausreichend durch das Juristendeutsch durchgestiegen und mir bleibt die Frage ob eine Domain in diesem Fall von der Spekulationssteuer befreit ist oder nicht.
Gibt es hier Erfahrungen mit dem Verkauf von Domains auf welche mein Beispiel passen könnte, bzw. weiß jemand genaueres zu dieser Thematik?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Domfalke
nach längerer Zeit des stillen Mitlesens freue ich mich hier im Forum auch mal wieder zu schreiben.
vorab: Ich habe das Forum nach meiner Fragestellung komplett durchsucht und konnte leider bezüglich der Spekulationsfrist für ältere Domains keine eindeutige Antwort finden, sonst hätte ich euch diese Frage natürlich erspart.
Zum 1.1.2009 wurde ja für Domains mit denen Einkünfte z.B. durch Parking erzielt wurden die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre erhöht. (§ 23 Abs. 1 Nr.2 EStG)
Meine Frage anhand eines Beispiels:
Eine Domain wurde vor dem 1.1.2008 neu registriert. Mit einer Webseite wurden seit dem ersten Jahr Werbeeinnahmen über diese generiert.
Jetzt könnte die Domain mit Webseite gewinnbringend verkauft werden, die 10jährige Spekulationsfrist wäre aber noch nicht verstrichen.
Müsste bei einem Verkauf dieser Domain und Webseite unter den oben beschriebenen Bedingungen ebenfalls die Spekulationssteuer gezahlt werden, oder gilt das erst für Domains die nach dem 1.1.2008 registriert wurden?
Können z.B. alle bisher entstandenen Providerkosten, der Wert der Webseite, Kosten für eine SEM-Agentur welche die Webseite betreut und suchmaschinentechnisch aufgewertet hat, ... gegen den Gewinn gerechnet werden oder fällt die Spekulationssteuer (welche meiner Vermutung nach nur die Domain betreffen kann) auf den kompletten Verkaufspreis an?
Ich vermute die Lösung der ersten Teilfrage im Gesetzestext auf folgender Seite EStG - Einzelnorm unter (11) 4. Leider bin ich nicht ausreichend durch das Juristendeutsch durchgestiegen und mir bleibt die Frage ob eine Domain in diesem Fall von der Spekulationssteuer befreit ist oder nicht.
Gibt es hier Erfahrungen mit dem Verkauf von Domains auf welche mein Beispiel passen könnte, bzw. weiß jemand genaueres zu dieser Thematik?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Domfalke