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- 9.642
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: D. Hayoz [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 28. April 2006 16:51
Betreff: betten.ch
Sehr geehrter Herr M.xxxxx
Am 1.3.2006 wurde der Domain-Name betten.ch auf Ihren Namen registriert.
Beim Namen Betten handelt es sich um den Namen einer politischen
Gemeinde in der Schweiz.
Solche Namen geniessen in der jeweiligen Form als Domain-Name aufgrund
der besonderen Bestimmung durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ziff 2.5 e) und die technischen und administrativen Vorschriften über
die Zuteilung von Domain-Namen, Art. 12 (TAV,
http://www.bakom.admin.ch/themen/in...lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==)
einen besonderen Schutz, und sind üblicherweise nur dann für
Drittpersonen registrierbar, wenn diese das schriftliche Einverständnis
der entesprechenden politischen Gemeine vorbringen können.
Am 1.3.2006 konnte betten.ch durch Sie jedoch aufgrund einer technischen
Unzulänglichkeit registriert werden, ohne dass Sie die entsprechenden
Unterlagen vorweisen mussten.
Aus diesem Grund und aufgrund der obengenannten Bestimmungen widerruft
SWITCH die Registrierung des Domain-Namen betten.ch per 1.5.2006
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, erneut einen Antrag zur
Registrierung zu stellen, wenn sie die Bestätigung der Gemeinde Betten
vorweisen können.
Um die Rückzahlung der von Ihnen bereits getätigten Jahresgebühr
vorzunehemen, möchte ich Sie bitten, sich sobald als möglich mit unserer
Buchhaltung in Verbindung zu setzen.
([email protected] oder +41 8488448080)
Besten dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
D. Hayoz
SWITCH - Legal Serives
Ist das nicht ein Unding, nur weil die zu blöd sind, sollen sie halt besser aufpassen. Ich denke große Chancen dagegenvorzugehen hat man nicht.
Die Terminierung ist auch klasse, heute vor dem Wochenende/Feiertag die Nachricht, übermorgen wird gelöscht.
Gruss Jens
Von: D. Hayoz [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 28. April 2006 16:51
Betreff: betten.ch
Sehr geehrter Herr M.xxxxx
Am 1.3.2006 wurde der Domain-Name betten.ch auf Ihren Namen registriert.
Beim Namen Betten handelt es sich um den Namen einer politischen
Gemeinde in der Schweiz.
Solche Namen geniessen in der jeweiligen Form als Domain-Name aufgrund
der besonderen Bestimmung durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ziff 2.5 e) und die technischen und administrativen Vorschriften über
die Zuteilung von Domain-Namen, Art. 12 (TAV,
http://www.bakom.admin.ch/themen/in...lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==)
einen besonderen Schutz, und sind üblicherweise nur dann für
Drittpersonen registrierbar, wenn diese das schriftliche Einverständnis
der entesprechenden politischen Gemeine vorbringen können.
Am 1.3.2006 konnte betten.ch durch Sie jedoch aufgrund einer technischen
Unzulänglichkeit registriert werden, ohne dass Sie die entsprechenden
Unterlagen vorweisen mussten.
Aus diesem Grund und aufgrund der obengenannten Bestimmungen widerruft
SWITCH die Registrierung des Domain-Namen betten.ch per 1.5.2006
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, erneut einen Antrag zur
Registrierung zu stellen, wenn sie die Bestätigung der Gemeinde Betten
vorweisen können.
Um die Rückzahlung der von Ihnen bereits getätigten Jahresgebühr
vorzunehemen, möchte ich Sie bitten, sich sobald als möglich mit unserer
Buchhaltung in Verbindung zu setzen.
([email protected] oder +41 8488448080)
Besten dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
D. Hayoz
SWITCH - Legal Serives
Ist das nicht ein Unding, nur weil die zu blöd sind, sollen sie halt besser aufpassen. Ich denke große Chancen dagegenvorzugehen hat man nicht.
Die Terminierung ist auch klasse, heute vor dem Wochenende/Feiertag die Nachricht, übermorgen wird gelöscht.
Gruss Jens