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mal wieder ne ebayauktion die es in sich hat

Interessant sind die Hinweise fürs Finanzamt...

Auktionen mit nicht einsehbaren Bietern sind nach meiner Erfahrung bei Ebay-Domainverkäufen zu 99% gefaked.

Grüsse

123meins
 
Die steuerlichen Aussage des Verkäufers ist m. E. zudem auch falsch!

Die Kaufkosten einer Domain sind für einen Käufer gar nicht von der Steuer abzusetzen. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Domains als Wirtschaftsgut gehandelt wird (sprich Domainnhandel).
 
Die steuerlichen Aussage des Verkäufers ist m. E. zudem auch falsch!

Die Kaufkosten einer Domain sind für einen Käufer gar nicht von der Steuer abzusetzen. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Domains als Wirtschaftsgut gehandelt wird (sprich Domainnhandel).

Domains fuer Domainhandel sind nur bei Wiederverkauf absetzbar. Steuerersparnis zum Ende eines Jahres ist ueberhaupt nicht gegeben !

Der Verkaeufer ist hier auch im Forum aktiv. Ich habe vor Zeiten schon einmal geschrieben, dass die Domains nur durch einen Fake-Markeneintrag eingetragen worden sind, wozu der Verkaeufer aber meint, die Domains vom urspruenglichen Registranten abgekauft zu haben und er habe daher nicht mit den Markeneintragungen zu tun.
Naja, serioeser wird das ganze durch diese Auktion nicht.

Es handelte sich um infos.info einkaufen.info etc.

Andi
 
Und trotzdem steht jeden morgen wieder ein Dummer auf....

Nur schade, dass dies unserer Branche nicht wirklich helfen wird. Zu der rechtlichen Unsicherheit des Domainshandels in Deutschland kommen mit solchen Angeboten auch noch ein Schmudel-Image dazu.

Aber das gute wird siegen ,-)
 
Die steuerlichen Aussage des Verkäufers ist m. E. zudem auch falsch!

Die Kaufkosten einer Domain sind für einen Käufer gar nicht von der Steuer abzusetzen.

Sag ich doch...


Die einzige Ausnahme ist, wenn die Domains als Wirtschaftsgut gehandelt wird (sprich Domainnhandel).

Geht das vielleicht in der Schweiz? Habe dazu bisher nichts gefunden. In Deutschland geht es nicht, dazu hatten wir hier ja Diskussionen.

Ich würde nur Aussagen wie "Rechnung fürs FA zurückdatieren" nie in eine Auktionsbeschreibung schreiben, auch nicht als Grafik. Es könnte schnell einer auf die Idee kommen das auszudrucken und ans Zuständige FA des Verkäufers zu schicken. Die werden dann auch garantiert beim Käufer mal genauer in die Bücher schauen - sicher gutgelaunt wie FA-Beamte in solchen Fällen sind.

Grüsse

123meins
 
@123meins....

sorry, eine vielleicht indiskrete Frage:
bist Du mit Stevie Wonder oder Ray Charles verwandt?!?

grüsse,
engel
 
@123meins....

Das absetzen von Domains als Wirtschaftsgut ist kein Problem. Sofern diese für den Handel gekauft werden. Ich bin seit ca. 1998/1999 in Bezug auf meinen Domainhandel steuerpflichtig. Im letzten Jahr habe ich ca. 5.000 EUR für den Kauf einer Domain abgesetzt.

Sie können ja nicht den Gewinn aus dem Verkauf einer Domain dem deutschen Steuerrecht unterwerfen, wenn Sie gleichzeitig nicht auch die Anschaffung des Wirtschaftsgut diesem unterwerfen.

Das wäre ja so ähnlich, wenn eine Baufirma die Immobilien zwar bauen und verkaufen darf, aber die für die Erstellung und Erzielung des Gewinns notwendigen Investitionen nicht steuerlich geltend machen könnte.

So weit ich mich erinnere, gab es zu dem Thema auch mal ein Beschluss/Kommentar der Finanzbehörden.
 
@123meins....


Sie können ja nicht den Gewinn aus dem Verkauf einer Domain dem deutschen Steuerrecht unterwerfen, wenn Sie gleichzeitig nicht auch die Anschaffung des Wirtschaftsgut diesem unterwerfen.

Noch einmal: Natürlich wird der Anschaffungspreis bei einem Verkauf abgezogen und gewinnmindernd anerkannt. Aber eben erst beim Verkauf, bis dahin eben nicht. Wer es nicht glaubt kann sich vertrauensvoll an vadder (?)wenden...

Grüsse

123meins
 
Wie gesagt ich setze meine Domains bei der Anschaffung von der Steuer ab. Im letzten Jahr waren es fast 5.000 EUR (Bescheid liegt vor).
 
Das absetzen von Domains als Wirtschaftsgut ist kein Problem. Sofern diese für den Handel gekauft werden. Ich bin seit ca. 1998/1999 in Bezug auf meinen Domainhandel steuerpflichtig. Im letzten Jahr habe ich ca. 5.000 EUR für den Kauf einer Domain abgesetzt. .
...
Das wäre ja so ähnlich, wenn eine Baufirma die Immobilien zwar bauen und verkaufen darf, aber die für die Erstellung und Erzielung des Gewinns notwendigen Investitionen nicht steuerlich geltend machen könnte.

Hattest Du in der Zwischenzeit schon Mal eine Prüfung durch das FA? Denn bis dahin sind Deine Steuerbescheide über Jahre (ich glaube 5 Jahre nach Bescheiddatum) "Unter Vorbehalt der Prüfung" und können noch geändert werden.
Die vorherrschende Meinung in diesem Forum ist, dass Domains sich nicht abnutzen und deshalb nicht abgeschrieben werden können. Das ist ja bei Immobilien anders.

So weit ich mich erinnere, gab es zu dem Thema auch mal ein Beschluss/Kommentar der Finanzbehörden.

Wäre Interessant, wenn Du zu diesem Beschluss/ Kommentar einen Link posten könntest!

keine frage tolle domains, aber 40k ?
Wenn man sich die Uhrzeiten der Gebotabgabe anschaut und die Erhöhungsschritte, dann ...
Auktionen mit nicht einsehbaren Bietern sind nach meiner Erfahrung bei Ebay-Domainverkäufen zu 99% gefaked
 
Wie gesagt ich setze meine Domains bei der Anschaffung von der Steuer ab. Im letzten Jahr waren es fast 5.000 EUR (Bescheid liegt vor).

Schön für Dich, bei der Summe aber auch kein großes Risiko. Ich will ja auch niemanden davon abhalten ... habe deswegen sicher noch einige Domains im Dezemberfieber verkauft an Leute die noch schnell was "absetzen" wollten.

Grüsse

123meins
 
Wie gesagt ich setze meine Domains bei der Anschaffung von der Steuer ab. Im letzten Jahr waren es fast 5.000 EUR (Bescheid liegt vor).

Wie Kiki richtig geschrieben hat, sind diese Bescheide unter Vorbehalt.

Glaubst Du wirklich, das Finanzamt weiss genau, wass Du da absetzt, wenn Du Deine Jahressteuererklaerungen und ggf. die Bilanz abgibst. Die werden nichts geprueft haben sondern im guten Glauben die Daten uebernommen haben.
Bis zur Betriebspruefung...

Das wäre ja so ähnlich, wenn eine Baufirma die Immobilien zwar bauen und verkaufen darf, aber die für die Erstellung und Erzielung des Gewinns notwendigen Investitionen nicht steuerlich geltend machen könnte.

Das kannst Du nicht so vergleichen. Das eine sind Anschaffungskosten, das andere andere Herstellungskosten.
Der richtige Vergleich waere: Grundstueck fuer die Immobilie. --> Ebenfalls vor dem Verkauf nicht absetzbar.

Sonst wuerde ja jede Firma zum Ende des Jahres einfach einen Haufen Waren kaufen und 0% Steuern zahlen.
 
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