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keine frage tolle domains, aber 40k ?
regards
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Jetzt anmelden!Die steuerlichen Aussage des Verkäufers ist m. E. zudem auch falsch!
Die Kaufkosten einer Domain sind für einen Käufer gar nicht von der Steuer abzusetzen. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Domains als Wirtschaftsgut gehandelt wird (sprich Domainnhandel).
Die steuerlichen Aussage des Verkäufers ist m. E. zudem auch falsch!
Die Kaufkosten einer Domain sind für einen Käufer gar nicht von der Steuer abzusetzen.
Die einzige Ausnahme ist, wenn die Domains als Wirtschaftsgut gehandelt wird (sprich Domainnhandel).
@123meins....
Sie können ja nicht den Gewinn aus dem Verkauf einer Domain dem deutschen Steuerrecht unterwerfen, wenn Sie gleichzeitig nicht auch die Anschaffung des Wirtschaftsgut diesem unterwerfen.
Das absetzen von Domains als Wirtschaftsgut ist kein Problem. Sofern diese für den Handel gekauft werden. Ich bin seit ca. 1998/1999 in Bezug auf meinen Domainhandel steuerpflichtig. Im letzten Jahr habe ich ca. 5.000 EUR für den Kauf einer Domain abgesetzt. .
...
Das wäre ja so ähnlich, wenn eine Baufirma die Immobilien zwar bauen und verkaufen darf, aber die für die Erstellung und Erzielung des Gewinns notwendigen Investitionen nicht steuerlich geltend machen könnte.
So weit ich mich erinnere, gab es zu dem Thema auch mal ein Beschluss/Kommentar der Finanzbehörden.
Wenn man sich die Uhrzeiten der Gebotabgabe anschaut und die Erhöhungsschritte, dann ...keine frage tolle domains, aber 40k ?
Auktionen mit nicht einsehbaren Bietern sind nach meiner Erfahrung bei Ebay-Domainverkäufen zu 99% gefaked
Wie gesagt ich setze meine Domains bei der Anschaffung von der Steuer ab. Im letzten Jahr waren es fast 5.000 EUR (Bescheid liegt vor).
Wie gesagt ich setze meine Domains bei der Anschaffung von der Steuer ab. Im letzten Jahr waren es fast 5.000 EUR (Bescheid liegt vor).
Das wäre ja so ähnlich, wenn eine Baufirma die Immobilien zwar bauen und verkaufen darf, aber die für die Erstellung und Erzielung des Gewinns notwendigen Investitionen nicht steuerlich geltend machen könnte.
Dieser Vergleich hat was!Der richtige Vergleich waere: Grundstueck fuer die Immobilie. --> Ebenfalls vor dem Verkauf nicht absetzbar.
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