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Löschen,per-KKüberlassen,od. doch behalten ?

Dompteur

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12. Aug. 2004
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Halllo,

Ich möchte aus gegebenem Anlass (Aufforderung zur Domainübertragung bekommen)
heute ein paar vielleicht naive Fragen stellen.

Ich habe eine Domain als eine (von vielen möglichen) Tippfehler-Varianten einer deutschen MARKE registriert.
Nun möchte der Inhaber dieser Marke von mir dass ich ihm die Domain per KK direkt übertrage (andernfalls er wie er ankündigt,den Rechtsweg einschlagen würde).
Sein Anliegen hab ich in Form eines normalen Briefes per Post erhalten.

In meiner Blauäugigkeit hab ich darauf spekuliert, dass eine alleinig in Deutschland registrierte Marke auch nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland betrifft - als Österreicher wähnte ich mich daher im Trockenen.
Nach dem Lesen mehrerer Beiträge zu ähnlichen Themen sehe ich (ein) dass meine Annahme auf wackeligen Beinen steht, obwohl ich wiederum nicht kapiere wozu es dann Marken unter verschiedenen Nationalitäten gibt, und wozu eine EU-Einheitsmarke?

Nun gut, wenn es denn so sein sollte dass der Arm des deutschen Gesetzes
mich in diesem Fall auch betrifft, und ich klein beigebe um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Stellt sich mir weiters trotzdem die Frage, ob ich die Domain wie gefordert per KK dem Markenbesitzer übertrage, oder sie einfach nur lösche ?
Weiters, was passiert konkret wenn ein deutsches Gericht dem evtl. Klagsteller recht gibt, wie weit reicht hier überhaupt die Zuständigkeit - was passiert wenn der Domaininhaber irgendwo über den Teich seine Zelte aufgeschlagen hat, oder seinen Onkel/Partner/Firma in Neuseeland oder auf den Fidschiinseln als Inhaber eingetragen hat ?
Ich Frage das nicht ohne Grund, da andere Domain-Schreib-Varianten derselben Marke von einem Deutschen über eine "vorgeschobenen" Firma auf
Antiqua oder Aruba betrieben werden !

Über jedes möglichst objektive Feedback(möglichst frei von Zynismus und Sarkasmus, auch wenns in den Fingern juckt) würde ich mich freuen.
Bevor ich eine der möglichen Handlungen setzte.

MfG Dompteur
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Dompteur,

ich würde mich freuen, dass ich keine kostenpflichtige Abmahnung erhalten
habe und dem Markeninhaber die Domain übertragen (auch wenn ich nur zur
Löschung verpflichtet bin).

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
flatman schrieb:
Moin Dompteur,

ich würde mich freuen, dass ich keine kostenpflichtige Abmahnung erhalten
habe und dem Markeninhaber die Domain übertragen (auch wenn ich nur zur
Löschung verpflichtet bin).

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
Ok, das ist nat. die vernünftigste Lösung, klein beizugeben und das Positive
dabei zu sehen :-)
Trotzdem wäre ich noch an der Beantwortung meiner zusätzlichen Fragen interessiert, z.b. betreffs nationaler Zuständigkeit - wie weit geht diese, wie weit betrifft mich ein deutsches Markengesetz überhaupt ?
Bei weltweit agierenden Konzernen wie Mercedes oder Microsoft kann ich es nachvollziehen, die bezahlen vermutlich auch ein vielfaches für diverse Markeneinträge rund um den Globus.
Ich war bis dato im Glauben, ein deutsches Portal mit dem (imaginären aber vergleichbaren) Namen Turtelszene.de und deutscher Marke dazu hätte auch wiederum nur in Deutschland und gegenüber deutschen Mitbewerbern das Recht auf Schutz dieses Wortlauts.
Auf welcher Grundlage und mit welchen mitteln wäre ein deutsches Gericht ermächtigt an mich irgendwelche Ansprüche zu stellen in so einer Sache ?
Vielleicht kann ja jemand noch näher, konkreter auf diese Fragen eingehen,
um es nicht in Ralität ausprobieren zu müssen ;-)


MfG Dompteur
 
chatter schrieb:
denic sitzt immer noch in deutschland.
die Denic ist aber nur für administrative Dinge was Domains betrifft von Bedeutung - als ausführendes Organ,
sicher spielt sie auch eine Rolle wenn jemandem letztendlich recht zugestanden wird oder eine Domain aberkannt,aber nur was die Domain selbst betrifft,
mir geht es aber um die rechtlichen und in Folge davon Finanziellen Forderungen die auftreten können, und wie diese dann grenzüberschreitend eingefordert werden können oder auch nicht.
 
Die Übersetzung Deines Textes ist doch in etwa: "Kann mir jemand beantworten, wie die Rechtslage ist, damit ich bestenfalls in Zukunft weiter gegen das Markenrecht verstoßen kann, ohne dass ich negative Folgen zu befürchten habe."

Wenn Du schon weisst, dass eine Marke besteht, dann liegt in der Registrierung doch der pure Vorsatz Traffic quasi "piggybackriding" abzugreifen.

Forsaken

Dompteur schrieb:
Ok, das ist nat. die vernünftigste Lösung, klein beizugeben und das Positive
dabei zu sehen :-)
Trotzdem wäre ich noch an der Beantwortung meiner zusätzlichen Fragen interessiert, z.b. betreffs nationaler Zuständigkeit - wie weit geht diese, wie weit betrifft mich ein deutsches Markengesetz überhaupt ?
Bei weltweit agierenden Konzernen wie Mercedes oder Microsoft kann ich es nachvollziehen, die bezahlen vermutlich auch ein vielfaches für diverse Markeneinträge rund um den Globus.
Ich war bis dato im Glauben, ein deutsches Portal mit dem (imaginären aber vergleichbaren) Namen Turtelszene.de und deutscher Marke dazu hätte auch wiederum nur in Deutschland und gegenüber deutschen Mitbewerbern das Recht auf Schutz dieses Wortlauts.
Auf welcher Grundlage und mit welchen mitteln wäre ein deutsches Gericht ermächtigt an mich irgendwelche Ansprüche zu stellen in so einer Sache ?
Vielleicht kann ja jemand noch näher, konkreter auf diese Fragen eingehen,
um es nicht in Ralität ausprobieren zu müssen ;-)
MfG Dompteur
 
forsaken schrieb:
Die Übersetzung Deines Textes ist doch in etwa: "Kann mir jemand beantworten, wie die Rechtslage ist, damit ich bestenfalls in Zukunft weiter gegen das Markenrecht verstoßen kann, ohne dass ich negative Folgen zu befürchten habe."

Wenn Du schon weisst, dass eine Marke besteht, dann liegt in der Registrierung doch der pure Vorsatz Traffic quasi "piggybackriding" abzugreifen.

Forsaken
So kann man es natürlich übertsetzen oder interpretieren,
Und ich bin mir einfach nicht im Klaren wie weit das Markenrecht reicht und möchte mich grundsätzlich informieren bzw. es mal zur Diskussion stellen.
Das man sich jetzt lieber davon distanziert und mich als Negativbeispiel darstellt anstatt eine aufklärende neutrale Auskunft zu geben war zu erwarten.
Ich wollte nur wissen, ob entweder
Ja - es betrifft Dich auch, egal ob Österreicher, Franzose, Italiener Amerikaner oder
etwa in Honkong lebend (sowie eine anderes Mitglied hier der schon mal den Spruch abgelassen hat, er übernehme eine Domain gerne wenn sie zu heiss ist)
oder Nein - das geht die nichts an oder wenig an und wird nur schwer durchzusetzten sein oder ähnliches.
Entweder darf ich oder darf ich nicht, gibt es eine Handhabe oder nicht.
Im übrigen bin ich sicher dass es einige Domainsammler auch hier gibt die ihre Domains oder einen Teil davon lieber nichrt allzu grellem Licht aussetzen.
Ich kann auch 1+1 zusammenzählen wenn ich mir ähnliche Domains
und das whois anschaue, dann frage ich mich - warum dürfen manche das was andere nicht dürfen, oder bringen etwa die Einnahmen ab einer gewisssen Grösse eines derartigen Imperiums genug um sich erfolgreich sein Recht zu erstreiten oder Klagen abzuwehren ?
Ich werde also die betreffende Domain abgeben, bleiben noch
4-5 anderen Varianten die existieren von anderen Eigentümern.
Bin mal neugierig ob die demnächst auch den Besitzwer wechseln und in welche Richtung.
Weiters ca. 20 Möglichkeiten die noch keiner registriert hat, aber das kommt sicher noch wenn nicht die Fa. selbst es vorher macht.

MfG Dompteur
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dompteuer,

eine .de-Domain zielt auf den deutschen
Markt ab, der Admin-C bewirkt weiter,
dass du auch eine Inlandszustelladresse
hast, einem Rechtsstreit steht also
nichts mehr im Wege.

Im übrigen kann ein Deutscher einen
im Ausland sitzenden Spanier, Italiener,
Österreicher auch im deutschen Inland
verklagen, Probleme könnte es lediglich
bei der Zustellung und Vollstreckung des
Urteils geben, allerdings gäbe es
(natürlich) auch dafür von den wirt-
schaftlich wichtigsten Staaten normierte
Verträge länderübergreifender Art.

Es besteht im Übrigen in aller Regel
bestenfalls ein Anspruch auf Löschung
der Domain, nicht aber auf Übertragung.
Anderseits besteht auch ein Anspruch
auf Erstattung der Anwaltskosten, so
dass man sich für dieses Entgegen-
kommen auch ein wenig revanchierend
zeigen könnte, aber freilich nicht muss.

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Hallo Dompteuer,

eine .de-Domain zielt auf den deutschen
Markt ab, der Admin-C bewirkt weiter,
dass du auch eine Inlandszustelladresse
hast, einem Rechtsstreit steht also
nichts mehr im Wege.

Im übrigen kann ein Deutscher einen
im Ausland sitzenden Spanier, Italiener,
Österreicher auch im deutschen Inland
verklagen, Probleme könnte es lediglich
bei der Zustellung und Vollstreckung des
Urteils geben, allerdings gäbe es
(natürlich) auch dafür von den wirt-
schaftlich wichtigsten Staaten normierte
Verträge länderübergreifender Art.

Es besteht im Übrigen in aller Regel
bestenfalls ein Anspruch auf Löschung
der Domain, nicht aber auf Übertragung.
Anderseits besteht auch ein Anspruch
auf Erstattung der Anwaltskosten, so
dass man sich für dieses Entgegen-
kommen auch ein wenig revanchierend
zeigen könnte, aber freilich nicht muss.

Gruß
Sebastian

Hallo Sebastian,

Danke erstmal für die Aufklärung !

Deine Ausführungen treffen schon
beinahe die Kernpunkte meiner gestellten Fragen
Jedenfall sind sie das was ich unter einer sachlichen Auskunft ohne
subjektiv emotionale Färbung verstehe.
Ich betrachte das natürlich nicht als verbindliche Rechtsauskunft,
der Punkt mit der Löschung war mir ohnehin bekannt.
Was die zwischenstaatlichen Abkommen betrifft ist der Punkt,
wo ich vermute dass sich hier doch schon mancher Besitzer
von nicht ganz lupenreinen Domains mit Hilfe einer kompetenten Rechtsberatung seinen Notausgang konstruiert hat.
Eine offene Diskussion über solche Möglichkeiten,
kann man natürlich nicht erwarten da es ja nur grundehrliche
Geschäftsleute gibt, und sollte es doch andere geben würden
sie es sicher vorziehen zu schweigen ;-)

MfG Dompteur
 
Dompteur schrieb:
das was ich unter einer sachlichen
Auskunft ohne subjektiv emotionale Färbung verstehe.

Ja. Hast jetzt hoffentlich alles "durchschaut".
Es wimmelt von schmarotzenden Trittbrettfahrern
seit vielen Jahren.
Eben ein Grund, warum u.a. die WIPO tausendfach bereits
derartigen Müll über viele Jahre hinweg aus der Welt
geschafft hat, und die ganze Domainbranche dank
ihnen einen Ruf hat, der zum hohen Himmel stinkt.
Obendrein haben sie "reverse-domain hijacker"
en masse in der Domainwelt auf den Plan gerufen.

Dompteur schrieb:
kann man natürlich nicht erwarten
da es ja nur grundehrliche Geschäftsleute gibt, und sollte
es doch andere geben würden sie es sicher vorziehen
zu schweigen ;-)

Und schwärme hier nicht von "ohne subjektiv emotionale
Färbung" und verbiete Teilnehmern hier gleichzeitig
von vorn herein "Zynismus und Sarkasmus, auch wenns
in den Fingern juckt" wenn Du es freizügig selbst betreibst.
 
Domaingame schrieb:
Ja. Hast jetzt hoffentlich alles "durchschaut".
Nein, kann aber nicht mehr lange dauern ;-)
wie es halt so ist bei den Games man sollte die Regeln kennen sowie auch die Tricks der Mitspieler.


Domaingame schrieb:
Und schwärme hier nicht von "ohne subjektiv emotionale
Färbung" und verbiete Teilnehmern hier gleichzeitig
von vorn herein "Zynismus und Sarkasmus, auch wenns
in den Fingern juckt" wenn Du es freizügig selbst betreibst.
Da geb ich ich dir recht,
ich hab aber nichts berboten wie Du es ausdrückst sondern
es zu Anfang des Threads erbeten.
Da ich meinen Aspestanzug gerade nicht dabei hatte
hab ich dann selbst zum Zynismus als Verteidigungshilfe gegriffen,
aber wohl niemanden direkt damit attakiert.
 
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