LoneWolf
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12 VORNAMEN SIND ZUVIEL
Zwölf Vornamen sind zuviel und für ein Kind belästigend. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit ist es einer Frau aus Nordrhein-Westfalen verboten, ihren Sohn folgendermaßen zu nennen: Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro. Die Frau war schon von mehreren Gerichten mit ihrem Anliegen abgewiesen worden. Ein Gericht begrenzte die Anzahl auf vier Namen, das nächsthöhere Gericht erlaubte fünf Namen. Weil das der Frau nicht ausreichte, zog sie vor das höchste deutsche Gericht. Doch auch dort waren die Richter der Meinung, dass fünf Vornamen genügen müssen. Als Grund nannten die Richter die Sorge um das Wohl des Kindes. Es müsse sich die Reihenfolge der ungewöhnlichen Namen merken und würde damit immer wieder auffallen. Das könnte das Kind belasten und ihm nicht gut tun.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040128_1bvr099498.html
12 VORNAMEN SIND ZUVIEL
Zwölf Vornamen sind zuviel und für ein Kind belästigend. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit ist es einer Frau aus Nordrhein-Westfalen verboten, ihren Sohn folgendermaßen zu nennen: Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro. Die Frau war schon von mehreren Gerichten mit ihrem Anliegen abgewiesen worden. Ein Gericht begrenzte die Anzahl auf vier Namen, das nächsthöhere Gericht erlaubte fünf Namen. Weil das der Frau nicht ausreichte, zog sie vor das höchste deutsche Gericht. Doch auch dort waren die Richter der Meinung, dass fünf Vornamen genügen müssen. Als Grund nannten die Richter die Sorge um das Wohl des Kindes. Es müsse sich die Reihenfolge der ungewöhnlichen Namen merken und würde damit immer wieder auffallen. Das könnte das Kind belasten und ihm nicht gut tun.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040128_1bvr099498.html