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2-Fache Abmahnung (Inhaber + Werbender)

III

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27. Juli 2009
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414
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Gehen wir mal davon aus, ein Webseitenbetreiber wird wegen einem Urheberrechtsverstoß abgemahnt.

Im Impressum steht

Herausgeber: Webseitenbetreiber

Inhaltlich Verantwortlicher: Webseitenbetreiber + Hinweis dass diese Webseite Exklusivwerbung für das entsprechende Unternehmen schaltet.

Die Webseite ist so gestaltet als würde man denken sie gehört dem Werbenden: Kontaktformular + Header der Firma + Banner mit Link zur Firmenseite. Die Texte sind allerdings allgemein gehalten, nichts spezifisches zur Firma selbst.

Kann ein Anwalt den Webseitenbetreiber und zustäzlich auch die Firma, welche Exklusivwerbung darauf schaltet abmahnen? -> Doppelte Abmahnung.
 
Gehen wir mal davon aus, ein Webseitenbetreiber wird wegen einem Urheberrechtsverstoß abgemahnt.

Im Impressum steht

Herausgeber: Webseitenbetreiber

Inhaltlich Verantwortlicher: Webseitenbetreiber + Hinweis dass diese Webseite Exklusivwerbung für das entsprechende Unternehmen schaltet.

Die Webseite ist so gestaltet als würde man denken sie gehört dem Werbenden: Kontaktformular + Header der Firma + Banner mit Link zur Firmenseite. Die Texte sind allerdings allgemein gehalten, nichts spezifisches zur Firma selbst.

Kann ein Anwalt den Webseitenbetreiber und zustäzlich auch die Firma, welche Exklusivwerbung darauf schaltet abmahnen? -> Doppelte Abmahnung.
da fällt mir als aller Erstes "Mitstörerhaftung" ein...also ein "ja"...
aber wie immer einzelfallabhängig...keine Rechtsberatung...und so...

grüsse,
engel
 
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