Gehen wir mal davon aus, ein Webseitenbetreiber wird wegen einem Urheberrechtsverstoß abgemahnt.
Im Impressum steht
Herausgeber: Webseitenbetreiber
Inhaltlich Verantwortlicher: Webseitenbetreiber + Hinweis dass diese Webseite Exklusivwerbung für das entsprechende Unternehmen schaltet.
Die Webseite ist so gestaltet als würde man denken sie gehört dem Werbenden: Kontaktformular + Header der Firma + Banner mit Link zur Firmenseite. Die Texte sind allerdings allgemein gehalten, nichts spezifisches zur Firma selbst.
Kann ein Anwalt den Webseitenbetreiber und zustäzlich auch die Firma, welche Exklusivwerbung darauf schaltet abmahnen? -> Doppelte Abmahnung.
Im Impressum steht
Herausgeber: Webseitenbetreiber
Inhaltlich Verantwortlicher: Webseitenbetreiber + Hinweis dass diese Webseite Exklusivwerbung für das entsprechende Unternehmen schaltet.
Die Webseite ist so gestaltet als würde man denken sie gehört dem Werbenden: Kontaktformular + Header der Firma + Banner mit Link zur Firmenseite. Die Texte sind allerdings allgemein gehalten, nichts spezifisches zur Firma selbst.
Kann ein Anwalt den Webseitenbetreiber und zustäzlich auch die Firma, welche Exklusivwerbung darauf schaltet abmahnen? -> Doppelte Abmahnung.