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4. OLG Koblenz: Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
Mannomann, ich bin echt mit den Formulierungen überfordert...

Kann mir bitte jemand erklären, ob der Betreiber des Forums nun nach Erkenntniserlangung verpflichtet war folgende Begriffe zu streichen?

„Achtung Betrüger unterwegs!" und "die Betrüger vom..."
 
„Achtung Betrüger unterwegs!" und "die Betrüger vom..."
soweit ich es verstanden habe, ist dies eine Meinungsäusserung, und keine Rechtsverletzung. Daher wohl nicht zu entfernen.

grüsse,
engel
 
3. Bei den Erklärungen „Achtung Betrüger unterwegs!" und "die Betrüger vom..." handelt es sich um zulässige Meinungsäußerungen.

Hört sich doch eigentlich ziemlich eindeutig an...
 
3. Bei den Erklärungen „Achtung Betrüger unterwegs!" und "die Betrüger vom..." handelt es sich um zulässige Meinungsäußerungen.

Hört sich doch eigentlich ziemlich eindeutig an...

Ganz so einfach sehe ich es nicht, denn wenn man das Ganze durchliest handelt es sich um eine speziell auf diesen Fall und Autor zugeschnittene Entscheidung. Also ist hier der Forenbetreiber außen vor, denn woher soll er die ganzen Hintergründe im Voraus wissen?

Ob ein Forenbetreiber nun verpflichtet ist diese Ausdrücke zu unterbinden oder nicht geht für mich nicht eindeutig hervor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindestens muss man weiterhin löshen nach Aufforderung und das würde ich auch immer tun. Also man will es drauf ankommen lassen.
 
Zumindestens muss man weiterhin löshen nach Aufforderung und das würde ich auch immer tun. Also man will es drauf ankommen lassen.

Das würde ich als Forenbetreiber natürlich sofort machen, die Frage ist wenn ich einen Beitrag gelesen habe der sich in eine "ungute" Art entwickelt, ob und wann ich verpflichtet bin einzugreifen. Ist natürlich immer sehr schwierig sowas festzumachen.
 
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