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Abkürzungen und Markeneinträge

domainhengst

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20. Dez. 2004
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1.298
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Hi All,

drei-Buchstaben .de Domains find ich toll. Aber oft gibt es da ja Markeneinträge, und jetzt möchte ich das mal genauer wissen.

Gundsätzlich darf ich das Recht des anderen ja nicht verletzen. Wenn ich meine Tierhandlung amazon nennen würde, würde mich wahrscheinlich amazon.de abmahnen, weil ich versuche von ihrem Ruf zu profitieren. Korrekt?

Fall1:
Aber bei Abkürzungen gibt es ja nicht einen pauschalen Eigentümer. Reicht es, wenn ich in der Nutzung nicht mit den eingetragenen Klassen der Markeninhaber in Berührung komme? Falls rtl.de frei würde :) also rein hypothetisch, dürfte ich dann unter der Domain Richtig Tolle Lebkuchen verkaufen? Dürfte ich die Domain selber parallel dazu in Verkaufsbörsen eintragen?

Fall2:
Würde sich die Antwort bei einer Domain wie abc.de änderen, wo mehrere Marken mit dem Markentext abc vorhanden sind?

Fall3:
Und last but not least: was ist wenn die 3Buchstaben Domain nur Teil eines Markentextes ist? Also z.B. Daimler Chrysler hat nicht nur clk als Marke eingetragen sonder auch "clk Klasse" "clk 430" ... Denken wir uns die reine "clk" marke weg. Können die mir was, wenn ich anfange unter clk.de Autos zu verkaufen. Was wäre wenn ich die Domain nur als Kurzform meines hypothetischen "Click Internetverzeichnisses" benutze

So das waren jetzt drei teils überspitzte Beispiele. Ich würde mich freuen wenn jemand zu meinem Verständnis beitragen könnte.

mfg
martin
 
Hallo Martin,

>Reicht es, wenn ich in der Nutzung nicht mit den
>eingetragenen Klassen der Markeninhaber in Berührung
>komme?

Grundsätzlich ja, allerdings nicht bei berühmten
Marken, hier gilt der Schutz weitergehend. Dies
ganz unabhängig davon, ob die Marke 2-, 3- oder
gar 20-stellig ist. Die Nutzung sollte aber ernst-
haft und nicht nur vorgeschoben sein, am besten
mit eigener Marke oder gleichlautender Firma.

>Dürfte ich die Domain selber parallel dazu in
>Verkaufsbörsen eintragen?

Das wäre wettbewerbswidriges "Domain-Grabbing".

>Würde sich die Antwort bei einer Domain wie abc.de
>änderen, wo mehrere Marken mit dem Markentext abc
>vorhanden sind?

Nein, jeder könnte ggf. einen Unterlassungsanspruch
geltend machen.

>3Buchstaben Domain nur Teil eines Markentextes ist?

Frage: Was prägt die Marke? Wenn das 3-stellige
Kürzel, dann ändert sich nichts daran, ob die Marke
nun genau so lautet oder nur der prägende Teil.
Sind zwei Teile gleich prägend, dann kein Schutz
auf einen Teil sondern nur in Gesamtheit. Das
selbe gilt für den nicht prägenden Bestandteil,
für diesen alleine kein Schutz. Etwa "clk Klasse":
"Klasse" ist der nicht prägende Bestandteil,
"clk" ist der prägende Bestandteil. "clk 430" wohl
gleich prägend, aber womöglich Serienmarke!

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Hallo Martin,

>Reicht es, wenn ich in der Nutzung nicht mit den
>eingetragenen Klassen der Markeninhaber in Berührung
>komme?

Grundsätzlich ja, allerdings nicht bei berühmten
Marken, hier gilt der Schutz weitergehend. Dies
ganz unabhängig davon, ob die Marke 2-, 3- oder
gar 20-stellig ist. Die Nutzung sollte aber ernst-
haft und nicht nur vorgeschoben sein, am besten
mit eigener Marke oder gleichlautender Firma.

>Dürfte ich die Domain selber parallel dazu in
>Verkaufsbörsen eintragen?

Das wäre wettbewerbswidriges "Domain-Grabbing".
Vielen Dank Sebastian für Deine Ausführungen. Hat sehr zu meinem Verständnis beigetragen. Wobei ich mir vorstellen kann, dass es sehr schwierig sein kann, festzustellen wann eine Marke berühmt ist. Im Zweifelsfalle hält jeder Markeninhaber seine Marke für berühmt und findet eine gute Statistik... Aber Grundprinzip verstanden.

Im Grunde ist es ja fair. Solange man die Domain ernsthaft nutzt und nicht auf den Ruf anderer aufbaut und sich weit genug von bestehenden Markenklassenanmeldungen hält ist es ok.

Die Sache mit dem prägenden Bestandteil der Marke ist eigtl. auch ganz logisch. Das erklärt dann auch, warum Marken bestehen können, die eigentlich nur aus normalen Worten bestehen. z.B. könnte ich weder Krimi, noch Buch oder Verlag als Marke anmelden, der Krimi Buch Verlag ist aber prägend für die Marke und daher geniesst er nur als ganzer Begriff Markenschutz. Langsam begreiff ich es.
 
domainhengst schrieb:
.....festzustellen wann eine Marke berühmt ist.

Hier gehe mit einem ganz einfachen Prinzip vor. Wenn ich eine gleichnamige Firma oder Marke kenne, lasse ich selbstverständlich die Finger weg. Das gleiche ebenfalls, wenn ich eine entsprechende Marke gibt und die Domain nicht beschreibend ist.

Auf diese Art, kann ich zwar nicht verhindern, eventuell mal mit Namensansprüchen einer gleichnamigen, mir nicht bekannten Firma, zu kollidieren, aber ich glaube schon, daß ich damit auf einem vernünftigen Weg bin.

Gruß,

Hermann
 
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