Hallo du scheinst ja ein Jurist zu sein?
Kein Jurist, aber aufgrund der Branche, in der ich tätig bin, sehr viele Erfahrungen mit Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen und Co. Daher ist das von mir Geschriebene auch nur meine Meinung, die ich aufgrund der Erfahrungen mit mehr als hundert Abmahnungen und einer handvoll EV gesammelt habe.
Mit Anwalt Kontakt aufnehmen und besprechen ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll und in welcher Form(evtl Beträge bei Zuwiderhandlung kürzen und evtl auch die Kostenübernahme und die Auskunftspunkte streichen?)
Es ist ersteinmal zu klären, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Ist der Abgemahnte ein Dienstanbieter und wurde er nicht bereits vor der Abmahnung über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt, so ist die Abmahnung höchstwahrscheinlich nicht berechtigt. Desweiteren muss geprüft werden, ob das Vorgeworfene stimmt oder die Abmahnung in anderer Hinsicht anfechtbar ist.
Falls die Abmahnung berechtigt ist, so haben wir die Erfahrung gemacht, kommt man um eine UE meist nicht rum. Sie sollte nicht zu viel (wie meist von der Gegenseite vorgeschlagen) und nicht zu wenig (zu eng gehalten) enthalten. Wird der Unterlassungsanspruch zu stark zu Gunsten des Abgemahnten eingeschrumpft, kann es passieren, dass die Gegenseite ablehnt und gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung in Anspruch nimmt. Eine wichtige Erkenntnis für uns war, dass das ledigliche Beseitigen der Rechtsverletzung nicht vom Unterlassungsanspruch des Markeninhabers befreit.
Vielleicht kann mann ja schon so ausmachen ob die Gegenseite zum Beispiel einen überzogenen Verkehrswert zu grunde legt?!? [...] Gibt das Gericht zum Beispiel grundsätzlich der Gegenseite recht muss die Klage auf Grund des zu hoch angesetzeten Verkehrswert aber abweisen.
Wir hatten den Fall schon, dass die Gegenseite den Streitwert wesentlich zu hoch angesetzt hat. Das LG hat das festgestellt und den Streitwert von 800.000 Euro (vom Kläger taxiert) auf 500.000 Euro festgesetzt. Prinzipiell haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein zu hoher Streitwert eben nicht zur Abweisung der Klage führt, denn die Streitwertfestsetzung obliegt ohnehin erst dem Gericht. Darauf sollte man sich also prinzipiell nicht verlassen!
Dann besteht für Dich ja die Möglichkeit bevor die Gegenseite erneut mit einem angepassten Verkehrswert klagt die Punkte so weit anzunehmen und zu akzeptieren. Ist ja in dem Moment ein ganz anderes Volumen um das es geht. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob das erste Verfahren inkl. deiner Anwaltskosten dann zu Lasten der Kläger geht! Aber im Grunde denke ich schon. Dafür gibt es halt Anwälte.
Das wäre i.S.d o.g. Erklärung also obsolet. Der Kostenerstattungsanspruch bleibt davon unberührt. Manchmal kam es mir vor, als würde ausgewürfelt werden, wer welchen Teil der Kosten zu tragen hat ;-)
[...] AGBs deines Services, was genau wurde mit dieser Domain gemacht, welche Marke ist betroffen etc etc.
Es ist ein Trugschluss, dass die AGB bzw. Nutzungsbedingungen eines Dienstes zwischen Anbieter und einem Drittem (in dem Fall der Markeninhaber) zum Tragen kommen. Die AGB sind ein Vertrag zwischen Anbieter und Kunden. Maximal sind die AGB interessant, wenn der Anbieter den verursachenden Kunden wegen Schadensersatz oder sonstigen Regress in Anspruch nehmen will. Das hat nun aber ersteinmal nichts mit dem Streit zwischen Markeninhaber und Anbieter zutun.
Wenn man einen für Fremde nutzbaren Dienst im Internet zur Verfügung stellt, sollte man sich bereits im Vorfeld um einen qualifizierten rechtlichen Beistand bemühen. Die Fristen von Abmahnungen sind zumeist so knapp gesetzt, dass eine Suche nach einem passendem Anwalt und das anschließende Briefing (was biete ich an, was wird mir vorgeworfen, etc.) nur wertvolle Zeit kostet.
Zumal es Sinn macht das eigene Vorhaben schon vorab mit einem Anwalt zu besprechen und ggf. (je nach Konfliktpotential in der Branche) ein Dauermandat zu unterschreiben. Im Streitfall hat man somit sofort seinen Ansprechpartner, der das eigene Geschäftsmodell bereits kennt und nicht noch erklärt bekommen muss.
Mit der Zusammenarbeit mit einem Anwalt steht und fällt die eigene Verteidigung. Die eigenen Recherchen zum Gegner helfen, die weiteren Schritte besser zu planen. Wir beispielsweise suchen nach der gegnerischen Partei und versuchen rauszufinden, wie klagefreudig das Unternehmen ist oder sein könnte. Dazu beziehen wir alle Kanäle (auch die Facebook-Seiten) mit ein. Während der Anwalt mit dem ersten Reaktionsschreiben beschäftigt ist, suche ich schon Gerichte raus, bei welchen eine Schutzschrift hinterlegt werden sollte, falls der Gegner klagen will.