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abmahnung bei .tv Domain

Schuemi

Gesperrt
Registriert
07. Juni 2004
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3
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Hallo zusammen,

ich habe nun wioedermal eine Abmahnung der gleichen Firma für eine meiner Domains bekommen. Es ist so ein Erotik TV Sender, nennen wir ihn mal schmuddeltv. Auf diesen Namen besitzt dieser Sender auch die Europäischen Rechte, die aber auch erst nach meiner Anmeldung der Domains, was aber wohl nichts zur sache beiträgt.

Abgehmant hat er mich schon für schmuddeltv.de und schmuddel-tv.de. Naja, ich hab da wenig chance gesehen und diese freigegeben.

Nun, 1 Jahr später mahnt er mich nun auch für schmuddel.tv ab.

Nun meine Frage: Weiss jemand, ob dies auch so einfach von dem Typen möglich ist, weil er die europäischen Rechte an schmuddel tv besitzt? Die Domain ist doch nicht europäisch...

LG
Schuemi
 
Wenn die Domain von einem Deutschen registriert
wurde oder betrieben wird (Who-Is oder Impres-
sum) und darunter eine Webseite betrieben wird,
die Deutsche als Zielgruppe anspricht (zeigt sich
z.B. dadurch, dass in Euro bezahlt werden kann,
dass die Sprache der Webseite/Domain deutsch ist
oder dass auch nach Deutschland geliefert wird
o.ä.), dann gilt selbstverständlich auch deutsches
Recht und deutsche Namens- oder Markenrechte.

Im Verkehr ist es zudem üblich .tv nicht für Tuvalu
sondern für Television zu nutzen, somit würde auch
keine geografische Einschränkung mehr hindern,
dass auch Deutsche angesprochen werden, es gilt
folglich das selbe wie auch für .com, .info o.ä.

Gruß
Sebastian
 
hi, vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich wohl auch diese abgeben müssen. Vielleicht sollte ich mir auch mal eine Marke sichern, dessen Domain zufällig schon vergeben ist und dann den Domaininhaber abmahnen.

D.h. wenn jemand aus Namibia in Afrika diese Domain gehören würde, könnte diese nicht abgemahnt werden? Ich könnt sie ja noch schnell übertragen...  ::)


... nein, mach ich natürlich nicht, aber es ist schon nerfig, dass man heutzutage einen Anwalt braucht, wenn man eine blöde Webseite betreibt. Es macht echt kein spß mehr seitdem die Anwälte das Internet entdeckt haben.

Gruß
Jan
 
Selbst wenn sich das deutsche Gericht zuständig
befinden würde für einen Rechtsstreit mit einem
Domaininhaber aus Nambia würde es schon an
der Zustellung und Zwangsdurchsetzung des Urteils
scheitern. In diesem Fall empfielt sich bei .com den
Rechtstreit in Virginia zu führen und dann eine
Zwangsdurchsetzung gegenüber NSI zu erwirken
(US-Marke!), bei .de in Deutschland gegenüber der
DENIC (DE- oder EU-Marke).

Achja: Wenn erst nach Domainregistrierung eine
Marke anmeldest wurde, dann hat, wie der Fall
warez.de zeigt, der Markeninhaber i.d.R. die
schlechteren Karten, wenn das so in deinem Aus-
gangsfall sein sollte ist die Sache natürlich nicht
eindeutig, danach war aber nicht gefragt.

Gruß
Sebastian
 
Hi,

die Anmeldung der Domain war schon vor der Anmeldung der Marke.
Anmeldung Domain: Dezember 2002
Anmeldung Marke: Februar 2003

Bei dem letzten mal mit den .de Domains wurde mir aber gesagt, das dies unerheblich sei.

Naja, aber auch wenn es so ist, ist es mir die Sache wert? Naja ich habe ja noch satte 4 Tage Zeit mir dies zu überlegen.

Danke + Gruß
Jan
 
Bei dem letzten mal mit den .de Domains wurde mir aber gesagt, das dies unerheblich sei.

Wer hat Dir das gesagt?

Du hast die älteren Rechte der Domain und musst diese nicht abgeben genau wie Du die anderen nicht hättest abgeben müssen. Allerdings stellt sich mir die Frage warum Du nicht mal bei einem Anwalt angerufen hast, selbst bei einem 0190 Anwalt bekommst die Auskunft für 10,-Euro und das sollte einem das doch Wert sein. hast Du letztes Mal irgendetwas unterschrieben? Wenn ja..Was?
 
Hallo Sebastian,

"Selbst wenn sich das deutsche Gericht zuständig
befinden würde für einen Rechtsstreit mit einem
Domaininhaber aus Nambia würde es schon an
der Zustellung und Zwangsdurchsetzung des Urteils
scheitern."

Namibia :-)
http://www.flaggen.com/namibia.html
Namibia kann sich zudem RAe absehbar
leisten und Zustellung dürfte nicht so
umständlich sein. Vielleicht wäre z.B. 'Gambia'
zukünfig veranschaulichender?

"In diesem Fall empfielt sich bei .com den
Rechtstreit in Virginia zu führen und dann eine
Zwangsdurchsetzung gegenüber NSI zu erwirken
(US-Marke!),... "

Da verstehe ich den Weg über UDRP
anfangs als sinnvoller. Geht dies 'in die Hose',
dann steht der Weg über den US-Rechtsweg
noch frei.
Grüsse
John
P.S.: mach Dir bitte nichts aus dem
Vertipper mit Namibia. Die letzten 20
Jahre meines Lebens buchstabierte ich
das Land 'Brunei' als 'Burnei'. Belohnung
meiner Dummheit: bin nun #2 bei Tante G.
bei keyword 'Burnei' für ein Land, das
es nicht gibt.:-)
 
Selbst wenn sich das deutsche Gericht zuständig
befinden würde für einen Rechtsstreit mit einem
Domaininhaber aus Nambia würde es schon an
der Zustellung und Zwangsdurchsetzung des Urteils
scheitern. In diesem Fall empfielt sich bei .com den
Rechtstreit in Virginia zu führen und dann eine
Zwangsdurchsetzung gegenüber NSI zu erwirken
(US-Marke!), bei .de in Deutschland gegenüber der
DENIC (DE- oder EU-Marke).

Na sowas - da ist man mal ein, zwei Jährchen kurz weg, und schon wächst Herr Dieterle über sich hinaus. ;-)

Da studiert wohl einer inzwischen Jura... Karlsruhe? :-)

Gruß,
Freiburg
 
Ja, der Inhalt seiner Beiträge ist vom faulen Wasser zum guten Wein geworden.
 
Danke euch für die netten Worte und
apropos, ein Glück, dass es vor ein,
zwei Jährchen euch beide schon gab! ;)

Gruß
Sebastian
 
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