Hallo,
wenn ich mal unbeabsichtigt eine geschütze Domain registriere, ist damit zu rechnen, dass ich vom Rechteinhaber zunächst aufgefordert werde, die Domain freizugeben, oder wird wohl direkt eine Abmahnung auf mich zukommen?
Hallo BjoernS,
es spielt keine Rolle ob Du absichtlich oder unabsichtlich regst.
Die Entwicklung und der Schutz einer Marke oder einer Verkehrsbezeichnung/Firmenname fällt niemandem in den Schoß.
Im Gegenteil, das kostet Zeit, manchmal jahre, Nerven und oftmals viel Geld.
Zu Deiner Frage mit was zu rechnen ist, hängt auch davon ab ob der Rechteinhaber davon erfährt. Ist es eine Marke, ist der Rechteinhaber << gezwungen >> gegen Dich vorzugehen und damit gegen die Verletzung seiner Rechte. Die schon alleine aus dem Grund, weil das deutsche Markenrecht den Begriff der Verwässerung einer Marke kennt. Das bedeutet, wenn weiter unberechtigte die Schutzmarke oder den Firmennamen erfolgreich im Geschäftsverkehr benutzen und der rechteinhaber nachweislich zusieht oder es immer mehr "user der marke werden, dann verliert er die Möglichkeit gegen diese zu klagen. Ich denke jetzt weißt Du womit zu rechnen ist.
Wieviel das kostet hängt vom Streitwert ab, der natürlich immer hoch angesetzt wird, da daraus der klagende Anwalt seine Kostennote anteilsmäßig errechnet. Meist über 100K. Hinzu kommen Auslagen, Reisekosten, Gerichtskosten, Schadensersatzforderung durch die unberechtigte Nutzung etc....
Meisst erhälst Du einen Schrieb vom gegnerischen Anwalt mit einer Summe meist um die 3K Euro oder auch mehr nebst Unterlassungserklärung.
Wenn Dich natürlich keiner "erwischt", bitte, wo kein Kläger.
Wichtig ist natürlich auch ob der Rechteinhaber regional tätig ist, für welche Produkte/Dienstleistungen er den Schutz inne hat. Wenn der die Marke ToffelX für Getränke besitzt und Du toffelx.de registrierst und dort Kartofflen anbietest, wird er es schwer haben zu beweisen das eine unrechtmässige Nutzung vorliegt.
Eine Eintrag einer Marke begründet noch lange nicht den Anspruch auf einen Domainnnamen. Aber jetzt nicht zu happy sein es gibt Ausnahmen,, nämlich dann, wenn die Marke oder die Person etc.. sehr bekannt sind ..wie McDoof oder der Dieter oder Bosch etc.... dann hast Du selbst mit einem Eintrag des
gleichlautenden Namens als Markeninhaber ein Problem....
Google Urteil Schweinsteiger gegen Metzger mit eingetragener Marke "Schweini"...
LG
and good luck
Markus