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Abmahnung oder erst Aufforderung zur Freigabe

Bjoern_S

New member
Registriert
29. Mai 2009
Beiträge
389
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0
Hallo,

wenn ich mal unbeabsichtigt eine geschütze Domain registriere, ist damit zu rechnen, dass ich vom Rechteinhaber zunächst aufgefordert werde, die Domain freizugeben, oder wird wohl direkt eine Abmahnung auf mich zukommen?
 
Schätze im Zweifelsfall geht er gleich vor Gericht, ohne Abmahnung...
 
es ist es au jeden Fall nicht Wert, lass es sein und denk an was anderes
 
Was sollte ich beachten um keine Abmahnung zu riskieren? Stimmt es, dass generische Begriffe nciht geschützt werden können?
 
Lies dich halt mal durchs Forum. Es gibt genügend Quellen, die dir die Basics erklären.
 
Also ich möchte nicht offensichtlich und bewusst ein Markenrecht verletzen, indem ich z.B. den Namen einier Firma als Domain registriere. Ich meine andere Begriffe bei denen man aufpassen muss. So sind ja z.B. Die Namen von Bundesländern geschützt und wohl auch die Ablürzungen. Wie ist das mit der Abkürzung PLZ oder einer PLZ?
 
Hallo,

wenn ich mal unbeabsichtigt eine geschütze Domain registriere, ist damit zu rechnen, dass ich vom Rechteinhaber zunächst aufgefordert werde, die Domain freizugeben, oder wird wohl direkt eine Abmahnung auf mich zukommen?

Hallo BjoernS,

es spielt keine Rolle ob Du absichtlich oder unabsichtlich regst.
Die Entwicklung und der Schutz einer Marke oder einer Verkehrsbezeichnung/Firmenname fällt niemandem in den Schoß.
Im Gegenteil, das kostet Zeit, manchmal jahre, Nerven und oftmals viel Geld.

Zu Deiner Frage mit was zu rechnen ist, hängt auch davon ab ob der Rechteinhaber davon erfährt. Ist es eine Marke, ist der Rechteinhaber << gezwungen >> gegen Dich vorzugehen und damit gegen die Verletzung seiner Rechte. Die schon alleine aus dem Grund, weil das deutsche Markenrecht den Begriff der Verwässerung einer Marke kennt. Das bedeutet, wenn weiter unberechtigte die Schutzmarke oder den Firmennamen erfolgreich im Geschäftsverkehr benutzen und der rechteinhaber nachweislich zusieht oder es immer mehr "user der marke werden, dann verliert er die Möglichkeit gegen diese zu klagen. Ich denke jetzt weißt Du womit zu rechnen ist.

Wieviel das kostet hängt vom Streitwert ab, der natürlich immer hoch angesetzt wird, da daraus der klagende Anwalt seine Kostennote anteilsmäßig errechnet. Meist über 100K. Hinzu kommen Auslagen, Reisekosten, Gerichtskosten, Schadensersatzforderung durch die unberechtigte Nutzung etc....

Meisst erhälst Du einen Schrieb vom gegnerischen Anwalt mit einer Summe meist um die 3K Euro oder auch mehr nebst Unterlassungserklärung.

Wenn Dich natürlich keiner "erwischt", bitte, wo kein Kläger.
Wichtig ist natürlich auch ob der Rechteinhaber regional tätig ist, für welche Produkte/Dienstleistungen er den Schutz inne hat. Wenn der die Marke ToffelX für Getränke besitzt und Du toffelx.de registrierst und dort Kartofflen anbietest, wird er es schwer haben zu beweisen das eine unrechtmässige Nutzung vorliegt.
Eine Eintrag einer Marke begründet noch lange nicht den Anspruch auf einen Domainnnamen. Aber jetzt nicht zu happy sein es gibt Ausnahmen,, nämlich dann, wenn die Marke oder die Person etc.. sehr bekannt sind ..wie McDoof oder der Dieter oder Bosch etc.... dann hast Du selbst mit einem Eintrag des
gleichlautenden Namens als Markeninhaber ein Problem....
Google Urteil Schweinsteiger gegen Metzger mit eingetragener Marke "Schweini"...

LG
and good luck ;)

Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
-kick- ...........
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wie gesagt, werde keine Markennamen registrieren. Mich interessiert, welche Begriffe geschützt sind, von denen man es vll. nicht vermutet. Siehe auch PLZ im letzten Post von mir. Und sind Berufsbezeichnungen geschützt?
 
Hallo BjoernS

lies Dich doch mal hier bischen ein,
so wie ich das verstehe meinst Du Begriffe die Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs sind und damit auch zum Allgemeingut gehören.
Das sind eben vielzitierte beschreibende Begriffe.
"Anfangs" war es tatsächlich mit Ärger verbunden, wenn jemand Berufsbezeicnungen registrierte, da kam dann eine Berufsstandsvertretung nach der anderen und meinte sie repräsentiere den Beruf und habe das Recht...bla bla..blubber
Es gab oder gibt immer noch den Begriff der Kanalisierung von Kundenströmen, wenn Du also Bäckerei.de geregt hast und Deine oder nur eine Bäckerei drauf machst haben dämliche Richter damals gemeint, der Surfer wäre dadurch getäuscht, indem er meine es gäbe nur diese eine Bäckerei, jetzt mal flach erklärt.
Da hat man dann eben per Text aufgeklärt.
Aber viele Berufsbezeichnungen wirst Du denke ich ohnehin nicht finden... da sie wie jetzt gerade bei sedo angeboten... alle wech sin ;)

IMHO kannst Du diese Begriffe registrieren, aber es gibt eben nicht nur Namens- und Markenrecht sondern auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, welches dann ein bischne Strafe kosten könnte oder so....


Gruß
Markus :eating:
 
Aber dies mit den Beurfsbezeichnungen gilt doch nur, wenn ich selbst diesen Beruf ausübe und mir somit einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffe, also nicht wenn ich als Dritter unbeteiliger die Domain nur verkaufe, oder?
 
Das alte Tauchschule-Dortmund-Thema ist überholt.
In jeder Branche und jeder Stadt hat inzwischen irgendwer die branche-stadtname.de und wer geld investiert hat und / oder Glück hatte hat eben nur die branche.de
 
Seh ich anders. Habe mir so eben die Domain für einen kommenden Ausbildungsberuf registriert ;-)
 
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