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ACHTUNG: neues E-Commerce-Gesetz in Österreich!

AndreasP

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Registriert
15. Juni 2004
Beiträge
533
Reaktionspunkte
0
Ich zitiere den News- und Infoservice von service-partner.at:

<Zitat>
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!

Auf Grund der ersten bereits eingegangenen Abmahnung möchten wir Sie und
uns gerne vor Anwalts- und Klags-Kosten im Zusammenhang mit dem bereits 12
Tage gültigen E-Commerce-Gesetz (ECG) schützen und direkt darauf
hinweisen.

Unternehmen, welche einen kommerziellen Internet-Auftritt in Form eines
Web-Shops, eines virtuellen Schaufensters oder einer Homepage haben, müssen
bestimmte Informationspflichten gemäß E-Commerce-Gesetz erfüllen -
insbesondere die Firmendaten und ein Impressum als Minimum-Anforderungen
müssen erfüllt sein. Verstöße dagegen sind mit Strafen bis zu EUR 3.000,-
belegt.

Wie die heute eingegangene Abmahnung eines steirischen Anwalts zeigt, haben
offenbar (fragwürdige) Rechtsanwälte diese "Geldquelle" in Österreich
entdeckt und versenden die ersten mit hohen Spesen (gegenständlich mehr als
EUR 3.000 zzgl. MwSt.) bewehrten "Abmahnungen", in welchen sowohl das neue
ECG als auch unlauterer Wettbewerb parallel dazu geltend gemacht werden.

Ob diese nun überhaupt gültig sind bzw. werden können sei einmal
dahingestellt - unangenehm sind sie auf jeden Fall, denn bei korrektem
Vorwurf sind wir als Provider gemäß ECG verpflichtet, die betreffende
Homepage bis zur Behebung "offline" zu nehmen, d.h. zu sperren.

Nähere Informationen zu dem neuen ECG finden Sie - unter anderem - auf den
Seiten der Wirtschaftskammern, z.B. über folgende Suche:
Wirtschaft
skammer


Bitte aktualisieren und ergänzen Sie - falls Sie einen kommerziellen
Internetauftritt oder die Homepage einer Firma pflegen - im eigenen
Interesse die geforderten Daten, wir müssen sonst im Fall einer Mitteilung
die betreffende Seite in jedem Fall sperren!

Weitere Informationen erhalten Sie (u.a.) bei den Wirtschaftskammern.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr www.Service-Partner.at
   Info- und News-Service
</Zitat>

Also forstet eure Homepages durch!
Grüße,
Andreas
 
Re: ACHTUNG: neues E-Commerce-Gesetz in Österreich

Pflichtangaben:

"Welche Informationspflichten sind das konkret?

1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Internet-Benützer in speicherbarer und ausdruckbarer Form zur Verfügung stehen. Auf der Startseite Ihrer Homepage sollte daher ein Link zu Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingerichtet werden.

2) §5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG)
Der §5 Abs.1 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) schreibt vor, dass folgende Informationen auf Ihrer Homepage in Zukunft ausgewiesen werden müssen:

  • Name oder Firma Ihres Unternehmens
  • Geografische Anschrift
  • Kommunikationsdaten wie Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Adresse
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern vorhanden
  • Zuständige Aufsichtsbehörde, sofern Ihre Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt
  • Angehörigkeit einer Kammer oder ähnlicher Einrichtung
  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden


3) Korrekturmöglichkeit bei Eingabefeldern
Web-Shop-Betreiber müssen in Zukunft dafür Sorge tragen, dass ihre Kunden bei Online-Bestellungen durch eine nochmalige Abfrage ihre Bestellung endgültig bestätigen können. Konkret soll abgefragt werden, ob der angegebene Artikel, der Preis und die Menge korrekt sind. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Kunden eventuelle Eingabefehler korrigieren können.

(Quelle: http://wko.at/dst_SZ_Details.asp?SNID=20619)



Scheint dem dt. Fernabsatzg. etc. zu entsprechen. Die Ööösis san' halt imma 'a weng langsam'r.  ;D ;D ;D ;D


Gruß
Falke
 
Re: ACHTUNG: neues E-Commerce-Gesetz in Österreich

@Kinski

Aber hier geht es ja um unsere Nachbarn und Euro-Brüder, die Österreicher! Denen dürfte die dt. Impressumspflicht bislang wie Juckpulver den Rücken entlang in die Unterhose gerutscht sein!  ;D ;D

Gruß
Falke
 
Re: ACHTUNG: neues E-Commerce-Gesetz in Österreich

hallo Andreas,

vielen dank für die info. der kanzlei arbeitet in kooperation mit einem großen anbieter aus der erotikbranche und attakiert derzeit hauptsächlich erotik- und hotlinebetreiber.

der erotikmarkt nimmt auch in at gute formen an, so dass etablierte at-anbieter mit diesem sinnlosen mittel versuchen, den markt klein zu halten. hahahahahahahahahahahahaha.

wir haben unsere page bereits umgestellt. und jeder, der seine page in at nicht nur mit partnerprogrammen füllt, sondern zusätzlich mit persönlichen serviceleistungen, der braucht ohnehin für seine kunden ein impressum.  

grüße aus der online- unterwelt!
 
 
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