Ich zitiere den News- und Infoservice von service-partner.at:
<Zitat>
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
Auf Grund der ersten bereits eingegangenen Abmahnung möchten wir Sie und
uns gerne vor Anwalts- und Klags-Kosten im Zusammenhang mit dem bereits 12
Tage gültigen E-Commerce-Gesetz (ECG) schützen und direkt darauf
hinweisen.
Unternehmen, welche einen kommerziellen Internet-Auftritt in Form eines
Web-Shops, eines virtuellen Schaufensters oder einer Homepage haben, müssen
bestimmte Informationspflichten gemäß E-Commerce-Gesetz erfüllen -
insbesondere die Firmendaten und ein Impressum als Minimum-Anforderungen
müssen erfüllt sein. Verstöße dagegen sind mit Strafen bis zu EUR 3.000,-
belegt.
Wie die heute eingegangene Abmahnung eines steirischen Anwalts zeigt, haben
offenbar (fragwürdige) Rechtsanwälte diese "Geldquelle" in Österreich
entdeckt und versenden die ersten mit hohen Spesen (gegenständlich mehr als
EUR 3.000 zzgl. MwSt.) bewehrten "Abmahnungen", in welchen sowohl das neue
ECG als auch unlauterer Wettbewerb parallel dazu geltend gemacht werden.
Ob diese nun überhaupt gültig sind bzw. werden können sei einmal
dahingestellt - unangenehm sind sie auf jeden Fall, denn bei korrektem
Vorwurf sind wir als Provider gemäß ECG verpflichtet, die betreffende
Homepage bis zur Behebung "offline" zu nehmen, d.h. zu sperren.
Nähere Informationen zu dem neuen ECG finden Sie - unter anderem - auf den
Seiten der Wirtschaftskammern, z.B. über folgende Suche:
Wirtschaft
skammer
Bitte aktualisieren und ergänzen Sie - falls Sie einen kommerziellen
Internetauftritt oder die Homepage einer Firma pflegen - im eigenen
Interesse die geforderten Daten, wir müssen sonst im Fall einer Mitteilung
die betreffende Seite in jedem Fall sperren!
Weitere Informationen erhalten Sie (u.a.) bei den Wirtschaftskammern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr www.Service-Partner.at
Info- und News-Service
</Zitat>
Also forstet eure Homepages durch!
Grüße,
Andreas
<Zitat>
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
Auf Grund der ersten bereits eingegangenen Abmahnung möchten wir Sie und
uns gerne vor Anwalts- und Klags-Kosten im Zusammenhang mit dem bereits 12
Tage gültigen E-Commerce-Gesetz (ECG) schützen und direkt darauf
hinweisen.
Unternehmen, welche einen kommerziellen Internet-Auftritt in Form eines
Web-Shops, eines virtuellen Schaufensters oder einer Homepage haben, müssen
bestimmte Informationspflichten gemäß E-Commerce-Gesetz erfüllen -
insbesondere die Firmendaten und ein Impressum als Minimum-Anforderungen
müssen erfüllt sein. Verstöße dagegen sind mit Strafen bis zu EUR 3.000,-
belegt.
Wie die heute eingegangene Abmahnung eines steirischen Anwalts zeigt, haben
offenbar (fragwürdige) Rechtsanwälte diese "Geldquelle" in Österreich
entdeckt und versenden die ersten mit hohen Spesen (gegenständlich mehr als
EUR 3.000 zzgl. MwSt.) bewehrten "Abmahnungen", in welchen sowohl das neue
ECG als auch unlauterer Wettbewerb parallel dazu geltend gemacht werden.
Ob diese nun überhaupt gültig sind bzw. werden können sei einmal
dahingestellt - unangenehm sind sie auf jeden Fall, denn bei korrektem
Vorwurf sind wir als Provider gemäß ECG verpflichtet, die betreffende
Homepage bis zur Behebung "offline" zu nehmen, d.h. zu sperren.
Nähere Informationen zu dem neuen ECG finden Sie - unter anderem - auf den
Seiten der Wirtschaftskammern, z.B. über folgende Suche:
Wirtschaft
skammer
Bitte aktualisieren und ergänzen Sie - falls Sie einen kommerziellen
Internetauftritt oder die Homepage einer Firma pflegen - im eigenen
Interesse die geforderten Daten, wir müssen sonst im Fall einer Mitteilung
die betreffende Seite in jedem Fall sperren!
Weitere Informationen erhalten Sie (u.a.) bei den Wirtschaftskammern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr www.Service-Partner.at
Info- und News-Service
</Zitat>
Also forstet eure Homepages durch!
Grüße,
Andreas