Paul_Kuhn
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...und gerade jemandem wirklich passiert ist:
Der Kanadier (?) Dorian Banks ersteigerte am 18.10. in einer Namejet-Auktion die Domain
Switch.net für 3.655 USD. An der Auktion waren 114 Personen beteiligt. Einen Tag vor dem
Ende der Auktion hatte sich dann jemand an die schweizerische Switch gewandt, um ihr im
fremden Auftrag genau jene Domain anzubieten. Dorian bestreitet, diese Person zu sein.
Am 20.10. wurde ein UDRP-Verfahren für die Domain eingereicht.
Nachdem Dorian von dem gegen ihn anhängigen Verfahren erfuhr, hatte er die Domain der
amerikanischen Switch Communication Group in Las Vegas zum EK angeboten, damit er sich
nicht um das Verfahren kümmern müsste, die Amis hingegen lehnten dieses Ansinnen ab
und verklagen Dorian nun ihrerseits.
In diesem Thread bei TheDomains hat sich Dorian selber recht ausführlich zu Wort gemeldet.
Hier als PDF das ergänzende Schreiben der schweizerischen Rechtsanwälte.
Und hier die öffentlich zugänglichen Daten des Falles.
Acro hat in seinem Blog schon vor über zwei Jahren einen ähnlichen Fall beschrieben.
Unterstellt, dass Dorian mit dem Anbieten der Domain an die Schweizer doch etwas zu tun hatte:
Dumm gelaufen! bzw. geschieht ihm recht!
Unterstellt, dass Dorian nichts mit der Person zu tun hat, die die Switch anschrieb, sieht
er sich nun einem Verfahren gegenüber, bei welchem er vermutlich die Domain verlieren
wird. Leider! Nicht, dass ihm die Tatsache, dass er mal in der Schweiz gearbeitet hat und
ihm daher die Switch bekannt sein müsste, auch noch zum Verhängnis wird.
Denkt also bitte das nächste Mal, wenn ihr eine möglicherweise markenrechtlich bedenkliche
Domain ersteigern wollt, dass auch euch so etwas zustossen kann.
Abgesehen davon ist Switch ja im englischen ein generischer Begriff und sollte eigentlich
unbedenklicher sein als Coca Cola oder Siemens. Sollte man meinen.
Ahoi!
Der Kanadier (?) Dorian Banks ersteigerte am 18.10. in einer Namejet-Auktion die Domain
Switch.net für 3.655 USD. An der Auktion waren 114 Personen beteiligt. Einen Tag vor dem
Ende der Auktion hatte sich dann jemand an die schweizerische Switch gewandt, um ihr im
fremden Auftrag genau jene Domain anzubieten. Dorian bestreitet, diese Person zu sein.
Am 20.10. wurde ein UDRP-Verfahren für die Domain eingereicht.
Nachdem Dorian von dem gegen ihn anhängigen Verfahren erfuhr, hatte er die Domain der
amerikanischen Switch Communication Group in Las Vegas zum EK angeboten, damit er sich
nicht um das Verfahren kümmern müsste, die Amis hingegen lehnten dieses Ansinnen ab
und verklagen Dorian nun ihrerseits.
In diesem Thread bei TheDomains hat sich Dorian selber recht ausführlich zu Wort gemeldet.
Hier als PDF das ergänzende Schreiben der schweizerischen Rechtsanwälte.
Und hier die öffentlich zugänglichen Daten des Falles.
Acro hat in seinem Blog schon vor über zwei Jahren einen ähnlichen Fall beschrieben.
Unterstellt, dass Dorian mit dem Anbieten der Domain an die Schweizer doch etwas zu tun hatte:
Dumm gelaufen! bzw. geschieht ihm recht!
Unterstellt, dass Dorian nichts mit der Person zu tun hat, die die Switch anschrieb, sieht
er sich nun einem Verfahren gegenüber, bei welchem er vermutlich die Domain verlieren
wird. Leider! Nicht, dass ihm die Tatsache, dass er mal in der Schweiz gearbeitet hat und
ihm daher die Switch bekannt sein müsste, auch noch zum Verhängnis wird.
Denkt also bitte das nächste Mal, wenn ihr eine möglicherweise markenrechtlich bedenkliche
Domain ersteigern wollt, dass auch euch so etwas zustossen kann.
Abgesehen davon ist Switch ja im englischen ein generischer Begriff und sollte eigentlich
unbedenklicher sein als Coca Cola oder Siemens. Sollte man meinen.
Ahoi!