...sehr interessant, was in den Denic FAQ´s steht:
Dokumente / DENICrecht / FAQs / Sonstige
"Was geschieht mit der Domain, wenn der Domaininhaber stirbt?
Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so daß der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt. Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber dem Provider oder gegenüber der DENIC nachweist, wird er als neuer Domaininhaber auch in die DENIC-Datenbank eingetragen. Ebensogut kann der Erbe natürlich die Domain auch löschen lassen oder sie auf einen Dritten übertragen. Die Funktion als administrativer Ansprechpartner für eine Domain (admin-c) hingegen stellt keine Vermögensposition dar und kann deshalb nicht vererbt werden; stirbt der alte admin-c, so muß der Domaininhaber einfach einen neuen benennen. Nichts anderes gilt natürlich für die übrigen besonderen Ansprechpartner."
auch sehr hilfreich:
Dokumente / Über die DENIC eG / Pressemitteilungen / Wem gehört eine Domain?
Immer wieder Streitpunkt: Wem gehört eine Domain?
..."Auch wenn es häufig anders dargestellt wird: Nicht der admin-c ist juristisch der materiell Berechtigte an der Domain, sondern derjenige, der in der DENIC-Datenbank als "Domaininhaber" eingetragen ist...."
Wünsche ein wenig geholfen zu haben
???
MSTMG