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adr verfahren

mmmhome

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22. Juli 2002
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1.258
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mir stellt sich die frage:

was passiert wenn ich das adr gewinne mit den kosten für das verfahren?
trägt das der verleihrer oder muss ich die kosten tragen.
 
danke jungfer.
Ich hatte mir das fast schon gedacht.
 
Kannst es aber Zivilrechtlich versuchen einzuklagen danach. Allerdings müsstest Du glaube, um Chancen zu haben eine Böswilligkeit/Missbrauch des ADR nachweisen können.
 
ja nur das der domainbesitzer in polen sitzt wird die sache ziemlich schwer machen :-(
 
Das ist genauso wie bei einem WIPO-Verfahren. Jeder muss seine Kosten selber bezahlen, egal wer gewinnt.

Greeny
 
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