Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Adr

STEPHAN

Active member
Registriert
01. Apr. 2001
Beiträge
1.455
Reaktionspunkte
6
Bei UDRP muss man

A) Eigene Marke
B) keine fremden Rechte / Marke
C) Bad Faith

etablieren.

Sehe ich das richtig, dass man bei ADR (EU)

nur

A

B oder C etablieren muss?

Danke

Stephan

(Geht nur um einen Schriftsatz, noch nicht um ein Verfahren.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Erfahrung mit ADR ist das so wie bei der WIPO. Aber frage doch mal Sebastian, der hat ja genügend ADR Erfahrung mit der reifen.eu gesammelt.

Harry
 
von ADR.EU:

(10) Describe, in accordance with these ADR Rules, the grounds on which the Complaint is made
including, in particular,

(i) In case of an ADR Proceeding against the Domain Name Holder in respect of which domain name the Complaint is initiated:

A. why the domain name is identical or confusingly similar to the name or names in
respect of which a right or rights are recognized or established by national and/or
Community law (as specified and described in accordance with Paragraph B 1 (b)
(9)); and, either

B. why the domain name has been registered by its holder without rights or
legitimate interests in respect of the domain name that is the subject of the
Complaint; or

C. why the domain name should be considered as having been registered or being
used in bad faith.


Da sagt es eindeutig: EITHER - OR

STEPHAN
 
und bei UDRP:

(i) your domain name is identical or confusingly similar to a trademark or service mark in which the complainant has rights; and
(ii) you have no rights or legitimate interests in respect of the domain name; and
(iii) your domain name has been registered and is being used in bad faith.

sagt es "AND"
 
Ja. Beim UDRP muss der Beschwerdeführer neben einer Verwechslungsgefahr und den "besseren Rechten" an der Domain zusätzlich auch die Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners geltend machen.
 
Danke. Ich bin da jetzt ziemlich tief eingestiegen, ist schon enorm, was unter ADR alles möglich ist.

Z.B. kann es bad faith sein, wenn man die Domain zwei Jahre lang nicht bestimmungsgemäß nutzt.
 
Z.B. kann es bad faith sein, wenn man die Domain zwei Jahre lang nicht bestimmungsgemäß nutzt.
Und wie genau wird "bestimmungsgemäß" definiert? Fällt Parking bzw. die Umleitung auf eine Verkaufsseite bereits darunter?

Gruß
Lars
 
Z.B. kann es bad faith sein, wenn man die Domain zwei Jahre lang nicht bestimmungsgemäß nutzt.

Wenn du auf Art. 21 Abs. 3 lit. b) VO-874/2004 hinaus willst, dann ist dort aber auch immer Voraussetzung, dass die Domain-Registrierung ein nach nat. Recht oder Gemeinschaftsrecht anerkanntes Recht (= z.B. Marke) verletzt oder eine entsprechende öffentliche Einrichtung diesen Namen trägt.

Bei generischen Domains wirst du nur in den wenigsten Fällen zur Bösgläubigkeit kommen.

Und wie genau wird "bestimmungsgemäß" definiert? Fällt Parking bzw. die Umleitung auf eine Verkaufsseite bereits darunter?

Wird wohl zumindest auch auf die Domain ankommen, da die o.g. Einschränkungen zum Tragen kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du auf Art. 21 Abs. 3 lit. b) VO-874/2004 hinaus willst, dann ist dort aber auch immer Voraussetzung, dass die Domain-Registrierung ein nach nat. Recht oder Gemeinschaftsrecht anerkanntes Recht (= z.B. Marke) verletzt oder eine entsprechende öffentliche Einrichtung diesen Namen trägt.

Bei generischen Domains wirst du nur in den wenigsten Fällen zur Bösgläubigkeit kommen.

Gab es nicht verschiedene Urteil(e), die bereits die nicht sinnvolle Nutzung bzw. bloßes Parking als Bösgläubigkeit werteten?
Finde es gerade jedoch leider nicht.. deshalb Aussage ohne Gewähr.
 
Gab es nicht verschiedene Urteil(e), die bereits die nicht sinnvolle Nutzung bzw. bloßes Parking als Bösgläubigkeit werteten?
Finde es gerade jedoch leider nicht.. deshalb Aussage ohne Gewähr.

Dem entgegen steht zwar ein Urteil vom OLG Hamburg (3 U 109/06, 08.02.07), aber davon gehört habe ich auch schonmal, dass reines Parken schon als nicht bestimmungsgemäß angesehen werden kann. In meiner Urteilssammlung habe ich noch ein Urteil vom OLG Hamburg (5 U 160/03, 14.07.04), in dem es aber nur um die geschaltete Werbung auf geparkten Domains geht.
 
Man braucht auch gar nicht zur Bösgläubigkeit zu kommen...keinerlei Recht oder berechtigte Interessen reichen aus.

alpenliebe.eu:
ADR.eu

telekom24.eu:
"...komplett inhaltsleer betrieben wird. Bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen ist nach herrschender Ansicht die Bestimmung des Art. 21 Abs. 3 (a) VO (EG) Nr. 874/2004 erfüllt.":
ADR.eu

romantik.eu:
"Auch generische Begriffe können daher als Domainnamen widerrufen werden, wenn eine Bösgläubigkeit zu verzeichnen ist."
"ersichtliche Bösgläubigkeit..., da unter dem Domainnamen „romantik.eu“ für Hotels geworben wird."
ADR.eu
 
Man braucht auch gar nicht zur Bösgläubigkeit zu kommen...keinerlei Recht oder berechtigte Interessen reichen aus.

Im Endeffekt dürfte es dann ja bereits ausreichen eine Domain (auch generisch) in einer Datenbank zum Verkauf anzubieten, um beklagt zu werden.
Fraglich nur, ob der Aufwand eines ADR sich überhaupt lohnt, zumal die Gebühren anscheinend in jedem Fall vom Beschwerdeführer zu tragen sind. Eine teure Angelegenheit also, rechnet man die Anwaltskosten dazu. --- Siehe Kosten
Ergo wäre es wohl sinnvoller sich mit dem Inhaber gütlich zu einigen bzw. die Domain abzukaufen, oder?

Gruß Lars
 
Man braucht auch gar nicht zur Bösgläubigkeit zu kommen...keinerlei Recht oder berechtigte Interessen reichen aus.

alpenliebe.eu:
ADR.eu

telekom24.eu:
"...komplett inhaltsleer betrieben wird. Bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen ist nach herrschender Ansicht die Bestimmung des Art. 21 Abs. 3 (a) VO (EG) Nr. 874/2004 erfüllt.":
ADR.eu

romantik.eu:
"Auch generische Begriffe können daher als Domainnamen widerrufen werden, wenn eine Bösgläubigkeit zu verzeichnen ist."
"ersichtliche Bösgläubigkeit..., da unter dem Domainnamen „romantik.eu“ für Hotels geworben wird."
ADR.eu

Die Entscheidungen betreffen allesamt Marken. Somit verstehe ich nicht ganz was du damit beweisen willst? ;)
 
Zurück
Oben