vampsoftchef
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- Registriert
- 09. Feb. 2004
- Beiträge
- 1.564
Hallo,
irgendwie gehört es ja zum Internetrecht:
Die Werbebriefe, speziell einiger großen Banken in Dtl. nehmen extrem zu. Trotz der Aufforderung, das sein zu lassen, bombardieren sie einen zunehmend mit solchem Müll.
Da ich mittlerweile das Gefühl habe, dass hier sogar Kontostände(!) und sonstige finanzielle Daten im umlauf sind, habe ich den Adressgroßhändler ausfindig gemacht.
Nun meine Frage: Es gibt doch einen Paragraphen der besagt, dass die Herrschaften mir meine Daten aushändigen müssen und auf Wunsch meine Daten löschen müssen.
Da sie auf meine mails einfach nicht reagieren, werde ich es jetzt letztmalig mit einem Einschreiben versuchen. Daher wollte ich mal fragen, wer mir den besagten Paragraph nennen kann.
Danke im Voraus.
mfg Andreas
irgendwie gehört es ja zum Internetrecht:
Die Werbebriefe, speziell einiger großen Banken in Dtl. nehmen extrem zu. Trotz der Aufforderung, das sein zu lassen, bombardieren sie einen zunehmend mit solchem Müll.
Da ich mittlerweile das Gefühl habe, dass hier sogar Kontostände(!) und sonstige finanzielle Daten im umlauf sind, habe ich den Adressgroßhändler ausfindig gemacht.
Nun meine Frage: Es gibt doch einen Paragraphen der besagt, dass die Herrschaften mir meine Daten aushändigen müssen und auf Wunsch meine Daten löschen müssen.
Da sie auf meine mails einfach nicht reagieren, werde ich es jetzt letztmalig mit einem Einschreiben versuchen. Daher wollte ich mal fragen, wer mir den besagten Paragraph nennen kann.
Danke im Voraus.
mfg Andreas