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Adult Store FSK16 oder FSK18?

TCB

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23. Okt. 2001
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Hallo,

  ich habe gerade bei einem Webhostingprovider angefragt, ob es Probleme bereiten würde, wenn ich einen Adultshop auf meinen Webspace dort packe. (ES HANDELT SICH NICHT UM EINEN BILLIGPROVIDER WIE PUR****)

Naja, jedenfalls habe ich folgende Antwort erhalten:

>>
Grundsätzlich sind erotische Inhalte bei uns nicht verboten. Eine individuelle Beurteilung ist uns jedoch leider nicht möglich und wäre auch rechtlich nicht zulässig, da dies eine Rechtsberatung darstellen würde. Allgemein gesagt: Die Inhalte dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (Jugendschutz, Strafgesetz, etc.).

Da das Thema sehr komplex ist, können wir im Zweifelsfall nur dazu raten, einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Sofern die Inhalte FSK 16 sind, ist kaum mit Problemen zu rechnen. FSK 18 Inhalte sind in Deutschland rechtlich nicht unkritisch, da umstritten ist, ob es einen wirksammen Altersschutz gibt. Insofern sind diesbezüglich Beschwerden nicht auszuschließen.
<<

O.K. klingt ja einleuchtend, aber wie siehst es denn mit Beathe U. aus oder den Orion Shop oder wie sie noch alle heissen? Ich habe sicherlich nichts 'schlimmeres' auf meinen Seiten drauf.

... denn wenn ich www.beathe-u... .de besuche gibt es auch keinen Adultcheck, oder aehnliches und dort sind auch auf den Videocover 'Damen und Herren in Aktion' - oder ein anderes Beispiel: Vibratoren... wie sieht es damit aus?

Hat jemand einen Tip(p)? Oder muss ich, wenn ich wirklich sicher gehen will, einen Anwalt konsultieren? (Würde ja bedeuten, dass ich dann den Shop noch 100 Jahre betreiben müsste, damit wenigstens die Anwaltskosten wieder reinkommen ;)

Herzlichen Dank,

Gruß Marco
 
Deine Anfrage kann leider wirklich nicht in ein paar Sätzen beantwortet werden.

Wenn Du eine FSK 16 Seite einrichten willst, dann orientiere Dich einfach zunächst einmal an dem Vorbild aus Flensburg; danach ist aber ein juristischer Sitecheck erforderlich.

Tipp: Per E-Mail ein paar Angebote bei Onlinerechtlern für eine kurze juristische Prüfung einholen, ob alles o.k. ist. Das sollte nicht allzu teuer werden.
 
Hallo Stefan,

 vielen Dank fuer Deine Antwort.

Ich werde erstmal versuchen einige Shopbetreiber als 'interessierter Kunde' anzuschreiben, und dort zu erfragen wie es mit FSK16 oder FSK18 aussiehst.

Noch mal eine andere Frage:

Es handelt sich bei meiner Domain um eine .com Domain und ist komplett in englisch gehalten. Nur der Webspace ist in Deutschland. Wie gesagt, die Zielgruppe ist ENGLISCH-SPRACHIG.

Würde es ansonsten etwas nützen, wenn der Webspace in den USA wäre?

Ach ja, eine kleine Anmerkung noch: Ich bin nur Reseller von einem amerikanischen Unternehmen. Die Produkte gehören also nicht mir.

Herzlichen Dank,

Gruß Marco
 
Dies hilft Dir nichts.

Denn Tatort ist nach § 9 StGB auch dort, von wo aus Du gehandelt hast; und das ist - unabhängig vom Standort des Servers - Deutschland, selbst wenn Du nur als Reseller in Erscheinung trittst.
 
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