Hallo,
ich habe gerade bei einem Webhostingprovider angefragt, ob es Probleme bereiten würde, wenn ich einen Adultshop auf meinen Webspace dort packe. (ES HANDELT SICH NICHT UM EINEN BILLIGPROVIDER WIE PUR****)
Naja, jedenfalls habe ich folgende Antwort erhalten:
>>
Grundsätzlich sind erotische Inhalte bei uns nicht verboten. Eine individuelle Beurteilung ist uns jedoch leider nicht möglich und wäre auch rechtlich nicht zulässig, da dies eine Rechtsberatung darstellen würde. Allgemein gesagt: Die Inhalte dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (Jugendschutz, Strafgesetz, etc.).
Da das Thema sehr komplex ist, können wir im Zweifelsfall nur dazu raten, einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Sofern die Inhalte FSK 16 sind, ist kaum mit Problemen zu rechnen. FSK 18 Inhalte sind in Deutschland rechtlich nicht unkritisch, da umstritten ist, ob es einen wirksammen Altersschutz gibt. Insofern sind diesbezüglich Beschwerden nicht auszuschließen.
<<
O.K. klingt ja einleuchtend, aber wie siehst es denn mit Beathe U. aus oder den Orion Shop oder wie sie noch alle heissen? Ich habe sicherlich nichts 'schlimmeres' auf meinen Seiten drauf.
... denn wenn ich www.beathe-u... .de besuche gibt es auch keinen Adultcheck, oder aehnliches und dort sind auch auf den Videocover 'Damen und Herren in Aktion' - oder ein anderes Beispiel: Vibratoren... wie sieht es damit aus?
Hat jemand einen Tip(p)? Oder muss ich, wenn ich wirklich sicher gehen will, einen Anwalt konsultieren? (Würde ja bedeuten, dass ich dann den Shop noch 100 Jahre betreiben müsste, damit wenigstens die Anwaltskosten wieder reinkommen
Herzlichen Dank,
Gruß Marco
ich habe gerade bei einem Webhostingprovider angefragt, ob es Probleme bereiten würde, wenn ich einen Adultshop auf meinen Webspace dort packe. (ES HANDELT SICH NICHT UM EINEN BILLIGPROVIDER WIE PUR****)
Naja, jedenfalls habe ich folgende Antwort erhalten:
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Grundsätzlich sind erotische Inhalte bei uns nicht verboten. Eine individuelle Beurteilung ist uns jedoch leider nicht möglich und wäre auch rechtlich nicht zulässig, da dies eine Rechtsberatung darstellen würde. Allgemein gesagt: Die Inhalte dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (Jugendschutz, Strafgesetz, etc.).
Da das Thema sehr komplex ist, können wir im Zweifelsfall nur dazu raten, einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Sofern die Inhalte FSK 16 sind, ist kaum mit Problemen zu rechnen. FSK 18 Inhalte sind in Deutschland rechtlich nicht unkritisch, da umstritten ist, ob es einen wirksammen Altersschutz gibt. Insofern sind diesbezüglich Beschwerden nicht auszuschließen.
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O.K. klingt ja einleuchtend, aber wie siehst es denn mit Beathe U. aus oder den Orion Shop oder wie sie noch alle heissen? Ich habe sicherlich nichts 'schlimmeres' auf meinen Seiten drauf.
... denn wenn ich www.beathe-u... .de besuche gibt es auch keinen Adultcheck, oder aehnliches und dort sind auch auf den Videocover 'Damen und Herren in Aktion' - oder ein anderes Beispiel: Vibratoren... wie sieht es damit aus?
Hat jemand einen Tip(p)? Oder muss ich, wenn ich wirklich sicher gehen will, einen Anwalt konsultieren? (Würde ja bedeuten, dass ich dann den Shop noch 100 Jahre betreiben müsste, damit wenigstens die Anwaltskosten wieder reinkommen

Herzlichen Dank,
Gruß Marco