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Aerger mit United-Domains

MadMac

New member
Registriert
21. Juni 2004
Beiträge
2.036
Es gibt mal wieder Aerger mit United Domains und diesmal geht es in den rechtswidrigen Bereich.

Ich hatte die Domain börs.org vorbestellt und bekommen, nun traf auch die Rechnung ein (einzusehen unter http://perhapsmedia.com/rechnung_ud.pdf ). Zu meinem grossen Erstauen finde ich unter meiner Bestell- und Rechnungsadresse in Singapore die deutsche Mehrwertsteuer (!) ausgewiesen. Auf eine entsprechende Anfrage an United Domains erhielt ich die folgende Antwort (inkl. originaler Schreibfehler):


Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei Bestellschriftt 3 der Domainbestellung haben wir Sie daruaf hingewiesen, uns eine kurze Nahcricht zukommen zu lassen, falls Sie eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten möchten.

Zukünfitg erhalten Sie umsatzsteuerfreie Rechnungen. Für bereits gestellte Rechnungen ist eine Korrektur leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

united-domains.de
Support-Team (***)



Kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Aussage ist eine Luege und eine absolute Frechheit! Bei UD gibt es keinerlei enstprechenden Hinweis auf einen Wunsch nach einer umsatzsteuerfreien Rechnung, weder in den AGB's noch im genannten Bestellschritt 3 (Screenshot http://perhapsmedia.com/united-domains.de.pdf , der Link unter "Kunden aus dem Ausland, die per Lastschrift von deutschem Konto bezahlen möchten, bitte hier klicken" enthaelt http://perhapsmedia.com/united-domains.de.ausland.pdf ). Dazu kommt, dass bei einer Auslandsorder die Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer ganz einfach rechtswidrig ist.

Meine Antwort:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Verzeihung, Sie maszen sich an ohne rechtlichen Hintergrund eine Mehrwertsteuer zu erheben, obwohl Ihnen die Bestell- und Rechnungsadresse ausserhalb Deutschlands/Europas wohl bekannt war? Sie haben es versaeumt eine sachlich richtige Rechnung zu erstellen und wollen die Last auf den Kunden abwaelzen? Das ist schlichtweg eine Frechheit und rechtswidrig. Ich erwarte umgehend die Rueckerstattung der bereits bezahlten MWSt. bis spaetestens 31. Januar 2005, andernfalls werde ich ohne Verzoegerung steuerrechtliche Schritte gegen United Domains einleiten. Weiterhin behalte ich mir vor, ihr Vorgehen in den entsprechenden Medien/Internet oeffentlich bekannt zu machen, sowie Ihr rechtswidriges Handeln dem zustaendigen Registar (PIR) mitzuteilen, was bei einer Summe von 1,66 Euro sicher kaum in ihrem Interesse sein duerfte.

Mit freundlichen Gruessen,
Marcus Lorenz



Und daraufhin kam jetzt nur noch das:


Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich Ihnen keine Gutschrift über die Mehrwertstuer erteilen, da wir Sie bei der Domainbestellung darauf hingewiesne, uns eine kurze Nachricht zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

united-domains.de
Support-Team (***)



Ich werde mich also mit dem zustaendigen Finanzamt in Verbindung setzen und weitere Schritte erwaegen. Die 1,66 Euro moegen zwar laecherlich sein, hier geht es aber ums Prinzip nach mehreren absolut unprofessionellen Vorfaellen mit United Domains in der Vergangenheit.

Gruss,
Mac
 
Tja, also mir persönlich wäre es lieber gewesen € 1,66 zu zahlen als
solch einen Aufstand hier zu schieben... :Happy:
 
Bezahlt hab ich ja schon :)... Geht mir hier nicht ums Geld. Ich hab einfach die Schnauze von dem Laden gestrichen voll und diese Sache setzt dem Ganzen die Krone auf.
 
Das wäre es mir jetzt auch nicht wert, aber kann deine Einstellung schon verstehen Mac........

..........gibs ihnen ! :)
 
Ohne jemanden angreifen zu wollen.
Regt doch eure Domain einfach nicht mehr bei dem Misstverein.
Umso mehr Leute dort nicht mehr reggen, desto weniger koennen Sie
sich solche fatalen Fehler leisten.

Gruss
DeTep
 
DeTep schrieb:
Ohne jemanden angreifen zu wollen.
Regt doch eure Domain einfach nicht mehr bei dem Misstverein.
Umso mehr Leute dort nicht mehr reggen, desto weniger koennen Sie
sich solche fatalen Fehler leisten.

Das verstehe ich als sehr guten Rat. :-)
 
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an: Einfach nicht mehr dort registrieren! War auch unzufrieden und hab' Anfang 2004 alle meine dort registrierten Domains abgezogen. :-)

Wobei ich zu deren Entschuldigung sagen muss, dass es NICHT möglich ist, eine mit einer WaWi erstellte Rechnung nachträglich zu korrigieren (da steuerrechtlich nicht erlaubt!). In der Tat kann eine USt.-Befreiung daher erst mit den nächsten Rechnungen erfolgen, wenn zuvor in der WaWi die USt.-Befreiung eingetragen wurde (durch Lieferanschrift im Ausland und Export-Nachweis oder, innerhalb der EU, durch Eingabe einer gültigen USt.-ID und Überpfüfung der USt.-ID durch die Außenstelle Saarlouis des Bundesamtes für Finanzen.

Eine bloße Rechnungsanschrift im Ausland berechtigt übrigens nicht zum USt.-freien Verkauf von Waren. Es muss ein Export-Nachweis erbracht werden, ansonsten bleibe ich als Händler auf der USt. sitzen und darf diese auf eigene Kosten ans FinAmt abdrücken.

Als Export-Nachweis gilt z.B. ein Zoll-Ausfuhrstempel oder ein Postbeleg (beim Versand von Waren mit der Post), der eine ausländische Empfänger-Anschrift aufweist. Bei Domains oder sonstigen immateriellen Gütern ist das natürlich äußerst schwierig. :-)

Gruß
Freiburg
 
ich bin weder jurist noch mit der deutschen rechtssprechung betraut. dennoch wundert mich einiges:

eine rechnung kann im wawi nicht zurückgebucht werden (steuerschutz) das ist ja so auch ok, aber es gibt ja die möglichkeit einer gutschrift. soll doch UD eine gutschrift über den betrag machen und diese dem konto von mac gutschreiben. es kann nicht sein, dass eine falsch verrechnete rechnung infolge des wawi nicht mit einer gutschrift / nachrechnung korrigiert werden kann. dies muss möglich sein. wäre es um eine domain von 100k wert gegangen, da wären ganz andere dinge möglich. sollte dies nicht so sein, so würde ich ja nur noch rechnungen mit mwst an alle senden und mich auf den standpunktstellen - unkorrigierbar.

ich finde dies unhaltbar, das kann es nicht sein. aus prinzip und nicht wegen 1.x euro. es kann nicht das glücksspiel eines ausländischen kunden sein.... so ala wie verrechnet ud heute... mit oder ohne... nö da würde ich mich auch wehren.

das der exportnachweis einer domain schwerer ist als bei materiellen güter ist klar, sollte aber aufgrund des wohn- und geschäftssitz durchaus auch glaubhaft dargestellt werden können.

gruuz ric
 
Abgesehen von dem laecherlichen Betrag an sich, der Hauptpunkt ist, dass sich UD kaltschnaeuzig hinstellt, luegt (siehe Screenshots), und den Kunden daraufhin beschuldigt, an der eigenen Nachlaessigkeit von United Domains verantworlich zu sein. Absolut unserioeses Geschaeftsgebahren.

Gruss,
Mac
 
MadMac schrieb:
Abgesehen von dem laecherlichen Betrag an sich,
der Hauptpunkt ist, dass sich UD kaltschnaeuzig hinstellt, luegt (siehe
Screenshots), und den Kunden daraufhin beschuldigt, an der eigenen
Nachlaessigkeit von United Domains verantworlich zu sein.
Absolut unserioeses Geschaeftsgebahren.

Meine ich auch. Frechheit und Dummheit darf
nicht belohnt werden - ganz egal ob ein Euro
oder 1.000. Gib ihnen Saures. Letztlich lernen sie
vielleicht sogar etwas Dank Dir (zweifelhaft denke ich
jedoch bei dieser Bude). :-)

ootech schrieb:
soll doch UD eine gutschrift über den betrag machen
und diese dem konto von mac gutschreiben. es kann nicht sein, dass
eine falsch verrechnete rechnung infolge des wawi nicht mit einer gutschrift / nachrechnung korrigiert werden kann. dies muss möglich sein.

Klar ist das möglich. Kostet aber Geld (Papierkrieg, Reprog des
Scripts...). Frech werden ist oft "billiger" bzw. "unumständlicher"
- aber kaum immer. Dieser Thread z.B. dürfte diese Bude indirekt
schon Geld kosten. ;-)

Grüße

John
 
Domaingame schrieb:
Dieser Thread z.B. dürfte diese Bude indirekt
schon Geld kosten. ;-)
Yepp...und der im "eigenen" Sedo/UD-Forum wohl noch mehr :Tongue:. Der Laden hat sich ein klassisches Eigentor geschossen. Werde am Wochenende mal ein Fax an das Finanzamt Starnberg fertigmachen. Vielleicht haben sie ja noch mehr Leichen im Keller.... Wer weiss. :Guns:

Gruss,
Mac
 
Zuletzt bearbeitet:
Kam gerade:

Sehr geehrter Herr Lorenz,

Ihre Stellungsnahmen unter sedo.de habe ich gelesen und die Angelegenheit hier hausintern geprüft. Es ist in der Tat so, das uns hier ein Fehler unterlaufen ist. Der in unseren Mails mitgeteilte Hinweis für unsere Auslandskunden ist aus datenbanktechnischen Gründen nicht angezeigt worden.

Daraufhin habe ich Ihnen eine Gutschrift über die Umsatzsteuer in Höhe von EUR 1.66 erteilt. Diese wird Ihrer in Ihrem Portoflio hinterlegten Bankverbindung in den nächsten Tagen gutgeschrieben.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich in aller Form und hoffe, dass unsere Geschäftsbeziehung nun nicht mehr getrübt ist.

Mit freundlichne Grüßen

*****
united-domains AG


Und damit hat sich die Sache erledigt :Waldo:

Gruss,
Mac
 
Und das ganze Theater wegen 1,60 Euro? Ich
könnte ja auch ein Thema über den bösen
Automatenhersteller am Bahnhof eröffnen, der
mir für meinen Euro keinen Kaffee und auch
kein Rückgeld gegeben hat. Man kann es ja
wirklich übertreiben!

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Und das ganze Theater wegen 1,60 Euro? Ich
könnte ja auch ein Thema über den bösen
Automatenhersteller am Bahnhof eröffnen, der
mir für meinen Euro keinen Kaffee und auch
kein Rückgeld gegeben hat. Man kann es ja
wirklich übertreiben!

Gruß
Sebastian


Sehe ich auch so.....
 
kann ich nur teilweise zustimmen... im einzelfall gesehen für jeden eigentlich ne summe die man mal so hinnimmt. aber es wird ja wahrscheinlich nicht nur einen kunden betreffen, wenn es ein systemfehler ist. also eigentlich doch keine lapalie
 
Sebastian,

Da ich weiss, dass Du regelmaessig Partei fuer UD ergreifst, empfehle ich Dir nochmal den ganzen Thread zu lesen. Es ging nie um die 1.66 Euro sondern um vorsaetzliche Luegen und fuer dumm verkaufen der Kunden. Dies wurde nun durch die abschliessende Mail nochmal bestaetigt.

Gruss,
Mac
 
Seb,

ich denke auch du solltest dich nicht auf die paar Euros konzentrieren.

Ich finde es fatal, dass eine "Firma" wie united-domains solche Fehler macht und zudem auch noch solche unprofessionelle und unverschaemten Emails verfasst.

Und wir wissen selber, mit Vaterstadt ist nicht zu schaerzen. Wenn die Fehler spueren, auch wenn es nur ein paar euros sind, werden die hellhoerig.

Gruss
DeTep
onlinebanken.net
 
Hallo Daniel,

natürlich ist es sein gutes Recht, das Geld zurück zu verlangen, ich finde es wie gesagt nur ein wenig übertrieben. Möchte mir nicht ausmalen, wenn ich mal von ihm für 1213,50 Euro eine Domain erwerbe und versehentlich 1212,50 Euro in das Überweisungsformular eintippe, dann vielleicht mal zwei Wochen in Urlaub ohne Internet bin, und wenn ich dann zurück komme mich als Lügner und Verbrecher titulieren lassen müsste.

U-D ist mir dabei ziemlich egal, ob die nun Arbeitszeit ihres Supports von umgerechnet 20 Euro für diese Geschichte hatten oder nicht, allerdings wäre mir schon meine eigene Zeit zu schade, deshalb auch nur eine E-Mail zu verfassen oder gar Foren-Postings zu eröffnen. Hast aber vielleicht Recht, viele tun es nicht und wenn das dann mal einer (endlich
icon12.gif
) doch tut, dann ist ihnen das als schmerzvolle Strafe um so verdienter... :)

Vielleicht sollte ich mir das nächste Mal auch die Nummer und Adresse auf dem Automaten aufschreiben und mein Geld zurück verlangen, sowie das in ein paar Dutzend Verbraucherforen publizieren (wenn da nur nicht die Kosten für die Briefmarke, das Laufen zur Post/Briefkasten, das Schreiben des Briefes oder die Telefongebühren, die Bankgebühren, etc. wären)... *lol*

Gruß
Sebastian
 
Hallo Mac,

>Da ich weiss, dass Du regelmaessig Partei
>fuer UD ergreifst

Das verbitte ich mir aber von Dir!

Das erfüllt ja schon fast den Tatbestand der üblen Nachrede, ich habe niemals Partei für U-D ergriffen, sondern vielmehr einmal einen juristisch völlig unbedarften Domainkäufer - von der deinerseits empfohlenen - großen Dummheit bewahrt, irgendwie gegen jemandem außer den Verkäufer, also z.B. gegen Sedo oder den Provider vorzugehen, der einen Domain-Namen eines Kunden bloß "zu spät" hat freiwerden lassen, dieses Vorgehen ist i.d.R. absolut üblich und zulässig außer man wünscht eine schnelles und sofortiges Closing. Dann mag das vielleicht problematisch werden, wenn er nur deshalb eine Abmahnung erhält, nicht jedoch, wenn er die eigentlich schon gelöschte Domain auch noch veräußert. Aber lassen wir das Thema, wie ich diesen Herren einschätze hat er nicht mal den Mumm gegen irgendwen, sei es auch den verantwortlichen Verkäufer, juristisch vorzugehen. Aber wir werden ja sehen, ob ich mich irre...
icon12.gif


Und in diesem Fall habe ich weder das Vorgehen von U-D gut geheißen, noch rechtfertigt, sondern einzig und allein Deine in meinen Augen etwas falsch gelagerte Prioritätssetzung bemängelt. Versteh das bitte nicht als eine irgendwie geartete Parteiergreifung für oder gegen United-Domains! Dazu aus zwei Fällen, wo ich angeblich Partei ergriffen haben soll, ein "regelmäßig" zu machen ist mir auch unverständlich. Ich bin, um es mal offen zu sagen, sogar so begeistert von dieser Firma, dass ich dort nicht mal (mehr) eine einzige Domain habe und das seit längerem.
icon10.gif


Gruß
Sebastian
 
Ok, Sebastian, das mit dem regelmaessig Partei ergreifen nehm ich zurueck :). Wir muessen uns ja auch hier nicht fetzen.

Bei mir war jedenfalls der Threshhold erreicht. Es ging nicht um den Berechnungsfehler, sondern den darauf folgenden "Kundenservice". Wenn mir jemand mit solchen frechen und offensichtlichen Luegen wie UD in diesem Fall kommt, dann gibts 'ne Breitseite. Andere moegen die Story bei einem so geringen Betrag vielleicht unter den Tisch kehren. Sowas wiederholt sich dann aber in traditioneller Gewohnheit.

Also nix fuer ungut. Ich hab meine Auffassung von Prioritaeten und Du hast Deine ;).

Gruss,
Mac
 

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