Domaingott
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- Registriert
- 29. Okt. 2004
- Beiträge
- 1.328
Liebe Steuerfreunde,
ich wollte noch auf ein neues Steuerproblem hinweisen:
Ich kaufe mir einen bereits abgeschriebenen Computer nebst Zubehör (altes Ding, knapp über 3 Jahre alt) für 160 Euro für meinen Gewerbebetrieb. Der ist aber noch gut. Ich will den auch nur noch zwei Jahre nutzen. Maximal. Wahrscheinlich aber nur ein Jahr.
Nun hätte ich den nach bisheriger Steuerrechtslage als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abschreiben können bzw. unabhängig davon, weil ja die AfA-Zeitdauer schon abgelaufen war und das FA mir ja nicht nachweisen kann, dass ich den noch zwei Jahre nutzen will und ich das auch gar nicht genau weiß, ob ich den nicht dieses Jahr wieder wegschmeiße.
Nun scheint es mir so zu sein, dass ich den Computer nach neuem Recht nun auch dann, wenn ich den noch dieses Jahr wieder entsorge (!) über 5 Jahre lang mit je 20% abschreiben muss.
Kann das wirklich sein?
BG
DG
ich wollte noch auf ein neues Steuerproblem hinweisen:
Ich kaufe mir einen bereits abgeschriebenen Computer nebst Zubehör (altes Ding, knapp über 3 Jahre alt) für 160 Euro für meinen Gewerbebetrieb. Der ist aber noch gut. Ich will den auch nur noch zwei Jahre nutzen. Maximal. Wahrscheinlich aber nur ein Jahr.
Nun hätte ich den nach bisheriger Steuerrechtslage als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abschreiben können bzw. unabhängig davon, weil ja die AfA-Zeitdauer schon abgelaufen war und das FA mir ja nicht nachweisen kann, dass ich den noch zwei Jahre nutzen will und ich das auch gar nicht genau weiß, ob ich den nicht dieses Jahr wieder wegschmeiße.
Nun scheint es mir so zu sein, dass ich den Computer nach neuem Recht nun auch dann, wenn ich den noch dieses Jahr wieder entsorge (!) über 5 Jahre lang mit je 20% abschreiben muss.
Kann das wirklich sein?
BG
DG