Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

AGB für Shop

  • Ersteller Ersteller sizzle
  • Erstellt am Erstellt am
S

sizzle

Guest
für einen shop suche ich entsprechende AGB

Ich möchte Bilder und ähnliches in einem shop anbieten und frage mich nun, ob ich solche AGB extra von einem Fachmann ausarbeiten lassen muss, oder ob ich mit Eurer Hilfe an solche drankomme.

Vielen Dank
 
für einen shop suche ich entsprechende AGB

Ich möchte Bilder und ähnliches in einem shop anbieten und frage mich nun, ob ich solche AGB extra von einem Fachmann ausarbeiten lassen muss, oder ob ich mit Eurer Hilfe an solche drankomme.

Vielen Dank

in Deutschland denke ich sollte man die zumindest von jemandem der Ahnung hat prüfen lassen. die abmahnwut ist ja bei euch nichts neues!

für alle die AGB's für Internetforen suchen kann ich folgendes empfehlen:

Unter Beachtung der GNU Free Documentation License dürfen diese Musterbedingungen von jedem verwendet werden. Die deutsche Übersetzung dieser Lizenz findet ihr hier Wikiquote:GNU-Lizenz für freie Dokumente/Text

Gemäß dieser Lizenz hat jedermann die Freiheit diesen Text zu sichern, ihn zu kopieren und ihn mit oder ohne Änderungen daran, sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell weiter zu verbreiten. (Zitat aus der Übersetzung von Wikipedia).

weitere Infos hier...

ric
automatisierung.org
 
Ich verstehe nicht, warum jeder mit einem Internetgeschäftchen unbedingt irgendwelche AGBs (ja ich weiss, s ist zu viel) reinsetzen will, ohne genaue Kenntniss der Materie. Wir haben immer noch das BGB. Wenn Du nicht von diesem ganz bruchbaren Standardregelungen abweichen willst, kannst Du Dir die Mühe sparen.
 
Lemminge, Martin, Lemminge

Ahoi!
 
Lemminge, Martin, Lemminge

Vorsicht, es gibt gewisse Regelungen, die müssen auf die Internetseite, sofern man etwas über die selbigen verkauft. Dazu zählen insbesondere das Rückgaberecht u. ä. Stehen solche Regelungen nicht drin, kann man u. U. abgemahnt werden, viel schlimmer ist jedoch, dass Fristen nicht anfangen zu laufen. So kann der Käufer seine Ware u. U. noch nach Monaten mit Bezug auf das Fernabsatzgesetz auf Kosten des Shopbetreibers zurückschicken und sein Geld zurückverlangen.

Meine Empfehlung: Fachanwalt fragen. Ist günstiger, als der Schaden, der entstehen kann.
 
Nee, kiki, es gibt keine Pflicht, als Händler irgendwelche AGB haben zu müssen!
Wer keine hat, regelt alles via BGB.
Klar sollte allerdings jedem sein, dass man via AGB die Möglichkeit hat,
bestimmte Haftungsrisiken auszuschliessen. Ein darauf spezialisierter Anwalt
mag gerne weiteres dazu sagen.

Und das von dir zitierte Fernabsatzgesetz exisitert seit dem 31.12.2001 nicht
mehr, bzw. sind dessen Regelungen als Fernabsatzregeln ins BGB übernommen
worden. (wenn ich mich recht entsinne, aber wie gesagt, hier ist keine
Rechtsberatung)

Ahoi!
 
Vielen Dank für die Infos.

Im Prinzip möchte ich vorerst nur Bilder verkaufen, für die ich das copyright habe. Zurücknehmen würde ich sie natürlich wieder...sagen wir mal innerhalb von zwei Wochen.

Soll ja nix großes werden.

mal sehen, evtl. kontaktiere ich mal einen Fachkundigen.

Bist Du vom Fach, Paul?
 
Vielen Dank für die Infos.

Im Prinzip möchte ich vorerst nur Bilder verkaufen, für die ich das copyright habe. Zurücknehmen würde ich sie natürlich wieder...sagen wir mal innerhalb von zwei Wochen.
Das ist kein Entgegenkommen deinerseits, sondern deine Pflicht.
Lies hierzu auch mal bitte dies hier und folgende.

mal sehen, evtl. kontaktiere ich mal einen Fachkundigen.
Sehr weise Entscheidung.

Bist Du vom Fach, Paul?
Ich war es, hatte 8 Jahre einen Versandhandel, die letzten vier davon via Internet. Daher sind mir die Fallstricke und Probleme so einigermassen vertraut.

Ahoi!
 
POST 5:
Vorsicht, es gibt gewisse Regelungen, die müssen auf die Internetseite, sofern man etwas über die selbigen verkauft.
POST 6:
Nee, kiki, es gibt keine Pflicht, als Händler irgendwelche AGB haben zu müssen!
Wer keine hat, regelt alles via BGB.
POST 8:
Lies hierzu auch mal bitte dies hier und folgende.

Auszug aus dem Verweis:
§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über
1. die Einzelheiten des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist, und ...


@P_K:
was ist in POST 5: falsch? *grübel*​
 
Du als Betreiber einer Firma, die im Fernabsatz Dinge/Waren/etc. vertreibt,
musst im Zweifelsfalle einwandfrei und 100%ig nachweisen, dass Du den
Verbraucher von seinen Rechten informiert hast. Es genügt nicht, wenn du
diese Infos auf deiner Seite irgendwo stehen hast, denn dann kann sich der
Verbraucher darauf berufen, dass er es bei Vertragsabschluss nicht gelesen
hat.

Ich habe mich immer wie folgt abgesichert:
Ich hatte einen Shop, der nach einer Bestellung dieselbige dem Besteller samt
Fernabsatzregeln zugeschickt hat und ihn aufforderte, diese email an mich (quasi als Bestätigung) zuzusenden. Erst diese 2. email hat dann den Kauf
ausgelöst. So hatte ich immer den Beweis, dass er den Text zumindest in
seiner Mailbox hatte.

Ahoi!
 
@P_K:
Danke für Deine klare Antwort auf meine Frage .... *weiterhin grübel*
 
...
Ich hatte einen Shop, der nach einer Bestellung dieselbige dem Besteller samt
Fernabsatzregeln zugeschickt hat und ihn aufforderte, diese email an mich (quasi als Bestätigung) zuzusenden. ...

Ohne es rechtlich einschätzen zu können - Clever! Finde ich besser als die üblichen Häckchen und Rückfragen, die mich bei einer Bestellung zurückhalten könnten.
 
ja, bin auch sehr angetan von dem Verlauf des threads...

vielen Dank
 
@sizzle:

schreib mich mal an ... habe AGBs für nen Onlineshop, vom Anwalt geprüft. kann dir den link geben wos die kostenlos herbekommst (nur für gewerbetreibende!)

ansonsten würd ich trotzdem nochmals nen anwalt drüberschaun lassen sobald du die eingebunden und nach deinen wünschen erweitert hast (lass ich gerade machen) ... kostenpunkt untere XXX ... dafür haftet der Anwalt für seine Aussagen mit denen er dich schriftlich berät.

gruß
dominik
 
soweit ich weiß hat ein anwalt ein copyright auf eine AGB, die er für dich geschrieben hat. die darf man dann net so einfach weitergeben.
 
Ohne es rechtlich einschätzen zu können - Clever! Finde ich besser als die üblichen Häckchen und Rückfragen, die mich bei einer Bestellung zurückhalten könnten.

clever aus der sicht des käufers um sich rechtlich abzusichern..
aber als kunde würd ich es als schikane empfinden. nicht umsonst hat sich das "ja, ich habe die agb gelesen"-häckchen durchgesetzt..

meiner meinung nach ist es weniger aufwand, während der bestellung das häckchen zu klicken als nach der bestellung irgendwelche emails retour zu schicken...

ob es rechtlich irgendeinen unterschied macht, bezweifle ich auch..
 
Zuletzt bearbeitet:
aber die andere sicht: das "double opt-in" bei newslettern wird auch nicht als schikane empfunden.

der kaufvertrag wird erst durch rücksendung der email aktiviert.

die frage ist vermutlich, wie man das ganze richtig formuliert!?
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 3) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.348
Beiträge
377.591
Mitglieder
6.777
Neuestes Mitglied
tedcars
Zurück
Oben