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brimedia
Guest
Hallo zusammen,
ich habe in letzter Zeit ein paar freie Domains entdeckt, welche man als geläufiges Akronym bezeichnen kann. Da aber bei einigen auch Markeneinträge bestehen (aber nicht in den Klassen die das Akronym beschreibt) wüsste ich gerne wie ihr da die rechtliche Lage seht.
Ich weiss, Marke ist Marke, aber nehmen wir einfach mal ein Beispiel um das besser zu veranschaulichen: BMX (Bicycle Moto Cross)
Es besteht eine Wortmarke in der Klasse 9 (Brillen etc.).
Hat der Eigentümer Anspruch auf eine bmx.tld um dort seine Brillen zu verkaufen oder verhält es sich bei Akronymen genauso wie bei generischen Namen, sodass ich dort ein Portal über das BMX fahren ohne Probleme veröffentlichen kann??
ich habe in letzter Zeit ein paar freie Domains entdeckt, welche man als geläufiges Akronym bezeichnen kann. Da aber bei einigen auch Markeneinträge bestehen (aber nicht in den Klassen die das Akronym beschreibt) wüsste ich gerne wie ihr da die rechtliche Lage seht.
Ich weiss, Marke ist Marke, aber nehmen wir einfach mal ein Beispiel um das besser zu veranschaulichen: BMX (Bicycle Moto Cross)
Es besteht eine Wortmarke in der Klasse 9 (Brillen etc.).
Hat der Eigentümer Anspruch auf eine bmx.tld um dort seine Brillen zu verkaufen oder verhält es sich bei Akronymen genauso wie bei generischen Namen, sodass ich dort ein Portal über das BMX fahren ohne Probleme veröffentlichen kann??