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all inclusive

FreshLemon

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Registriert
11. Apr. 2005
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Hallo,

der Sommer naht und mir ist da eine Reisedomain eingefallen
die ich gerne reggen würde :D

Allerdings bin ich mir nicht so sicher bzgl. des Begriffs "all inclusive",
welcher in der Domain vorkommen soll.

Also sowas wie
xxxxxxallinclusive

Markeneinträge sind ja vorhanden,
kann ich "bedenkenlos" registrieren oder ist das doch kein "generischer Begriff"?

Danke für Infos.
 
Hallo,

das kommt auf das "xxxxx" an, der
Zusatz "all inclusive" sollte für eine
Reiseseite jedoch unproblematisch
sein, etwa familienurlaub-all-inclu-
sice.de im Gegensatz zu tui-all-in-
clusive.de, die rechtlich höchst pro-
blematisch wäre. Markenschutz er-
streckt sich nur auf geschützte Wa-
ren und Dienstleistungen und die
vollständigen Markenbezeichnungen
(und damit verwechslungsfähig ähn-
liche).

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Hallo,

das kommt auf das "xxxxx" an, der
Zusatz "all inclusive" sollte für eine
Reiseseite jedoch unproblematisch
sein, etwa familienurlaub-all-inclu-
sice.de im Gegensatz zu tui-all-in-
clusive.de, die rechtlich höchst pro-
blematisch wäre. Markenschutz er-
streckt sich nur auf geschützte Wa-
ren und Dienstleistungen und die
vollständigen Markenbezeichnungen
(und damit verwechslungsfähig ähn-
liche).

Gruß
Sebastian

Danke Sebastian, habe ich mir das also richtig gedacht:
wenn das xxx auch ein beschreibender Begriff aus dem
Bereich Urlaub ist, dann ist es OK. Danke!! :)
 
Sebastian schrieb:
Hallo,

Markenschutz er-
streckt sich nur auf geschützte Wa-
ren und Dienstleistungen und die
vollständigen Markenbezeichnungen
(und damit verwechslungsfähig ähn-
liche).

Hallo Sebastian,

das will ich so nicht unkommentiert stehenlassen, weil es hier auch genug Einsteiger ins Domainbiz gibt, die diesen Satz verallgemeinern und dann Probleme bekommen können. Völlig unabhängig von einer Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit können Ansprüche auch aus bekannten Marken oder geschäftlichen Bezeichnungen hergeleitet werden. Die Recherche der geschützten Waren und Dienstleistungen kann sich in einem solchen Fall zur bösen Falle entwickeln.

Außerdem sind auch einzelne Markenbestandteile geeignet, eine Verwechslungsgefahr zu begründen. Das ist besonders bei Marken der Fall, die von einem einzelnen Wortbestandteil geprägt werden oder die den Stammbestandteil einer Serienmarke beinhalten. Deinen Ausführungen ist deshalb im Grundsatz zwar zuzustimmen. Trotzdem darf man nie die berühmten "konkreten Umstände des Einzelfalls" außer Acht lassen.

Gruß Daniel
 
Hallo Daniel,

das Forum wird nie ausreichend um das
Thema auch nur ansatzweise vollständig
zu erfassen, ich wollte es hier in einen kur-
zen Schlusssatz packen, was bekannte Mar-
ken angeht stimme ich Dir zu, entsteht ein
weitgehenderer Schutz (jedoch z.B. DUPLO
für Rasierer zulässig).

Der Schutz von prägenden Bestandteilen
einer Marke (etwa der Wortteil einer Wort-/
Bildmarke oder der von Sachbegriffen be-
reinigte Schlagbegriff der Marke) habe ich
unter "damit verwechslungsfähig ähnliche"
gefasst. :)

Gruß
Sebastian
 
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