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Allg. Frage Thema Steuerklassen

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S

stain

Guest
moin!
da ich ja nun seit ein paar monaten verheiratet bin, habe ich mich gefragt, wie die steuerklassen nun zu verteilen sind.
habe gehört, wenn sich das gehalt der eheleute nicht grossartig unterscheidet, kann man 4/4 wählen. verdient einer mehr, sollte er in 3, der partner in 5.
ist dies allgemein so gültig? wie ist das, wenn ich als selbständiger mehr verdiene, durch 3 weniger steuern zahle - können da irgendwelche nachzahlungen auf mich zukommen?

im netz finde ich nur diskussionsforen, die keine klare und deutliche antwort bringen.
also, hat jemand eine ahnung?

gruß und danke im voraus,
jens
 
Hallo Jens,

hier solltest Du unbedingt!! den Rat eines Steuerberaters einholen.
Ein Bekannter verdient recht viel und hat mit gutem Gefühl die 3 genommen, seine Frau verdient wenig und hat dann die 5 genommen.
Nun, nach 2 Jahren, meldete sich plötzlich das FA und möchte eine
Nachzahlung von ca. 3.000,- plus 450,- jedes Quartal im Voraus,
da sich wohl die Verdienste zu sehr unterscheiden..
Komisch, aber es war echt so..
Scheinbar muss man da höllisch aufpassen, obwohl ich auch davon ausging,
dass alles bereits bei der Lohnsteuerkarte berücksichtigt wird und
dann direkt richtig vom Gehalt abgezogen wird..

Grüße
René
 
Zuletzt bearbeitet:
besser als jede steuerklasse ist der kinderfreibetrag, also jens, beim nächsten DVF draussen vorm aschenbecher mit zwillingskinderwagen:laugh:

bedenke bei der wahl der steuerklasse nicht nur das gehalt, sondern ggfls. ausschüttungen, ertraege aus miete und verpachtung, usw...ebenso auch evtl. minderungen, die bei selbstständigen auch eintreten können.

frag am besten mal den dex hier im forum
 
Ich denke es ist doch erstmal wurscht welche Steuerklasse du oder deine Frau hast, denn in der Einkommensteuer, bei der du zusammen mit deiner Ehefrau veranlagt wirst, wird eh alles wieder auf und gegengerechnet. Am Ende kommt dann das selbe raus.

Zudem, warum hast du als Selbständiger eine Lohnsteuerkarte? das wäre nur erforderlich wenn du in deiner GmbH angestellt wärst.

Geh zum STB, der kann dich da genauestens aufklären.
 
Die Steuerklassen sind da mehr oder weniger egal. Bei der einen Variante musst Du eventuell nachzahlen, bei der anderen bekommst Du womöglich was zurück, am Ende kommt aber das gleiche dabei raus. Ich denke aber, Du solltest wirklich einen Steuerberater aufsuchen. Auch wenn ich Deine Zahlen nicht kenne, kann ich mir schon vorstellen, dass Du mit einer Körperschaft besser dran wärest. Dabei gibt es dann z.T. auch steuerlich interessante Möglichkeiten, wie Du Deine Domains von Privat auf Firma übergeben kannst.
 
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bezieht sich das Geld im Mutterschutz auf den netto-Lohn (ohne Gewähr).

Aber ich glaube, es wurde schon gesagt: frag lieber einen Steuerberater ;-)

Edit: und was KH sagt, sehe ich auch so: du brauchst doch gar keine Lohnsteuerkarte und demnach kann deine Frau sowieso diejenige bekommen, wo am meisten "netto vom brutto" bleibt (welche auch immer das ist).
 
Hallo Stain,

rein steuerlich gesehen - es gibt aber noch andere Aspekte - ist die Frage recht einfach.
Grundsätzlich ändert sich die Einkommensteuerbelastung für ein Kalenderjahr nicht durch die Steuerklassenwahl. Die Wahl der Steuerklasse hat nur einen Einfluss auf die (vorläufig) abgezogenen Lohnsteuer bei nichtselbständigen Einkünften.
Wenn die Ehepartner nichtselbständige Einkünfte in recht unterschiedlicher Höhe erzielen, dann ist in der Tat der Lohnsteuerabzug in der Kombination III / V niedriger als bei IV / IV, wobei der Ehepartner mit den höheren Einkünften natürlich die Steuerklasse II wählen sollte.
Insgesamt lässt sich allerdings nur ein Zinsvorteil erzielen, keine niedrigere Einkommensteuer. Da das Finanzamt die ersten 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres keine Zinsen für Nachzahlungen berechnet, erhält man quasi ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt. Im Normalfall lohnt es sich, dieses auszunutzen. Dabei sollte das Geld natürlich so angelegt werden, dass es im Falle einer späteren Nachzahlung - diese ergibt sich in der Regel, wenn zusätzlich noch (positive) Einkünfte aus selbstständiger oder anderer Tätigkeit erzielt werden - kurzfristig wieder abgerufen werden kann.

Aber auch außersteuerliche Überlegungen sollten berücksichtigt werden. So ist z.B. das Elterngeld einkommensabhängig. Wenn der betreuende Elternteil vorher die Steuerklasse V gewählt hat, dann schneidet er sich ins eigene Fleisch, da dadurch sein Netto-Einkommen niedriger wird.

Insgesamt also ein komplexeres Thema, das nur für den Einzelfall mit konkreten Zahlen exakt berechnet werden kann.

Schöne Grüße

Reinhold
 
ich danke euch für eure meinungen und tipps :) dann ist die sache vorerst geklärt.
gruß,
jens
steuerlösungen.de
 
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