Das sehe ich schon etwas anders. Denn ein @-Zeichen auf T-Shirts gibt es immer mal wieder und schon fangen die Probleme an. Noch interessanter wird aber sein, ob zukünftig Mailadressen unbehelligt auf Lebensmittelpackungen stehen dürfen. Von daher ist es möglich, dass jemand bei großen Unternehmen anklopft, um Lizenzgebühren zu bekommen.
mail @ schuhwaren . xy? Schon streift man zumindest die Marke. ... Ob auf Webseiten zu Lebensmitteln oder Kleidung also nicht am Ende eine Mailadresse schon problematisch wird, muss sich auch zeigen. Die muss einfach außerhalb des Impressums eines passenden Shops o. Ä. stehen, dann wird es interessant. Oder das rotierende @ als Gif-Datei - da sind dann im passenden Umfeld Webmaster und ggf. sogar Clipgrafikenanbieter betroffen. Die Gerichte entscheiden ja nicht immer so, wie unsereins das erwarten würde. Motto: Probieren kann man es ja mal.
"Problem": Der Vorgang wird von Rechtsanwälten betreut. Die werden wissen, was sie da machen. Und die wissen sicher auch, dass sie die Marke nach dem Eintrag schützen müssen. Wir dürfen fassungslos gespannt sein, was dann folgt.
Ich finde ich es bedenklich, wenn dieses Zeichen oder überhaupt ein Bestandteil des allgemeinen Schriftverkehrs als Wortmarke durchgeht. Rein formal ist ein Eintrag in diese Klassen aber scheinbar nicht zu beanstanden. Solange es nicht der erweiterte Internetbereich als Klasse ist (was dann eine Markenverteidigung gegen Webseiten trotzdem nicht ausschließt) .... Aber ich bin kein Anwalt.