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@ als Marke eingetragen...

Na ja, sind ja nur ein paar Klassen ... Rauchwaren und so Zeugs ...

Ernsthaft: Was für ein Quatsch. Kann mir aber auf Grund der allgemeinen Verwendungsdurchdringung (oder wie das Dingens da heißt) kaum vorstellen, dass es letztlich auch wirklich durchgeht.
 
Nichtnur Rauchwaren usw, auch Bekleidung sind in den Nizza-Klassen dabei.
Außerdem Lebensmittel, alkoholische Getränke.

Wie kann sowas durchgehen ? Als nächstes wird sich jemand $, § usw. als Wortmarke bestätigen lassen.
 
Das wird nicht passieren, da dies schon Leute mit einzelnen Nummern( 1, 2, 3 usw) und einzelnen Buchstaben versucht hatten.

Wurde auch abgewiesen!!!

LG
 
Das wird nicht passieren, da dies schon Leute mit einzelnen Nummern( 1, 2, 3 usw) und einzelnen Buchstaben versucht hatten.

Wurde auch abgewiesen!!!

LG

Nur das die Marke schon eingetragen ist und wenn innerhalb der Wiederspruchsfrist nicht jemand gute Gründe für eine Aufheben der Eintragung vorbringt bleibt diese auch eingetragen.
 
Schon klar, aber große Firmen(in den betroffenen Klassen) werden einen Wiederspruch einlegen!!!

Sie werden nicht freiwillig haufen Geld bezahlen.
(Nutzungslizenz und Nutzungsrecht)

Kann mir das zumind.nicht vorstellen
 
Markengrabbing ist da wohl offenkundig;-)

welche Flasche als Prüfer lässt so einen Unsinn durchgehen?
 
Unglaublich, , langsam frage ich mich, wofür ein Kennzeichenrecht noch gut ist:


https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020120383386/DE

ein Prüfer, der so eine "individuelle" Marke absegnet, muss wohl unter Einfluss von Drogen bzw im Promille Vollrausch gehandelt haben, was sitzen denn da für Vollhonks bei den Markenregistern? Scheuklappenmentalität in Reinkultur und von gesundem Menschenverstand kann keine Rede mehr sein!

interessant ist, dass gerade beim dpma viele Markenanmeldungen selbst von nicht deutschsprachigen Begriffen mit dem Hinweis der Freihaltebedürftigkeit abgewiesen wurden und dann rutscht solch ein eklatanter Missbrauch einer Markenanmeldung einfach durch! Vielleicht freuen sich da einige Mitarbeiter bei dieser Behoerde über Care Pakete von diversen Markenanmeldern, der Zweck heiligt die Mittel;-)

diese Wortmarke ist eine einzigartige Lachnummer...
 
Interessantes Thema, ich de denke es wird mit einem Widerpsurch enden und die Eintragung dieser "Marke" verhindert.

Neuheit/Eigenart und Doppelschutz wird bei der Anmeldung zur Eintragung ohnehin nicht geprüft. Es gibt nur eine formelle gesetzmäßigkeitsprüfung. Ansätze für einen Widerspruch wären z.B die Verkehrsgeltung im allgemienne Sprachgebrauch und somit eine Entwicklung zum Gattungsbegriff. So wurd die Wortmarke "Walkman" für tragbare Kassettenspieler nach einer Zeit nicht mehr geschützt aus obengenannten Gründen. Ähnlich wie Bei Tesafilm (klebeband) oder Tempo (papiertaschentuch) - in den USA "Kleenex".

bin gespannt was daraus wird.. werd das im Auge behalten.
Mahlzeit euch allen!
 
## Es gibt nur eine formelle gesetzmäßigkeitsprüfung.

ist das so zu verstehen, dass Markenanmeldungen nicht gegen die guten Sitten verstossen dürfen?

ansonsten kann man sich nur wundern, dass diverse generische Begriffe wie "Digitaldruck" und "Digital-Druck" nicht durchgehen und andere Gattungsbegriffe trotzdem eintragungsfähig sind. Liegt wohl im Ermessen des Prüfers und nicht jeder Prüfer hat die gleiche Qualifikation?!
 
Sittenwidrigkeit fällt natürlich schnell ins Auge und wird mit Sicherheit von demjenigen der die Anmeldung zu prüfen hat sofort zurückgewiesen.
 
So schlecht stehen die Chancen der Eintragenden aber gar nicht, dass das bleibt. Denn wenn ich das richtig sehe, haben in der Dienstleistungsangabe wie ein schleichender Indianer um die Verwendung im EDV Bereich herumgefriemelt. Die Angaben haben alle samt regulär weniger mit dem Zeichen Kontakt als die typischen Verdächtigen.

Ich nenne das mal einen guten Riecher. Denn auch wenn denen in dem Zusammenhang das gar nichts bringt, ist es doch mal eine nette Guerilla-Marketing Aktion.
 
Mir würde spontan nicht einfallen welche art von monetarisiereung sich aus dem Schutz dieses Zeichens ergeben soll bzw. wer aus welchen grüden dann von der Verwendung des Zeichens ausgeschlossen werden soll und welchen strategischen Zweck das haben soll? vlt hat jemand von euch eine Idee ?
 
Mir würde spontan nicht einfallen welche art von monetarisiereung sich aus dem Schutz dieses Zeichens ergeben soll bzw. wer aus welchen grüden dann von der Verwendung des Zeichens ausgeschlossen werden soll und welchen strategischen Zweck das haben soll? vlt hat jemand von euch eine Idee ?

Das ist genau das, was ich meine. Außer einem Aufschrei und dadurch eine gekonnte Inzenierung ist das nichts.
 
Das ist genau das, was ich meine. Außer einem Aufschrei und dadurch eine gekonnte Inzenierung ist das nichts.


Das sehe ich schon etwas anders. Denn ein @-Zeichen auf T-Shirts gibt es immer mal wieder und schon fangen die Probleme an. Noch interessanter wird aber sein, ob zukünftig Mailadressen unbehelligt auf Lebensmittelpackungen stehen dürfen. Von daher ist es möglich, dass jemand bei großen Unternehmen anklopft, um Lizenzgebühren zu bekommen.

mail @ schuhwaren . xy? Schon streift man zumindest die Marke. ... Ob auf Webseiten zu Lebensmitteln oder Kleidung also nicht am Ende eine Mailadresse schon problematisch wird, muss sich auch zeigen. Die muss einfach außerhalb des Impressums eines passenden Shops o. Ä. stehen, dann wird es interessant. Oder das rotierende @ als Gif-Datei - da sind dann im passenden Umfeld Webmaster und ggf. sogar Clipgrafikenanbieter betroffen. Die Gerichte entscheiden ja nicht immer so, wie unsereins das erwarten würde. Motto: Probieren kann man es ja mal.

"Problem": Der Vorgang wird von Rechtsanwälten betreut. Die werden wissen, was sie da machen. Und die wissen sicher auch, dass sie die Marke nach dem Eintrag schützen müssen. Wir dürfen fassungslos gespannt sein, was dann folgt.

Ich finde ich es bedenklich, wenn dieses Zeichen oder überhaupt ein Bestandteil des allgemeinen Schriftverkehrs als Wortmarke durchgeht. Rein formal ist ein Eintrag in diese Klassen aber scheinbar nicht zu beanstanden. Solange es nicht der erweiterte Internetbereich als Klasse ist (was dann eine Markenverteidigung gegen Webseiten trotzdem nicht ausschließt) .... Aber ich bin kein Anwalt.
 
Das sehe ich schon etwas anders. Denn ein @-Zeichen auf T-Shirts gibt es immer mal wieder und schon fangen die Probleme an. Noch interessanter wird aber sein, ob zukünftig Mailadressen unbehelligt auf Lebensmittelpackungen stehen dürfen. Von daher ist es möglich, dass jemand bei großen Unternehmen anklopft, um Lizenzgebühren zu bekommen.

mail @ schuhwaren . xy? Schon streift man zumindest die Marke. ... Ob auf Webseiten zu Lebensmitteln oder Kleidung also nicht am Ende eine Mailadresse schon problematisch wird, muss sich auch zeigen. Die muss einfach außerhalb des Impressums eines passenden Shops o. Ä. stehen, dann wird es interessant. Oder das rotierende @ als Gif-Datei - da sind dann im passenden Umfeld Webmaster und ggf. sogar Clipgrafikenanbieter betroffen. Die Gerichte entscheiden ja nicht immer so, wie unsereins das erwarten würde. Motto: Probieren kann man es ja mal.

"Problem": Der Vorgang wird von Rechtsanwälten betreut. Die werden wissen, was sie da machen. Und die wissen sicher auch, dass sie die Marke nach dem Eintrag schützen müssen. Wir dürfen fassungslos gespannt sein, was dann folgt.

Ich finde ich es bedenklich, wenn dieses Zeichen oder überhaupt ein Bestandteil des allgemeinen Schriftverkehrs als Wortmarke durchgeht. Rein formal ist ein Eintrag in diese Klassen aber scheinbar nicht zu beanstanden. Solange es nicht der erweiterte Internetbereich als Klasse ist (was dann eine Markenverteidigung gegen Webseiten trotzdem nicht ausschließt) .... Aber ich bin kein Anwalt.

natürlich ist eine missbräuchliche Anwendung eines nicht unterscheidungsfähigen Zeichens wie @ zu beanstanden, es besteht durch diesen durchaus mysteriösen Markeneintrag die Gefahr einer Entwertungsorgie von Marken schlechthin. Wenn der Trend anhält, dass Marken bald nur noch registriert werden, um unliebsame Mitbewerber zu torpedieren bzw eine kriminelle Abmahmindustrie Profit daraus schlägt, dann geht der ursprüngliche Sinn eines Schutzrechts mittels Marke verloren! Vom Markengrabbing profitiert letztendlich eine zwielichtige Anwaltsszene, die man mittlerweile getrost als organisierte Kriminalität bezeichnen kann, Punkt.

Die Eintragung von @ als Wortmarke ist mindestens sittenwidrig und und verhöhnt die Regeln des Kennzeichenrechts respektive des falren Wettbewerbs!
 
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