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Altkunde will Domain

domzilla

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Hallo CDler und ein frohes Neues

Eigentlich wollte ich Mal durcharbeiten ohne CD und andere Ablenkungen, aber ...

Vielleicht könnt Ihr mir helfen:

Kunde, Einzelperson/ Einzelunternehmen, reserviert eine Domain.
Etwas später gründet er eine GmbH und bittet die Rechnungen nur noch an die GmbH zu schicken. Die Personendaten werden bei der Denic nicht geändert.
Dann holt der Kunde sich einen Mitgesellschafter in die Firma und scheidet in Folgedessen selber aus.
Jahresrechnung für Hosting ist aber an die GmbH geschrieben.
Nun macht der "alte" Kunde macht mit gegenüber Namensrecht und Inhaberrecht geltend und möchte die Domain sofort haben, der Neue (GmbH Gesellschafter) meint, er hätte Anspruch auf die Domain und damit auf die email Adressen. Er hätte ja seine gesamte Werbung und Printsachen auf die Domain abgestellt.

Mist, ich hänge zwischen Stühlen!

Was würdet Ihr machen? Danke für Eure Vorschläge!
 
Laut DENIC-Regeln ist der Inhaber der Inhaber.

Von wem der die Rechnungen bezahlen lässt ist seine Sache, er könnte die Domain ja auch vermietet haben etc.

Du bist laut DENIC verpflichtet dem Inhaber die Domain freizugeben - Du hast da keinerlei Ermessensspielraum, selbst bei Zahlungsrückständen nicht (Es sei denn Du hast einen Pfändungsbeschluss oder entsprechende AGBs(?bin mir nicht sicher ob sowas geht?)).

Alles andere sollen die Kontrahenten unter sich klären, Du kannst dich jederzeit auf die DENIC-Bedingungen zurückziehen, Du solltest auch freundlich erklären, dass Du als Provider bitte nicht in die Streitigkeiten mit reingezogen werden willst.

Grüsse

123meins
 
Mist, ich hänge zwischen Stühlen!

Was würdet Ihr machen? Danke für Eure Vorschläge!

Zuerst mal hinsetzen. Permanentes Hängen ist gesundheitsschädlich.

Wenn ich recht verstand, ist die Domain bei denic auf den Namen des "Altkunden" eingetragen, und es gibt keinen Hinweis auf eine Eigentümerschaft der GmbH?

Welches Dienstverhältnis besteht zwischen GmbH und Dir?

Bevor das nicht klar ist, wäre jede Stellungnahme Spekulation.
 
Bevor das nicht klar ist, wäre jede Stellungnahme Spekulation.


Der Inhaber kann sich auch jederzeit direkt an die DENIC wenden um Druck auf den Provider zu machen. Auch die DENIC interessiert wenig, von wem irgendwann welche Rechnungen bezahlt wurden. Ich bezahle für zig Kunden die Domainrechnungen, habe dadurch aber noch keinerlei Anrecht auf deren Domainnamen.

Wenn kiki den Inhaber ohne Einverständnis bzw. Auftrag ändert, macht er sich eventuell sogar strafbar (Diebstahl, Betrug).

Ärgerlich ist das ganze nur, wenn man den Neu-Kunden (GmbH) weiter behalten will, da hilft nur das aufklärende gespräch zu suchen.

Grüsse

123meins
 
Auf alle Fälle entscheidest Du nichts denn Du könntest Dich bei einer falschen Entscheidung Schadenersatzpflichtig machen. Lass die Anwälte ringen und wie hier bereits gesagt wurde, wer ist Inhaber der zählt, der bezahlt eher nicht.
Zur persönlichen Absicherung dient auch ein kurzer Anruf bei deinem Anwalt der Dich sicher 30 Sekunden kostenlos berät oder Advo24.de der eine RECHTSSICHERE AUSKUNFT (und das ist wichtig) für kleines Geld Online gewährt.
 
Was ist eigentlich der Hintergrund, dass die Daten bei der Denic damals nicht geändert wurden? Lag die Verantwortung ausschließlich beim Kunden oder kann man Dir da u.U. noch einen Strick draus drehen?
 
Was ist eigentlich der Hintergrund, dass die Daten bei der Denic damals nicht geändert wurden? Lag die Verantwortung ausschließlich beim Kunden oder kann man Dir da u.U. noch einen Strick draus drehen?

Ich denke, dass ist wie immer in so einem Fall:
Aus rechtlichen Gruenden soll die natuerliche Person Inhaber bleiben, um bei Insolvenz der zu gruendenden Firma weiterhin Inhaber der Domain zu sein. Ggf. wird die Domain bei einem Erfolg ueber den Inhaber verkauft oder vom Inhaber an die GmbH vermietet.
Das machen viele so.
Aus steuerlichen und Kostengruenden soll die Rechnung ueber die juristische Person beglichen werden.
Diese Bitte auf Rechnungsaenderung erfolgt meist nur formlos durch einen Anruf des Inhabers.

Die Sache ist eindeutig:
Die Domain gehoert der natuerlichen Person, sofern Dir die GmbH keinen Kaufvertrag ueber die Domain zusenden kann.
Solltest also fuer den Fall Deine Ruhe haben.
Sollte sie einen Kaufvertrag haben, waere mir die Sache zu heiss, da es nicht Deine Aufgabe ist zu beurteilen, ob und wann dieser wirklich geschlossen worden ist.
Fuer den Fall wuerde ich den Domainvertrag per Einschreiben an den Inhaber kuendigen und die Domain in den Transit geben, dann hast Du weniger Aerger.
Vor dem Transit aber sicherstellen, dass die Whois-Daten die aktuelle Adresse des Inhabers enthalten. Ggf. das Owner-Handle zu der richtigen Adresse updaten.
Der Inhaber ist dann selbst fuer die Uebernahme der Domain verantwortlich. Vertragspartner ist und bleibt die DENIC und nicht Du.

Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Welches Dienstverhältnis besteht zwischen GmbH und Dir?
Gar keins

Ärgerlich ist das ganze nur, wenn man den Neu-Kunden (GmbH) weiter behalten will, da hilft nur das aufklärende gespräch zu suchen.
Verstehen Deine Kunden die Zusammenhänge? Meine i. d. R. nicht :Depressed

Zur persönlichen Absicherung dient auch ein kurzer Anruf bei deinem Anwalt der Dich sicher 30 Sekunden kostenlos berät oder Advo24.de der eine RECHTSSICHERE AUSKUNFT (und das ist wichtig) für kleines Geld Online gewährt.
Einen Anwalt zu konsultieren habe ich auch daran gedacht, das Problem ist aber wie bei meinen Kunden, kaum Einer versteht die Zusammenhänge. Wenn ich die erkläre, dann bekommen sie eine subjektive Darstellung, die mich in der Sache nicht weiterbringt. Die, die sich in der Sache auskennen, sind nicht bezahlbar. Es geht hier um Hosting einer Domain für kleines Geld, auch wenn falsches Handeln mehr kosten kann.

Was ist eigentlich der Hintergrund, dass die Daten bei der Denic damals nicht geändert wurden? Lag die Verantwortung ausschließlich beim Kunden oder kann man Dir da u.U. noch einen Strick draus drehen?
Ich hoffe nicht. Es wurde, wie so immer in solchen Situationen nicht daran gedacht und nicht darüber gesprochen. Ab jetzt bin ich schlauer!

Ich denke, dass ist wie immer in so einem Fall:
Aus rechtlichen Gruenden soll die natuerliche Person Inhaber bleiben, um bei Insolvenz der zu gruendenden Firma weiterhin Inhaber der Domain zu sein. Ggf. wird die Domain bei einem Erfolg ueber den Inhaber verkauft oder vom Inhaber an die GmbH vermietet.
Das machen viele so.
Aus steuerlichen und Kostengruenden soll die Rechnung ueber die juristische Person beglichen werden.
Diese Bitte auf Rechnungsaenderung erfolgt meist nur formlos durch einen Anruf des Inhabers.
Soweit hat mein Kunde zu Anfang sicherlich nicht gedacht, erkennt aber jetzt die Möglichkeit, weil ihn vermutlich Einer schlau gemacht hat.


Die Sache ist eindeutig:
Die Domain gehoert der natuerlichen Person, sofern Dir die GmbH keinen Kaufvertrag ueber die Domain zusenden kann.
Solltest also fuer den Fall Deine Ruhe haben.
Sollte sie einen Kaufvertrag haben, waere mir die Sache zu heiss, da es nicht Deine Aufgabe ist zu beurteilen, ob und wann dieser wirklich geschlossen worden ist.
Fuer den Fall wuerde ich den Domainvertrag per Einschreiben an den Inhaber kuendigen und die Domain in den Transit geben, dann hast Du weniger Aerger.
Vor dem Transit aber sicherstellen, dass die Whois-Daten die aktuelle Adresse des Inhabers enthalten. Ggf. das Owner-Handle zu der richtigen Adresse updaten.
Der Inhaber ist dann selbst fuer die Uebernahme der Domain verantwortlich. Vertragspartner ist und bleibt die DENIC und nicht Du.
Ist plausibel. Das wird meine Vorgehensweise sein. Der Altkunde will zwar auch bei mir hosten, aber ich schreibe nun beide freundlich an, dass die Domain an die Denic zurückgegeben wird, wenn sie mir binnen einer Frist von zwei Wochen nicht eine übereinstimmende Erklärung abgeben können.

Vertragspartner ist und bleibt die DENIC und nicht Du.
Das dürfte der entscheidende Satz sein!

Danke Euch allen Beteiligten für Eure Hilfe!
 
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