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An alle Autofahrer!

Kommt ein bisschen spät die Meldung ... ich habe letzte Woche gerade meinen Führerschein wieder bekommen nach 4 Wochen Abstinenz. Ich wurde auch gefilmt und war 50 zu schnell auf der Autobahn in einer 120'er Zone :bawling:

MFG
 
@Cüneyt
etwas alte "news".
Der Artikel ist vom 31.08.2009.-> schon längst bekannt.
 
Bevor hier nun alle Hoffnungen schüren:

Es geht darum, dass man erst gefilmt wird und dann die Überschreitung festgestellt wird.

Wenn ein Videowagen hinter einem fährt und der Polizist eine Übertretung bemerkt / vermutet und dann die Messung samt Kamera startet, ist alles wie es immer war.
 
Hallo,

@engel: Ich habe einfach aus "Faulheit" den schon vorhandenen Link von Hootsuite.com (Twitter) genommen. Da hatte ich es als erstes gepostet.

@tooken: Du sollst ja generell nicht zu schnell fahren ;-)

@vielleicht: Du hast Recht, aber auch ich habe das erst vor ein Paar Tagen entdeckt. Deshalb die Info für die Leute, die das "verschlafen" haben.

@Wettermann: Du hast vollkommen Recht.

ALLGEMEIN:
Man sollte generell nur die erlaubten km/h fahren.
Ich habe nur am Samstag mitbekommen, wie die örtliche Polizei die Beamten, die gegen Falschparker vorgehen, massiv aufgestockt haben! D.h. für mich, dass die (vorläufig) niedrigeren Einnahmem durch Radarfallen durch Falschparker & Co. ausgeglichen werden müssen/sollen.
 
@tooken: Du sollst ja generell nicht zu schnell fahren ;-)

Danke für den Hinweis, und man soll es nicht glauben aber wenn man mal einen Monat laufen musste fährt man tatsächlich anders .... naja zumindest noch ... man weiß ja nie wie es in ein paar Monaten ist.

MFG
 
Da ich kein Bild-Leser bin, war mir dieses Urteil völlig neu. Danke für den Hinweis.

BTW: Stand das eigentlich schon im ADAC-Heft? Kann mich gar nicht erinnern ...

Gruß
M.
 

Da liest sich das irgendwie deutlich weniger spektakulär. Nach diesem Artikel geht gar nicht um Blizer, die nur bei einer tatsächlich gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung blitzen, sondern um Videoaufnahmen, die verdachtslos jeden filmen:

zeit.de schrieb:
Da alle vorbeikommenden Autos heimlich, dabei aber erkennbar und identifizierbar gefilmt wurden, argumentierte der Kläger, hätte niemand die Chance gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Auch sei er nicht auf einen konkreten Verdacht hin gefilmt worden – wie bei einem Blitzgerät, das nur die fotografiert, die tatsächlich das Tempo überschreiten.

Also im Zweifel doch besser: Fuß vom Gas ...

Gruß
M.
 

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