webplanet
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Hatte bereits aus einem anderen Geschäftsgebiet davon gehört, das macht mich hier in Bezug auf sog. Dauerleistungen für den Registrierungszeitraum von Domains aber doch stutzig.
Dann müßte ich von meinen Registraren ja etliche Nachbelastungen der USt. erhalten. Richtig?
Viele Grüße
Jens
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1: Anhebung der Umsatzsteuer auf 19%
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Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit und die von der Regierung beschloss-
ene Anhebung der Umsatzsteuer zum 01.01.2007 wird zur spürbaren Realität:
aus 16% werden 19% - aber für viele Unternehmer wird es wohl nicht ganz so
einfach wie es auf den ersten Blick aussieht.
Aufgrund der Komplexität hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu
den vielen möglichen Sonder- und Ausnahmefällen ein spezielles Schreiben
veröffentlicht. Darin wird versucht mögliche Konstellationen und Besonder-
heiten zu regeln und anhand von Beispielen einen praktischen Bezug herzu-
stellen.
Dieses Schreiben finden Sie unter dieser Internetadresse:
http://www.bundesfinanzministerium....hungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162.html
Konkret bedeutet das für Sie:
Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist stets der Zeit-
punkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Domains mit der Laufzeit
von einem Jahr gehören zu den so genannten Dauerleistungen. Diese werden an
dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Ab-
schnitt 177 Abs. 3 UStR). Liegt also das Leistungsende der Domain in 2007,
so ist die gesamte Leistung mit 19% zu besteuern. Der Vertragsschluss und
die Nutzung der Domain im Jahr 2006 sind somit für die Anwendung des Steuer-
satzes irrrelevant.
Beispiel:
Eine Domain wurde am 01.02.2006 registriert. Die Laufzeit beträgt ein Jahr.
Die Leistung endet folglich am 31.01.2007 und somit ist diese mit 19% für
die gesamte Laufzeit zu besteuern, obwohl die Rechnung für diese Domain be-
reits im Februar 2006 gestellt wurde. Die Rechnung wurde damals natürlich
mit dem Steuersatz von 16% gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung des
Umsatzsteuersatzes noch nicht bekannt war. Aus diesem Grund ist eine Nachbe-
rechnung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% nötig.
Quelle: Newsletter InterNetX
Dann müßte ich von meinen Registraren ja etliche Nachbelastungen der USt. erhalten. Richtig?
Viele Grüße
Jens
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1: Anhebung der Umsatzsteuer auf 19%
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Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit und die von der Regierung beschloss-
ene Anhebung der Umsatzsteuer zum 01.01.2007 wird zur spürbaren Realität:
aus 16% werden 19% - aber für viele Unternehmer wird es wohl nicht ganz so
einfach wie es auf den ersten Blick aussieht.
Aufgrund der Komplexität hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu
den vielen möglichen Sonder- und Ausnahmefällen ein spezielles Schreiben
veröffentlicht. Darin wird versucht mögliche Konstellationen und Besonder-
heiten zu regeln und anhand von Beispielen einen praktischen Bezug herzu-
stellen.
Dieses Schreiben finden Sie unter dieser Internetadresse:
http://www.bundesfinanzministerium....hungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162.html
Konkret bedeutet das für Sie:
Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist stets der Zeit-
punkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Domains mit der Laufzeit
von einem Jahr gehören zu den so genannten Dauerleistungen. Diese werden an
dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Ab-
schnitt 177 Abs. 3 UStR). Liegt also das Leistungsende der Domain in 2007,
so ist die gesamte Leistung mit 19% zu besteuern. Der Vertragsschluss und
die Nutzung der Domain im Jahr 2006 sind somit für die Anwendung des Steuer-
satzes irrrelevant.
Beispiel:
Eine Domain wurde am 01.02.2006 registriert. Die Laufzeit beträgt ein Jahr.
Die Leistung endet folglich am 31.01.2007 und somit ist diese mit 19% für
die gesamte Laufzeit zu besteuern, obwohl die Rechnung für diese Domain be-
reits im Februar 2006 gestellt wurde. Die Rechnung wurde damals natürlich
mit dem Steuersatz von 16% gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung des
Umsatzsteuersatzes noch nicht bekannt war. Aus diesem Grund ist eine Nachbe-
rechnung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% nötig.
Quelle: Newsletter InterNetX