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Anwalt gesucht

Caretaker

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17. Jan. 2005
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Hallo,

vor kurzem sind mir 2 Domains "abhanden" gekommen, allerdings trifft mich keine Schuld, sondern den Provider, der mich zudem erst 2 Monate später über den Verlust informiert hat.
Da sich der Hoster nachwievor stur stellt, wollte ich mal fragen, ob hier jemand schon Erfahrung mit sowas gemacht hat und mir einen Anwalt empfehlen könnte, der sich auf sowas spezialisiert hat.

Danke!
 
Kann mich dieser Empfehlung nur anschließen.Bei Hinweis das von diesem Forum kommst wirst sicher mit noch mehr Aufmerksamkeit bedacht.
 
ich sehe allerdings ein Problem in der Thematik.
Die Domain konnte vermutlich nur deshalb weg, weil die Voreinstellung der Domain offensichtlich auf "ack" bzw. "lock" eingestellt war.
Somit wird jeder Anfrage sofort mit der Herausgabe reagiert.
Ist auch mir passiert, konnte nichts gegen den Hoster (Registrar) machen, weil
1. der Schaden schwer zu beziffern ist, somit eine Grundlage für Schadensersatz fehlt
2. AGB des Registrars die Last auf mich abwälzen, dass ich für "nack" bzw. "unlock" zu sorgen habe.
 
Dann müsste die .de Domain doch an die Denic zurück gegeben und nicht gelöscht werden!?
 
ja eigentlich schon.
aber du weisst nicht welcher provider.
 
ja eigentlich schon.
aber du weisst nicht welcher provider.

Bei DE-Domains werden unbezahlte Domains i.d.R. ans Denic zurueckgegeben (--> Transit-Zustand).
Das Denic schreibt dann die Person an.
Wenn aber die Inhaberdaten der Domain veraltet sind und das Denic den Brief zurueckerhaelt, wird die Domain erst mit einer Transit-Seite angezeigt ("administrative Probleme") und dann vom Denic geloescht, sollte sich der Inhaber auch auf diese Transit-Seite hin nicht melden.
So kommt es regelmaessig vor, dass Domains geloescht werden - ohne Wissen des Inhabers.

Dies nicht nur bei unbezahlten Rechnungen des Kunden, sondern auch wenn der Provider seine Dienstleistungen einstellt und die Domain daher ans Denic in den Transit-Zustand zurueckgibt.

Andi

PS: Du hast mit einer Klage insgesamt sehr schlechte Karten. Selbst das Denic haftet nur mit einer Gebuehr von maximal in Hoehe einer Jahresgebuehr der Domain. Und welchem Provider kann man schuldhaftes Verhalten nachweisen, wenn "nur ein Datenbankfehler" vorlag ?!?
 
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