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Arbeitsverhältnis

7do

Gesperrt
Registriert
18. Mai 2006
Beiträge
311
Reaktionspunkte
0
Hallo,

ich habe ein Arbeitsverhältnis gekündigt und hätte dazu eine Frage.

Folgendes steht im Vertrag drin:

§ 5 Besondere Vereinbarungen

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit bei keinem anderen Online-Magazin über Computerspiele ein Arbeitsverhältnis zu führen. Dies trifft nicht auf Magazine anderen Themas (z.B. "Garten", "Auto" o.ä.) zu.


Was genau bezeichnet ein Arbeitsverhältnis? Wenn ich nun auf freier Basis für ein PCSpiele Magazin schreibe, kann es dann rechtliche bedenken geben oder zählt es erst als Arbeitsverhältnis, sobald ein Vertrag unterschrieben wurde?

Danke im Vorraus.

Gruss
Sascha
 
Hallo,

ich habe ein Arbeitsverhältnis gekündigt und hätte dazu eine Frage.

Folgendes steht im Vertrag drin:

§ 5 Besondere Vereinbarungen

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit bei keinem anderen Online-Magazin über Computerspiele ein Arbeitsverhältnis zu führen. Dies trifft nicht auf Magazine anderen Themas (z.B. "Garten", "Auto" o.ä.) zu.


Was genau bezeichnet ein Arbeitsverhältnis? Wenn ich nun auf freier Basis für ein PCSpiele Magazin schreibe, kann es dann rechtliche bedenken geben oder zählt es erst als Arbeitsverhältnis, sobald ein Vertrag unterschrieben wurde?

Danke im Vorraus.

Gruss
Sascha


hä?

ich dachte, das wäre nur ein Praktikum, hattest Du zumindest geschrieben oder bin ich jetzt falsch??

lg
tobi
 
Ne das ist noch eine Altlast.

Ich war bei gamebas!s "angestellt". Habe Artikel zu PC Spielen geschrieben und nun mache ich mein eigenes PC Spielemagazin.

Nun muss ich wissen, ab wann ich dort redaktionell aktiv werden kann. Da einige andere von gamebas!s nun bei "mir" sind, dürften wir erst im März anfangen zu schreiben.
 
guter tipp: in zukunft nur solche verträge unterschreiben, die du auch verstehst..
 
Rockvogel.de

bist Du das??

Dann waren das ja gerade mal 2 Wochen... :-)
hast abernicht lange ausgehalten!

LG
Tobi

(der schon seit 1995 den gleichen Chef hat) :bbiggrin:
 
Nein wie gesagt, das war eine Altlast.

Ich bin seit 3 Jahren bei gamebas!s.

Aber ja das bin ich. Und dort bin ich auch noch.

@mst: Damals war ich 16 und habe darüber noch nicht nachgedacht.
 
ich denke, ein Arbeitsverhältnis tritt erst bei einer Festanstellung ein. Freiberufliches Arbeiten kommt nicht einem Arbeitsverhältins gleich.
 
ich habe ein Arbeitsverhältnis gekündigt und hätte dazu eine Frage.

Folgendes steht im Vertrag drin:

§ 5 Besondere Vereinbarungen

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit bei keinem anderen Online-Magazin über Computerspiele ein Arbeitsverhältnis zu führen. Dies trifft nicht auf Magazine anderen Themas (z.B. "Garten", "Auto" o.ä.) zu.

Also Schnee von gestern.

Ansonsten wirf halt deine Lieblingssuchmaschine an und füttere sie mit dem
Wort Arbeitsverhältnis, und du wirst sehen, dass Vertragsfreiheit besteht, du
also keine schriftliche Unterlagen benötigst, um einen Vertrag zu schliessen.

Ahoi!
 
ad 1) das RBerG verbietet es uns wohl, hier konkrete Auskunft zu geben,
ad 2) bräuchten wir so oder so den gesamten Sachverhalt sowie Vertrag zusammenhängend, um Auskunft geben zu können....
 
ad 1) das RBerG verbietet es uns wohl, hier konkrete Auskunft zu geben,
konkret wird hier auch keiner.

ad 2) bräuchten wir so oder so den gesamten Sachverhalt sowie Vertrag zusammenhängend, um Auskunft geben zu können....

Nö, das zitierte reicht doch für uns Laien vollständig aus.
Da steckt einer noch vier Wochen in einem Vertrag (in dem steht, dass er
während der Vertragslaufzeit keine Nebentätigkeiten ausüben darf) und fragt
uns allen Ernstes, ob er sich über den Vertrag hinwegsetzen darf und
während der Restlaufzeit vertragswidrig doch schon eine andere Tätigkeit
ausüben darf.

Wo ist die versteckte Kamera?

Ahoi!
 
Wieso Nebentätigkeit? Das ist erstmal nur ein Hobby.

Keine Anstellung, kein Gewinn, reines Hobby?!
 
Nö, das zitierte reicht doch für uns Laien vollständig aus.
Da steckt einer noch vier Wochen in einem Vertrag (in dem steht, dass er
während der Vertragslaufzeit keine Nebentätigkeiten ausüben darf) und fragt
uns allen Ernstes, ob er sich über den Vertrag hinwegsetzen darf und
während der Restlaufzeit vertragswidrig doch schon eine andere Tätigkeit
ausüben darf.
Wo ist die versteckte Kamera?

um ein abstraktes beispiel zu bringen, das so oder ähnlich tatsächlich passiert ist. A hat freien Mitarbeiter Vertrag mit B, der A verbietet, für Mitbewerber tätig zu sein. Vertrag hatte keine feste Laufzeit, wurde nie gekündigt aber irgendwann nicht mehr gelebt. A arbeitet jetzt für C, Mitbewerber von B. B kriegt das nach zwei Jahren raus und klagt... aufgrund schwieriger Bewertungsfragen drängte der Richter zu einem Vergleich.

Ich will damit nur sagen, vor dem Gericht und auf hoher See bist Du mit dem lieben Gott allein oder so. Und wenn ein Jurist einen Sachverhalt in die Hände bekommen hat, ist nichts mehr so, wie es vorher war ;)

bg
 
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