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.at-Domain ausschliesslich bei nic.at kündigen?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Angenommen man kündigt eine.at-Domain nur bei der nic.at und vergisst die Kündigung beim Provider.

Ist es rechtens wenn der Provider die Gebühren für die Verlängerung trotzdem einbehält und auch nach Klärung der Sache auf die Kündigungsfrist verweist und den Betrag einbehält?

Außer der Kündigungsfrist steht in den AGB nichts dazu.
Im Grunde ist doch die Geschäftsgrundlage entfallen, oder?

Jemand sowas schon mal gehabt?

Weiß jemand ob die nic.at selber den Provider über die Kündigung informiert?
 
Kommt drauf an, wenn noch ein Webspacevertrag dahintersteht läuft der ohne Domain weiter. Also angenommen Du hast bei all-inkl.com ein all-inkl Start Paket, so mußt Du dieses dann auch kündigen sonst wird es Dir erneut in Rechnung gestellt. Da ist es aber so, Du kannst eine neue Domain wieder in das Paket kostenlos reinnehmen. Da Deine eine Inkusivdomain ja geclost wurde. Somit sparst Du Dir die Einrichtungsgebühr für ein neues Paket.

Also war es ein reiner Domainvertrag, der ein Webspacevertrag welcher eine Inklusivdomain beinhaltet?
 
du musst bei deinem provider lediglich leistungen kündigen, die von ihm erbracht werden, zb webspace, wenn es nur um die domain geht reicht eine kündigung bei der nic.at rechtlich aus, siehe dazu
nic.at: Domain-Kündigung
auch unter "weiterführende FAQ" dort expliziet zu lesen
 
Theoretisch sind die AGB bindend, in der Praxis müsste es aber (zumindest in Deutschland) möglich sein eine Rechnung zu beanstanden, wenn die entsprechende Leistung nicht erbracht wurde. Da Du aber selbst dafür gesorgt hast, dass die Leistung nicht erbracht werden konnte, wäre es aber auch möglich, das dem Provider irgendwelche Ersatzansprüche zustehen.

Wenn Du aber weiter Kunde bei dem Provider bleibst, sollte eher eine Kulanzregelung möglich sein.
 
Theoretisch sind die AGB bindend, in der Praxis müsste es aber (zumindest in Deutschland) möglich sein eine Rechnung zu beanstanden, wenn die entsprechende Leistung nicht erbracht wurde. Da Du aber selbst dafür gesorgt hast, dass die Leistung nicht erbracht werden konnte, wäre es aber auch möglich, das dem Provider irgendwelche Ersatzansprüche zustehen.

Wenn Du aber weiter Kunde bei dem Provider bleibst, sollte eher eine Kulanzregelung möglich sein.

nein, dass ist auch für die registrare schon in dem registraragreement den sie mit der nic.at eingegangen sind, geregelt und bindend.
 
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