Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

.at-Domains: Sperrfrist nach Kündigung

Aristides

New member
Registriert
30. Apr. 2008
Beiträge
275
Reaktionspunkte
0
Hallo,

ich habe mal eine Frage an alle .at-Erfahrenen hier.

Ich habe einige .at-Domains normal per Ablauf gekündigt. Dafür gibt es zunächst mal eine Löschbestätigung für das angegeben Datum von der nic.at.

Einen Tag nach dem Kündigungsdatum erhält man dann ja von der nic.at eine Email mit folgendem Inhalt:

Ihre Domain xxxxxx.at wurde per Ablauf gekuendigt.
Da der aktuelle Leistungszeitraum nun beendet ist, wird die Domain ab sofort gesperrt.

Sie koennen die Kuendigung noch bis zur Ablauf der Sperrfrist (voraussichtlich 8 Wochen) widerrufen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Domain geloescht und kann wieder neu vergeben werden.



Was bedeutet dieses "voraussichtlich"? Kann ich mich also nicht genau auf die 8 Wochen verlassen. Falls es Abweichungen gibt, wie groß können diese sein?

Hintergrund ist der folgende: Für den Fall, dass ich eine .at während dieser Sperrfrist doch noch irgendwie verkauft bekomme, wäre es ziemlich blöd, wenn ich eine Zusage hätte und die Domain dann dummerweise an jemand anderes vergeben wurde.

Wenn ich die Domain aus der Sperrfrist wieder rausholen wollte, reicht da ein einfaches Fax oder eine Email an die nic.at? Die Sperrfrist ist außerdem keine Gratis-Verlängerung, nehme ich mal an. Falls ich also die Domain wieder zurückhole, muss ich diese dann direkt über nic.at laufen lassen zu deren Konditionen? Gilt der neue Registrierungszeitraum dann ab dem Datum der Kündigung oder ab dem Datum, an dem man die Domain aus der Sperrfrist rausholt?

Die Fragen sind alle ein wenig spezieller. Dürfte aber viele Leute interessieren, die .at-Domains besitzen. Man kann dadurch ja evtl. ein wenig flexibler agieren. :)


Viele Grüße

Robert
 
Hallo.

Soweit ich informiert bin, kannst Du bei Widerruf innerhalb der Kündigungsfrist (also noch während der 1-Jahreslaufzeit, die Domain zu einem Registrar Deiner Wahl transferieren. Der Widerruf geht per Fax oder auch per Mail (einfach auf die Kündigungsmail antwort und widerrufen).

Wie es bei Widerruf nach Ablauf der Jahresfrist ist, kann ich nicht genau sagen. Ich habe schon Domains über den Provider widerrufen, da musste ich einfach die Verlängerungsgebühr zahlen und die Laufzeit wurde zurückgerechnet. Wie die nic.at das handhabt - keine Ahnung. Am besten Du fragst mal per Mail an. Dann hast Du wenigstens eine verbindliche Auskunft wegen den Konditionen.


Gruß
 
Hallo Robert,
eigentlich sind diese Fragen nicht wirklich relevant, dennoch werde ich versuchen, Dir diese zu beantworten.
Was bedeutet dieses "voraussichtlich"? Kann ich mich also nicht genau auf die 8 Wochen verlassen. Falls es Abweichungen gibt, wie groß können diese sein?
Das bedeutet, dass die Domain frühestens in 8 Wochen gelöscht wird. Die NIC.AT gibt keine Garantie, dass es ganz genau nach 8 Wochen soweit ist. Es könnten ja mal Wartungsarbeiten oder ähnliches durchgeführt werden und dann kann es schon mal passieren, dass es den einen oder anderen Tag länger dauert. Aber in der Regel sind es die 8 Wochen.

Hintergrund ist der folgende: Für den Fall, dass ich eine .at während dieser Sperrfrist doch noch irgendwie verkauft bekomme, wäre es ziemlich blöd, wenn ich eine Zusage hätte und die Domain dann dummerweise an jemand anderes vergeben wurde.
Ich glaub, da hast Du einiges noch nicht ganz verstanden. In diesen 8 Wochen löst die Domain auch nicht mehr auf, somit fkt. auch das Parking nicht mehr. Solltest Du in dieser Zeit ein Gebot auf Deine Domain bekommen, so kannst Du sowieso nicht gleich auf verkaufen klicken, sondern musst zuerst die Domain aus der Löschung holen. Erst dann kannst Du die Domain verkaufen. Somit kann die Domain nicht dummerweise an jemand anderen vergeben sein. Nicht vergessen: in dieser Zeit solltest Du auch keinen Fixpreis bei Sedo bei dieser Domain eingestellt haben ;-)


Wenn ich die Domain aus der Sperrfrist wieder rausholen wollte, reicht da ein einfaches Fax oder eine Email an die nic.at? Die Sperrfrist ist außerdem keine Gratis-Verlängerung, nehme ich mal an. Falls ich also die Domain wieder zurückhole, muss ich diese dann direkt über nic.at laufen lassen zu deren Konditionen? Gilt der neue Registrierungszeitraum dann ab dem Datum der Kündigung oder ab dem Datum, an dem man die Domain aus der Sperrfrist rausholt?
Es gibt bei der NIC.AT ein spezielles Formular für den "Widerruf der Kündigung" (siehe: nic.at: Faxbestätigungen). Aber auch Dein Provider/Registrar kann die Domain aus der Kündigung herausholen. Wenn Du die Domain bei der NIC.AT liegen hast, so gelten deren Konditionen. Wenn die Domain bei einem Registrar liegt, so gelten dessen Konditionen.

Gilt der neue Registrierungszeitraum dann ab dem Datum der Kündigung oder ab dem Datum, an dem man die Domain aus der Sperrfrist rausholt?
Es ist KEINE neue Registrierung, daher gilt der Stichtag der Domain wie vor der Kündigung.

Die Fragen sind alle ein wenig spezieller. Dürfte aber viele Leute interessieren, die .at-Domains besitzen. Man kann dadurch ja evtl. ein wenig flexibler agieren. :)
Eigentlich interessiert das kaum jemanden - oder hast Du Dir auf Deinem Kalender für jede geloeschte Domain einen Termin makiert. Trägst Du auch brav an diesem Termin die Domain bei Sedo, Namedrive usw. aus?

Du solltest Dir lieber vor der Registrierung mehr Gedanken darüber machen, welche Domain Du registrierst, als darüber, ob die Domain bei einer Löschung vielleicht den eine oder andere Tag länger noch zurueckgeholt werden kann.

MfG

Alexander
 
Es geht in meinen Augen weniger um den Verkauf über Sedo, als vielmehr um
die Direktvermarktung der Domain. Wenn mans zu lange aufgeschoben hat
und die Domain für den nächsten Verlängerungszeitraum nicht mehr halten
möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht in meinen Augen weniger um den Verkauf über Sedo, als vielmehr um
die Direktvermarktung der Domain. Wenn mans zu lange aufgeschoben hat
und die Domain für den nächsten Verlängerungszeitraum nicht mehr halten
möchte.
Sorry, aber wenn ich eine Domain direkt vermakten will und diese dann nicht einmal aufrufbar ist, macht das kein gutes Bild. Und wenn ich eine Domain direkt vermarkten will, dann glaube ich ja an den Wert der Domain und würde diese nicht löschen bzw. geht es dann auch nicht um 1 oder 2 Tage auf oder ab.

MfG

Alexander
 
Schon richtig. Will dir da auch gar nicht widersprechen. Aber manchmal hat man halt nicht
die optimalen Bedingungen, warum auch immer. Robert wird uns das sicher nochmal erklären
aber so könnt ichs mir vorstellen.

Beste Grüße
Alexander
 
Besser als das, was und wie der unixalex es ruhig, freundlich, kompetent
und ausführlich beschrieben hat, kann man es nicht machen! Danke!

Ahoi!
 
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, Alexander. Okay, für die meisten mag es nicht so relevant oder interessant sein, für mich aber schon, da ich mich ein wenig näher mit dem österreichischen Markt beschäftigen will. Dazu gehört auch, die Vorgehensweise der nic.at zu verstehen.

Ganz wichtig finde ich es, dass die Domain frühestens und nicht spätestens nach 8 Wochen gelöscht würde. Wäre letzteres der Fall gewesen, wäre es Roulette. So hast du wenigstens für den Fall der Fälle eine Sicherheit.

Meine Frage zielte übrigens, wie Alex schon vermutete, nicht speziell auf einen Verkauf via Sedo ab. Es kann andere Szenarien geben. Falls dich beispielsweise ein Interessent selbständig kontaktiert. Im Whois sind ja deine Daten während der Sperrfrist noch eingetragen.

Eine Frage habe ich aber noch, Alexander: Ich habe nicht ganz verstanden, was mit der Domain passiert, nachdem du sie aus der Sperrfrist wieder rausgeholt hast. Ist sie dann automatisch bei dem Provider wieder gehostet, bei dem du sie gekündigt hattest? Informiert die nic.at also dann den Provider, dass die Kündigung widerrufen wurde?


Viele Grüße

Robert
 
@paul, vielen Dank für die Blumen

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, Alexander. Okay, für die meisten mag es nicht so relevant oder interessant sein, für mich aber schon, da ich mich ein wenig näher mit dem österreichischen Markt beschäftigen will.
Sowas höre ich gerne, da ich bekannterweise die Fahnen für den AT-Markt hochhalte. ;)

Meine Frage zielte übrigens, wie Alex schon vermutete, nicht speziell auf einen Verkauf via Sedo ab. Es kann andere Szenarien geben. Falls dich beispielsweise ein Interessent selbständig kontaktiert. Im Whois sind ja deine Daten während der Sperrfrist noch eingetragen.
Nochmals, Du machst Dir da zuviel Gedanken um Details. Es gibt auch Szenarien, wo Dir das alles nicht hilft. Beispiel: der Interessent schaut um 23:00 uhr ins whois, sieht dich und schreibt dich an. Du schläfst aber um diese Zeit schon und am nächsten Tag ist die Domain schon gelöscht, wenn Du um 9:00 uhr deine Mailbox abrufst. Also man kann einfach nicht alle Szenarien durchkauen, das ist vergebene Liebesmüh.

Wenn Du eine Domain gelöscht hast bzw. zur Löschung vorgemerkt hast und eine Anfrage bekommst, ist immer der erste Weg, dass Du nachschaust, ob Dir die Domain noch gehört. Der 2te Schritt ist dann Deinen Provider damit zu beauftragen, dass er ein undelete durchführt. Erst wenn Du da eine positive Bestätigung erhalten hast, würde ich dem Interessenten antworten. Alle anderen Vorgehensweisen führen über kurz oder lang zu Problemen!

Eine Frage habe ich aber noch, Alexander: Ich habe nicht ganz verstanden, was mit der Domain passiert, nachdem du sie aus der Sperrfrist wieder rausgeholt hast. Ist sie dann automatisch bei dem Provider wieder gehostet, bei dem du sie gekündigt hattest? Informiert die nic.at also dann den Provider, dass die Kündigung widerrufen wurde?
Nagel mich jetzt nicht zu 100% daran fest, aber zu 99% ist es so, dass die nic.at den Provider darüber informiert - aber lass uns jetzt bitte nicht darüber diskutieren, wie lange die Bearbeitungszeit maximal sein darf. ;) Warum weis ich es nicht zu 100%, da ich diesen Fall bisher nicht hatte. Bei uns ist es so, dass wir einen guten Kundenkontakt haben und wenn der Kunde was braucht, dann meldet er sich im Normalfall bei mir - und ich sperre die Domain dann bei der nic.at wieder auf.

Ich hoffe das hat Dir jetzt weitergeholfen.

MfG

Alexander
 
ich finde die frage sehr interessant und sogar gut dass du genau der ablauf verstehen willst wenn du .at Domain inhaber bist. (unabhängig davon ob du die Domain verkaufen willst oder nicht).

was mit der Domain passiert, nachdem du sie aus der Sperrfrist wieder rausgeholt hast. Ist sie dann automatisch bei dem Provider wieder gehostet, bei dem du sie gekündigt hattest? Informiert die nic.at also dann den Provider, dass die Kündigung widerrufen wurde?

wird die domain direkt zum alten provider geordnet und verrechnet, öffnet das Tor für Missverständnisse.
sprich: Kunde kündigt beim provider, kunde hebt die kündigung bei der nic.at auf.
mit dem fax an nic.at geht der kunde erneut einen vertrag mit der nic.at ein aber keinen Vertrag mit dem alten Provider. da hat er ja schon gekündigt.
warum soll er beim alten provider eine rechnugn zahlen?

Ich werde mich morgen allerdings selbst bei der nic.at direkt informieren, da das thema mich schon interessiert.
ich war bisher fast sicher dass die domain bei der nic.at reg9 landet,
ist das nicht so, dann sage ich schon jetzt danke für die diskussion hier.
 
mit dem fax an nic.at geht der kunde erneut einen vertrag mit der nic.at ein aber keinen Vertrag mit dem alten Provider. da hat er ja schon gekündigt.
warum soll er beim alten provider eine rechnugn zahlen?

Ich werde mich morgen allerdings selbst bei der nic.at direkt informieren, da das thema mich schon interessiert.

Ich freue mich auf die konkrete Antwort.
 
Ich freue mich auf die konkrete Antwort.

Obwohl ich seit ewigkeit bei nic.at mit mehr als 2 firmen registrar bin, habe ich jetzt was neues gelernt. vor paar minuten habe ich mit der nic.at telefoniert.

die situation ist laut nic.at so (vielleicht soll alex oder sebastian dies mal wieder im roundtable genau mit der rechtsabteilung der nic.at wieder ansprechen und die infos da bestätigen):
1. kunde kündigt die domain beim registrar. registrar kündigt die domain bei der nic.at
60 cooldownperiode tritt ein.
bsp. 7 tage vor löschung der domain, ändert der domaininhaber seine meinung, und veranlasst eine reaktivierung der domain direkt bei der nic.at

nic.at aktiviert die domain und verrechnet automatisch die domain beim alten (und aufeinmal wieder neuen) registrar. auch wenn der kunde 1 stunde nach aktivierung die domain wegtransferiert und mit dem alten/neuen registrar nichts mehr zu tun haben will.

somit aktiviert der Domaininhaber die domain direkt bei der nic.at wird er aufeinmal wieder kunde beim Registrar, ohne das er dies unbedingt will und vielleicht ohne das der registrar es merkt.

d.h. er geht automatisch einen vertrag mit dem registrar ohne die AGB des registrars zu bestätigen oder die möglich neue preise und bedinungen zu kennen.

nic.at bekommt somit das geld für domainrenew, kunde bekommt seine domain zurück, und der registrar muss hinter seinem geld rennen. :damnmate:

PS: nach überlegung gerade: der registrar kann sich selbst schützen in dem er
1. domain kündigt
und gleich danach billwithdraw macht.
somit wenn der kunde seine meinung ändert, zahlt er zuerst bei der nic.at die rechnung, und transferiert die domain zurueck falls er wieder beim alten registrar kunden sein will.
 
Zuletzt bearbeitet:
die situation ist laut nic.at so
1. kunde kündigt die domain beim registrar. registrar kündigt die domain bei der nic.at
60 cooldownperiode tritt ein.

Das ist ein Punkt der immer wieder Unklarheiten verursacht.

Es heißt doch immer, eine Kündigung beim Registrar reicht nicht aus, man müsse zusätzlich direkt bei nic.at kündigen sonst würde lediglich der Registrar aus dem Spiel sein und man mit der Domain direkt bei nic.at ins Verlängerungsjahr gehen.
 
Das ist ein Punkt der immer wieder Unklarheiten verursacht.

Es heißt doch immer, eine Kündigung beim Registrar reicht nicht aus, man müsse zusätzlich direkt bei nic.at kündigen sonst würde lediglich der Registrar aus dem Spiel sein und man mit der Domain direkt bei nic.at ins Verlängerungsjahr gehen.

habe noch nie so gehört.
eine kündigung beim registrar soll / muss dazu führen dass dein registrar die Kündigung an nic.at weiterleitet und die domainlöschung veranlasst.
 
Obwohl ich seit ewigkeit bei nic.at mit mehr als 2 firmen registrar bin, habe ich jetzt was neues gelernt. vor paar minuten habe ich mit der nic.at telefoniert.
das kommt wahrscheinlich daher, dass dies rein fiktive Beispiele sind, die in der Regel nicht vorkommen ;)

nic.at aktiviert die domain und verrechnet automatisch die domain beim alten (und aufeinmal wieder neuen) registrar. auch wenn der kunde 1 stunde nach aktivierung die domain wegtransferiert und mit dem alten/neuen registrar nichts mehr zu tun haben will.
Das ist jetzt wieder so ein konstruiertes Beispiel, welches eigentlich kaum vorkommt. Der Kunde hat mit Dir als Registrar einen Vertrag, hat diese Domain auch bei Dir als Registrar gehabt und hat festgestellt, dass er jetzt die Domain nicht mehr braucht. Daher hat er diese gekündigt.

Er hat sie ja nicht gekündigt, da er mit Dir unzufrieden ist - da hätte er ja einfach einen Providerwechsel gemacht.

Wenn er jetzt drauf kommt, dass er die Domain doch noch haben will, da er (wie im angegebenen Beispiel) einen Interessenten für diese Domain hat, KANN er das undelete auch direkt an die nic.at schicken (er kann es natuerlich auch Dir als Registrar mitteilen). Egal wie, die Domain wird wieder aufgesperrt und somit ist es eigentlich logisch, dass damit die Domain noch immer beim derzeitigen Registrar liegt.

Ich habe nichts anderes erwartet, habe meine Aussage im vorherigen Thread nicht bis ins Detail überprüft, daher habe ich nur 99% und nicht 100% geschrieben.

somit aktiviert der Domaininhaber die domain direkt bei der nic.at wird er aufeinmal wieder kunde beim Registrar, ohne das er dies unbedingt will und vielleicht ohne das der registrar es merkt.
Das ist so nicht richtig. Der Domaininhaber ist ja nach wievor beim Registrar Kunde. Er hat ja lediglich die Domain zur Löschung freigegeben. Bis zur endgültigen Löschung ist der damit Kunde beim Registrar! Und der Registrar bekommt es automatisch mit, da er auch über das undelete notifiziert wird!

d.h. er geht automatisch einen vertrag mit dem registrar ohne die AGB des registrars zu bestätigen oder die möglich neue preise und bedinungen zu kennen.
siehe oben, er geht keinen NEUEN Vertrag ein, es bleibt lediglich der bestehende Vertrag wirksam. Und die AGBs des Registrars musste er auch schon kennen und akzeptieren, sonst hätte die Domaine ja nicht bei diesem Registrar sein können.

nic.at bekommt somit das geld für domainrenew, kunde bekommt seine domain zurück, und der registrar muss hinter seinem geld rennen.
Wieso musst Du dem Geld hinterherrennen?!?!?

PS: nach überlegung gerade: der registrar kann sich selbst schützen in dem er 1. domain kündigt und gleich danach billwithdraw macht. somit wenn der kunde seine meinung ändert, zahlt er zuerst bei der nic.at die rechnung, und transferiert die domain zurueck falls er wieder beim alten registrar kunden sein will.
Natuerlich kannst Du das so handhaben, nur wird sich Dein Kunde bei Dir bedanken, wenn er aufeinmal 36,- Euro für die Domain zahlen muss.

MfG

Alexander
 
Das ist ein Punkt der immer wieder Unklarheiten verursacht.

Es heißt doch immer, eine Kündigung beim Registrar reicht nicht aus, man müsse zusätzlich direkt bei nic.at kündigen sonst würde lediglich der Registrar aus dem Spiel sein und man mit der Domain direkt bei nic.at ins Verlängerungsjahr gehen.
Da muss ich Claude recht geben - das stimmt so nicht. Wenn Du die Domain bei Deinem Provider kündigst, ist dieser Verpflichtet, die Kündigung an die NIC.AT weiterzuleiten. Du musst daher nicht eine extra Kündigung an die nic.at schicken.

Wenn Du jedoch eine Kündigung an die NIC.AT schickst, dann ist die NIC.AT verpflichtet, Deinem Wunsch als Domaininhaber folge zu leisten und diese Kündigung auch durchzuführen. Der Registrar wird dann von Seiten nic.at automatisch verständigt.

Sollte Dein Provider das so verlangen, dann mag dies eine Eigenheit deins Providers sein, aber kein üblicher Vorgang. Eventuell solltest Du mit Deinem Provider darüber sprechen oder Dir einen anderen Registrar suchen, der das sauber macht. ;)

Es mag auch sein, dass Du das jetzt ein wenig verwechselt hast - wieder ein konstruierter Fall :( : Du hast bei deinem Provider ein Paket (Webspace,Email und Domain). Jetzt kündigst Du bei nic.at direkt die Domain. Ohne eine Kündigung beim Provider, kann Dir dieser unter Umständen weiterhin die Services für Webspace und Email verrechnen.

MfG

Alexander
 
Ich denke Wettermann hat das nicht verwechselt, es gibt Registrare bei denen die Kündigung oder das nicht Verlängern nicht automatisch die Kündigung bei der nic.at bedeuten. Wenn man das weis ist das natürlich kein Problem-ärgerlich ist nur wenn dann eine Rechnung über EUR 36 eintrifft.

Danke noch mal an claudio fürs Nachfragen, das Thema hat mich auch sehr interessiert.


Gruß
 
Zurück
Oben