Hallo,
ich habe mal eine Frage an alle .at-Erfahrenen hier.
Ich habe einige .at-Domains normal per Ablauf gekündigt. Dafür gibt es zunächst mal eine Löschbestätigung für das angegeben Datum von der nic.at.
Einen Tag nach dem Kündigungsdatum erhält man dann ja von der nic.at eine Email mit folgendem Inhalt:
Ihre Domain xxxxxx.at wurde per Ablauf gekuendigt.
Da der aktuelle Leistungszeitraum nun beendet ist, wird die Domain ab sofort gesperrt.
Sie koennen die Kuendigung noch bis zur Ablauf der Sperrfrist (voraussichtlich 8 Wochen) widerrufen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Domain geloescht und kann wieder neu vergeben werden.
Was bedeutet dieses "voraussichtlich"? Kann ich mich also nicht genau auf die 8 Wochen verlassen. Falls es Abweichungen gibt, wie groß können diese sein?
Hintergrund ist der folgende: Für den Fall, dass ich eine .at während dieser Sperrfrist doch noch irgendwie verkauft bekomme, wäre es ziemlich blöd, wenn ich eine Zusage hätte und die Domain dann dummerweise an jemand anderes vergeben wurde.
Wenn ich die Domain aus der Sperrfrist wieder rausholen wollte, reicht da ein einfaches Fax oder eine Email an die nic.at? Die Sperrfrist ist außerdem keine Gratis-Verlängerung, nehme ich mal an. Falls ich also die Domain wieder zurückhole, muss ich diese dann direkt über nic.at laufen lassen zu deren Konditionen? Gilt der neue Registrierungszeitraum dann ab dem Datum der Kündigung oder ab dem Datum, an dem man die Domain aus der Sperrfrist rausholt?
Die Fragen sind alle ein wenig spezieller. Dürfte aber viele Leute interessieren, die .at-Domains besitzen. Man kann dadurch ja evtl. ein wenig flexibler agieren.
Viele Grüße
Robert
ich habe mal eine Frage an alle .at-Erfahrenen hier.
Ich habe einige .at-Domains normal per Ablauf gekündigt. Dafür gibt es zunächst mal eine Löschbestätigung für das angegeben Datum von der nic.at.
Einen Tag nach dem Kündigungsdatum erhält man dann ja von der nic.at eine Email mit folgendem Inhalt:
Ihre Domain xxxxxx.at wurde per Ablauf gekuendigt.
Da der aktuelle Leistungszeitraum nun beendet ist, wird die Domain ab sofort gesperrt.
Sie koennen die Kuendigung noch bis zur Ablauf der Sperrfrist (voraussichtlich 8 Wochen) widerrufen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Domain geloescht und kann wieder neu vergeben werden.
Was bedeutet dieses "voraussichtlich"? Kann ich mich also nicht genau auf die 8 Wochen verlassen. Falls es Abweichungen gibt, wie groß können diese sein?
Hintergrund ist der folgende: Für den Fall, dass ich eine .at während dieser Sperrfrist doch noch irgendwie verkauft bekomme, wäre es ziemlich blöd, wenn ich eine Zusage hätte und die Domain dann dummerweise an jemand anderes vergeben wurde.
Wenn ich die Domain aus der Sperrfrist wieder rausholen wollte, reicht da ein einfaches Fax oder eine Email an die nic.at? Die Sperrfrist ist außerdem keine Gratis-Verlängerung, nehme ich mal an. Falls ich also die Domain wieder zurückhole, muss ich diese dann direkt über nic.at laufen lassen zu deren Konditionen? Gilt der neue Registrierungszeitraum dann ab dem Datum der Kündigung oder ab dem Datum, an dem man die Domain aus der Sperrfrist rausholt?
Die Fragen sind alle ein wenig spezieller. Dürfte aber viele Leute interessieren, die .at-Domains besitzen. Man kann dadurch ja evtl. ein wenig flexibler agieren.

Viele Grüße
Robert