kennt Jemand Urteile oder Gesetzestexte, ob und inwieweit ein Webdesigner oder eine Werbeagentur verpflichtet ist, seine Kunden darüber aufzuklären, dass diese ihr Impressum rechtskonform halten, ja sogar explizit auf fehlende Angaben hinweisen müssen?
Der Fall: ein Amtsrichter hat einer Beschwerde eines Kunden (eine GmbH) statt gegeben, weil sein Webdesigner (eine Werbeagentur) ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass die HR Nummer im Impressum fehlt und dadurch eine Abmahnung kassiert hat.
Der Fall: ein Amtsrichter hat einer Beschwerde eines Kunden (eine GmbH) statt gegeben, weil sein Webdesigner (eine Werbeagentur) ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass die HR Nummer im Impressum fehlt und dadurch eine Abmahnung kassiert hat.