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Ausgestaltung einer Ratenzahlung

Aristides

New member
Registriert
30. Apr. 2008
Beiträge
275
Hallo Kollegen,

ich hätte mal eine Frage an euch, die sicherlich den ein oder anderen unter uns auch interessieren dürfte: Es geht um die Ausgestaltung einer Ratenzahlungsoption beim Domainverkauf.

Fakt ist, nicht jedes Unternehmen oder jede Privatperson kann einfach mal vier- oder fünfstellige Beträge auf einmal locker machen. Daher denke ich, dass die Möglichkeit einer Ratenzahlung die eigene Domainverkaufsquote fördern kann.

Nun gibt es ja 2 entscheidende Faktoren bei einer Ratenzahlung, die Käuferseite und die Verkäuferseite.

Der Käufer hat den Vorteil, dass er mit größerer finanzieller Flexibilität eine Domain erwerben kann, für die er möglicherweise unter anderen Umständen hätte einige Zeit sparen müssen. Außerdem möchte er ja in irgendeiner Form, auf die ich später noch komme, die Domain auch nach Zahlung der ersten Rate bereits nutzen können.

Der Verkäufer freut sich, dass er dank Ratenzahlung eine Domain verkaufen kann, die er normalerweise aufgrund des zu hohen Einzelpreises nicht verkauft hätte. Der springende Punkt ist natürlich das Risiko eines Zahlungsausfalls. Worst Case: Die Domain ist bereits übertragen und ich muss als Verkäufer am Ende meinem restlichen Geld hinterherlaufen bzw. -klagen.

Um dieses Risiko zu minimieren, habe ich mir folgendes Szenario überlegt:

Käufer A möchte von Verkäufer B eine Domain auf Raten kaufen. Verkäufer B bietet A an, ihn nach Erhalt der ersten Rate als neuen Inhaber einzutragen und ggf. DNS etc. nach seinen Wünschen einzurichten. Die entscheidende Einschränkung besteht darin, dass Verkäufer B darauf besteht, dass die Domain bei seinem Provider unter seiner Verfügungsgewalt verbleibt und zwar so lange, bis die letzte Rate bezahlt ist. Erst danach kann A die Domain umziehen.
Sollte A plötzlich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, hätte B noch die Kontrolle über die Domain und könnte laut vertraglicher Ausgestaltung wieder selbst Inhaber der Domain werden und diese nutzen, bis A seinen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt.

An die Experten unter uns: haltet ihr das so für sinnvoll und rechtlich einwandfrei? Fehlt etwas entscheidendes? Vielleicht habt ihr auch andere Ratengestaltungsoptionen oder -ausgestaltungen. Würde mich freuen, wenn einige hierzu etwas sagen könnten. Falls jemand Musterverträge für Ratenzahlungen bei Domainverkäufen verwendet oder kennt, wäre ich ebenfalls sehr dankbar.


Viele Grüße

Robert
 
Soweit ich weiss bieten Escrow.com und Moniker auch Ratenzahlungspläne beim Escrow Service an.
Näheres bitte erfragen.
Ich hab allerdings im Kopf dass Escrow dies nur für höhere Beträge a la 100K macht. Moniker aber auch niedrigere Beträge. Bin mir aber nicht sicher.
Akh ja und dann gibts noch eCop die das machen. Details bitte auch dort erfragen.
 
Also ich bin nun wirklich nicht der Experte der hierzu mangels Erfahrung fachlich kompetent Auskünfte geben kann, aber trotzdem folgende Anmerkungen:

- Wenn der Käufer A nach Zahlungseingang der ersten Rate als Domaininhaber eingetragen wird, könnte er die Domain denn dann nicht via „Auth-Code 2“ (Briefversand (Einwurfeinschreiben) des Auth-Codes an den Domaininhaber) umziehen?

- Eventuell wäre es besser einen Treuhandvertrag einzurichten, wonach der Käufer A zwar auf dem „Papier“ Domaininhaber der Domain wird aber bei der Denic der als Domaininhaber immer noch der Verkäufer eingetragen bleibt via „Verkäufer – Treuhandservice“.

Grüße

Oliver
 
bin da auch kein Experte, daher nur ein paar Gedanken:
wenn es um größere Beträge geht, würde ich den Vertrag, der m.E. auf jeden Fall nötig ist, einen RA meines Vertrauens ausfertigen lassen, insbesondere, wenn du das Prinzip öfter anwenden möchtest.
Sachen, die ich mit einfliessen lassen würde: Zahlungsmodalitäten, Verhalten bei Zahlungsverzug, was passiert bei komplettem Zahlungsausfall (z.B. werden die bereits gezahlten Raten zurückerstattet oder verbleiben sie bei dir (Mietkauf). Die Laufzeit würde ich mir auch genau überlegen (je länger, je risikovoller...z.B. Projekt läuft nicht an, usw.).
Die Domain würde ich erst bei endgültiger Bezahlung übertragen. Den Preis würde ich auch aufgrund des Risikos nach oben korrigieren.

grüsse,
engel
 
Hi,

würde ich als Käufer oder Verkäufer nur über einen neutralen 3. machen, sprich einem Trsutee/Escrow service, je namhafter desto besser. Dann fällt auch der ganze Unsicherheitsfaktor/Aufwand zwischen Käufer/Verkäufer weg, denn die AGB´s des neutralen 3. gelten, welcher als Inhaber bis zur Bezahlung auftritt.

LG
jabber
 
meine meinung: hände weg von sowas.
fast hätte ich sowas akzeptiert, und ich bereue es NICHT dass dies im letzten minute abgesagt wurde.
je länger du dich mit dem thematik und die mögliche probleme auseinander setzt, wird es dir klar sein: es gibt kein 100% sicherheit für den verkäufer.
der käufer hat wenig zu verlieren, du als inhaber der domain kannst du allerdings vieles auf dem spiel setzten

ich bin kein jurist, deswegen ist mein posting nur als persönliche meinung zu interpretieren.

u.a. ich liste dir paar punkte was auf einmal auftauchen kann:

1. möglichkeit, du bleibst als inhaber und der käufer verwendet die domain.

a. käufer baut mist, und du bekommst klagen bzw. alles was oben erwähnt wurde weil du als inhaber der domain auch (in einige bereiche) mithaftest.... dran wird du bestimmt denken
(ist vielleicht mit einem guten anwalt zu lösen, siehe miet& pachtverträge von harry.
aber was ist wenn
1.b. käufer oder ein partner firman vom ihm, einen dispute auf die domain setzt und du kannst die domain nach zahlung der letzte Kreditrate nicht sofort übertragen? da verletzt du selbst den vertrag, und der käufer kann dich wieder auf nicht erfüllung, rückzahlung inkl. zinsen, projektkosten etc... klagen ....
Oder was ist wenn die denic deine domain (a la harry geschichte letzte woche) löschen will, bzw. an 3. person überträgt? )

wie gesagt: je mehr du dich mit dem thema beschäftigst, wirst du "hände weg" sagen bzw. sonst NUR mit sehr guten anwalt, der dir alles absichert und dies kann wieder schnell paar tausend euros kosten.
übrigens, sedo kann auch (soweit ich weiss) so ein treuhand mit ratenzahlung bei grossbeträge anbieten. kostet auch gleich ein paar tausend euros.

ich war bis vor kurzem der meinung, unter freunde kann man dies (sogar per handschlag) noch machen, ich würde dies aber nie mehr als verkäufer in betracht ziehen, egal um welche summen es sich handelt. und somit werde ich als käufer dies um fair zu sein, auch nicht im betracht ziehen.
entweder kann/will/möchte der käufer die domain leisten und sofort zahlen, oder er soll warten bis er die domain zahlen kann (von mir aus, über ein kredit von der mybank.de), danach kann er gerne die domain bekommen/verwenden/übertragen.

schönen tag noch
mybank.de
 

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