Hallo Kollegen,
ich hätte mal eine Frage an euch, die sicherlich den ein oder anderen unter uns auch interessieren dürfte: Es geht um die Ausgestaltung einer Ratenzahlungsoption beim Domainverkauf.
Fakt ist, nicht jedes Unternehmen oder jede Privatperson kann einfach mal vier- oder fünfstellige Beträge auf einmal locker machen. Daher denke ich, dass die Möglichkeit einer Ratenzahlung die eigene Domainverkaufsquote fördern kann.
Nun gibt es ja 2 entscheidende Faktoren bei einer Ratenzahlung, die Käuferseite und die Verkäuferseite.
Der Käufer hat den Vorteil, dass er mit größerer finanzieller Flexibilität eine Domain erwerben kann, für die er möglicherweise unter anderen Umständen hätte einige Zeit sparen müssen. Außerdem möchte er ja in irgendeiner Form, auf die ich später noch komme, die Domain auch nach Zahlung der ersten Rate bereits nutzen können.
Der Verkäufer freut sich, dass er dank Ratenzahlung eine Domain verkaufen kann, die er normalerweise aufgrund des zu hohen Einzelpreises nicht verkauft hätte. Der springende Punkt ist natürlich das Risiko eines Zahlungsausfalls. Worst Case: Die Domain ist bereits übertragen und ich muss als Verkäufer am Ende meinem restlichen Geld hinterherlaufen bzw. -klagen.
Um dieses Risiko zu minimieren, habe ich mir folgendes Szenario überlegt:
Käufer A möchte von Verkäufer B eine Domain auf Raten kaufen. Verkäufer B bietet A an, ihn nach Erhalt der ersten Rate als neuen Inhaber einzutragen und ggf. DNS etc. nach seinen Wünschen einzurichten. Die entscheidende Einschränkung besteht darin, dass Verkäufer B darauf besteht, dass die Domain bei seinem Provider unter seiner Verfügungsgewalt verbleibt und zwar so lange, bis die letzte Rate bezahlt ist. Erst danach kann A die Domain umziehen.
Sollte A plötzlich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, hätte B noch die Kontrolle über die Domain und könnte laut vertraglicher Ausgestaltung wieder selbst Inhaber der Domain werden und diese nutzen, bis A seinen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt.
An die Experten unter uns: haltet ihr das so für sinnvoll und rechtlich einwandfrei? Fehlt etwas entscheidendes? Vielleicht habt ihr auch andere Ratengestaltungsoptionen oder -ausgestaltungen. Würde mich freuen, wenn einige hierzu etwas sagen könnten. Falls jemand Musterverträge für Ratenzahlungen bei Domainverkäufen verwendet oder kennt, wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Viele Grüße
Robert
ich hätte mal eine Frage an euch, die sicherlich den ein oder anderen unter uns auch interessieren dürfte: Es geht um die Ausgestaltung einer Ratenzahlungsoption beim Domainverkauf.
Fakt ist, nicht jedes Unternehmen oder jede Privatperson kann einfach mal vier- oder fünfstellige Beträge auf einmal locker machen. Daher denke ich, dass die Möglichkeit einer Ratenzahlung die eigene Domainverkaufsquote fördern kann.
Nun gibt es ja 2 entscheidende Faktoren bei einer Ratenzahlung, die Käuferseite und die Verkäuferseite.
Der Käufer hat den Vorteil, dass er mit größerer finanzieller Flexibilität eine Domain erwerben kann, für die er möglicherweise unter anderen Umständen hätte einige Zeit sparen müssen. Außerdem möchte er ja in irgendeiner Form, auf die ich später noch komme, die Domain auch nach Zahlung der ersten Rate bereits nutzen können.
Der Verkäufer freut sich, dass er dank Ratenzahlung eine Domain verkaufen kann, die er normalerweise aufgrund des zu hohen Einzelpreises nicht verkauft hätte. Der springende Punkt ist natürlich das Risiko eines Zahlungsausfalls. Worst Case: Die Domain ist bereits übertragen und ich muss als Verkäufer am Ende meinem restlichen Geld hinterherlaufen bzw. -klagen.
Um dieses Risiko zu minimieren, habe ich mir folgendes Szenario überlegt:
Käufer A möchte von Verkäufer B eine Domain auf Raten kaufen. Verkäufer B bietet A an, ihn nach Erhalt der ersten Rate als neuen Inhaber einzutragen und ggf. DNS etc. nach seinen Wünschen einzurichten. Die entscheidende Einschränkung besteht darin, dass Verkäufer B darauf besteht, dass die Domain bei seinem Provider unter seiner Verfügungsgewalt verbleibt und zwar so lange, bis die letzte Rate bezahlt ist. Erst danach kann A die Domain umziehen.
Sollte A plötzlich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, hätte B noch die Kontrolle über die Domain und könnte laut vertraglicher Ausgestaltung wieder selbst Inhaber der Domain werden und diese nutzen, bis A seinen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt.
An die Experten unter uns: haltet ihr das so für sinnvoll und rechtlich einwandfrei? Fehlt etwas entscheidendes? Vielleicht habt ihr auch andere Ratengestaltungsoptionen oder -ausgestaltungen. Würde mich freuen, wenn einige hierzu etwas sagen könnten. Falls jemand Musterverträge für Ratenzahlungen bei Domainverkäufen verwendet oder kennt, wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Viele Grüße
Robert