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Auswanderung: Domaining Offshore und Steuern. Tips, Tricks, worauf man achten sollte!

AlexS

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Hallo Kollegen,

so einige hier tragen sich ja mit dem Gedanken Offshore zu gehen, um der heimatlichen Steuerhölle zu entkommen, und gleichzeitig die Lebensvorzüge in Ländern wie Panama, Seychellen oder Cayman Islands zu geniessen.

Ich beschäftige mich mit der Thematik seit nunmehr 10 Jahren, und hatte in der Zeit Firmen in Deutschland (3 x GmbH, GmbH & Co. KG), Panama, HongKong, England, USA (2x), Lettland und den Seychellen, und dabei eine Menge über die Fallstricke gelernt.

Wenn ich mit anderen Domainern über das Thema rede, oder hier im Forum lese, dann fällt mir auf, dass leider (auch unter Deutschen Steuerberatern) sehr viel gefährliches Halbwissen herumgeistet. Als ich versucht habe die Zusammenhänge der Besteuerung zu verstehen, hat es recht lange gebraucht den richtigen "Blickwinkel" zu finden. Das Nachfolgende beschreibt mein persönliches Wissen Stand Jan 2012, soll keine Rechtsberatung darstellen und gibt weder vor umfassend noch richtig zu sein. Es ist einfach mein Wissensstand. Wenn ich da Wissenslücken haben sollte, wäre ich hocherfreut um Feedback, man lernt bei dem Thema immer hinzu.

Das Nachfolgende ist wirklich nur für Leute interessant, die sich tiefer mit dem Offshore Thema "Steuern" auseinandersetzen wollen oder müssen. Für alle anderen ist es langweiliger Käse.





In meinen Augen ist das A und O der richtige Blickwinkel auf das Thema. Am Ende des Tages muss man dem Finanzamt in DE Antwort und Rede stehen, daher ist der beste Blickwinkel der des Finanzamtes, und dann wird plötzlich alles sehr einfach:

Du bist ein Deutscher Steuerpflichtiger. Damit bist Du weltweit mit allen Einnahmen aus allen gewerblichen Tätigkeiten und Erwerben in Deutschland steuerpflichtig, und zwar auf Lebenszeit. Man muss sich diese einfache Denkbasis des Deutschen Finanzamtes tief ins Gehirn verankern: Der Deutsche Staat gedenkt Dich lebenslang und weltweit zur Kasse zu bitten, wenn Du Geld verdienst. Und zwar total egal wie und womit Du Geld verdienst. Ob Parkingeinnahmen, Immobilienvermietung, Goldschürfen: Solange Du Einnahmen hast, will der Deutsche Staat, dass Du diese meldest und ganz normal über Deine Einkommenssteuererklärung versteuerst. Weltweit. Lebenslang.


Das muss die Sichtweise sein. Bitte ins Hirn einmeisseln.


Und jetzt zum angenehmen Teil: Es gibt Gott sei Dank Ausnahmen.


Kurz zwei Ausnahmen angerissen, dann wird vieles klar:


  1. Du gehst mehr als ein halbes Jahr in ein Land welches Einnahmen besteuert. Also KEIN Offshore Steuerparadies, denn Steuerparadiese (Nullsteuerländer) versteuern ja eben Deine Einnahmen nicht. Sagen wir Du gehst nach Lettland, Polen, Italien oder Frankreich. Wenn Du mehr als das halbe Jahr dort bist, dann ist Dein gewöhnlicher Aufenthalt eben dort, und Du wirst dort steuerpflichtig. Achtung: Das heisst jetzt NICHT, dass Du in DE NICHT mehr steuerpflichtig bist. Du bist jetzt in DE steurpflichtig UND in dem anderen Land. Also DOPPELT steuerpflichtig. Leider denken allzu viele Zeitgenossen, dass durch die Steuerpflicht in dem anderen Land die Deutsche Steuerpflicht aufhören würde, das ist aber nicht so. Nun ist das Deutsche Finanzamt kein Unmensch, und versteht, dass es eine Doppelbesteuerung unmenschlich ist, und hat daher mit sehr vielen Ländern weltweit Abkommen geschlossen, die die Doppelbesteuerung ausschliessen. Diese Abkommen heissen: "Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung", und werden im Volksmund sinnverdrehend "Doppelbesteuerungsabkommen" (ich kürze es mal "DB-Abkommen" ab) genannt. Was bedeutet das im konkreten Fall?
    • Du gehst nach Italien und arbeitest als Angestellter (z.B. GF Deiner eigenen Italienischen GmbH), und erhälst ein Gehalt. Das Gehalt wird in Italien normal versteuert. Du musst es dann dank des DB-Abkommens NICHT nochmal in DE versteuern!
    • Du gehst nach Spanien und führst eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH) und diese GmbH macht Gewinne. Diese Gewinne musst die Firma natürlich im Land versteuern (Körperschaftssteuer). Danach sind die Gewinne versteuert, liegen aber noch in der GmbH. Du willst da jetzt dran, schüttest also Dividenden aus. Erst jetzt führt das zu einem Einkommen für Dich als Person. Wenn Du diese Ausschüttung EIN KALENDERJAHR nach Deinem Weggang aus DE durchführst, dann ist diese Ausschüttung nur in dem Land (hier Spanien) zu versteuern, NICHT mehr in DE.
  2. Jetzt kommt der interessante Teil, die Nullsteuerländer: Länder die weder die Gewinne Deiner Firma besteuern, noch die Ausschüttung an Dich. Es gibt logischerweise keine "Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung" mit Nullsteuerländern, denn es gibt ja keine Dioppelbesteuerung zu vermeiden. Daher gilt was grundsätzlich immer gilt (siehe meine Einführung): "Solange Du Einnahmen hast, will der Deutsche Staat, dass Du diese meldest und ganz normal über Deine Einkommenssteuererklärung versteuerst. Weltweit. Lebenslang.". Ernüchternd. Bei den Ländern mit DB-Abkommen kam man ja noch ganz glimpflich davon, aber hier eben nicht mehr. Wenn Du 100.000,- Euro mit Deiner Offshore Company verdienst und an Dich ausschüttst, dann musst Du diese Einnahmen ganz normal in DE versteuern. Wenn Du während der Zeit evtl. sogar öfters mal in DE bist, dann vermutet das Finanzamt flux die Begründung einer Niederlassung in DE, und Du wirst mit Deiner Firma sogar in DE MwSt-Pflichtig, und zwar rückwirkend. Musst dann natürlich aus Körperschaftssteuer in DE bezahlen usw. Schon mit wenigen Wochen in DE kannst Du auf die Nase fallen. Wie -bitte schön- kann man dann in Offshore-Paradiesen Steuern sparen? Prinzipiel eben gar nicht. Aber: Auch hier gibt es Ausnahmen. Diese aber unterliegen strengsten Auflagen, und die Einhaltung erfordert strengste Disziplin. Hier gehst los: Als erstes musst Du mal aus DE komplett raus. Zu 100%. Du solltest Dich weniger als 2 Wochen in DE aufhalten pro Jahr (da sagt jeder Berater was anderes). In den 2 Wochen solltest Du nachweislich NICHTS tun, also z.B. "nur" Oma besuchen, oder "nur" Skifahren. Du musst Dich aus DE polizeilich und steuerlich abmelden. Möglichst keinen PKW auf Dich zugelassen haben. Keine Wohnung oder Haus haben, nicht mal ein Zimmer auf dem Dachboden der Eltern. Du darfst keine Ehefrau in DE sitzen haben, oder gar schulpflichtige Kinder. Kurz gesagt: Dein Lebensmittelpunkt muss aus DE raus. Egal wohin, muss nicht in dem anvisierten Steuerparadies sein, nur eben NICHT in DE. Und DU bist 10 Jahre lang nachweispflichtig: Du musst im schlimmsten Fall 10 Jahre lang nachweisen, dass Du 10 Jahre am Stück NICHT in DE Deinen Lebensmittelpunkt hattest. Das kannst Du nur, wenn Du nachweist WO Du denn den Lebensmittelpunkt hattest. Also fleissig Belege sammeln: Stromabrechnungen, Internet Abrechnungen, Mietverträge, Autozulassung, Social Network im Zielland, usw. Alles was geeignet ist später aus maximal 10 Jahre Retrospektive nachzuweisen, dass Du woanders warst. Ich sagte eingangs: Lebenslanges Steuerpflicht in DE. Nun, der Staat hat ein Erbarmen, und lässt Dich steuertechnisch nach 10 Jahren Dauerabwesenheit "ziehen". Alles was Du DANACH verdienst ist steuerfrei! Was bedeutet das ganz praktich für die Auwanderung nach Panama? Du hast auf Panama eine Kapitalgesellschaft. Diese verdient Geld. Das Geld entnimmst Du NICHT! (Seitentip: Du kannst Dir evtl. ein wenig Geld von der Firma leihen, aber sags niemandem). Das Geld also gehört der Firma. Nach 10 Jahren schüttest Du es aus, diese Ausschüttung ist ja dann erst "Dein" Gewinn, und der ist nach 10 Jahren steuerfrei.


Wenn Du nach 10 Jahren plötzlich eine Million ausschüttest, und die nach DE überweist, und in DE ein Häusle baust, dann fragt Dich das Finanzamt höchst wahrscheinlich: "Und wovon haben Sie die letzten 10 Jahr gelebt"? Dieser Fallstrick kommt dann aber eben zu einem Zeitpunkt, wo man nix mehr ändern kann, daher muss man es VORHER klären. Grundsätzlich gesagt: Man muss eben in den 10 Jahren genug Einkommen nachweisen können, dass man davon glaubhaft hätte leben können. Beispiele: Man entnimmt eben pro Jahr z.B. 25.000,- Euro aus der Panamabude, und deklariert diese in DE als Einkommen. Darauf zahlt man dann auch nicht viel Steuern, und hat Einkommen nachgewiesen. Oder man hat noch in einem anderen Land (mit DB-Abkommen) eine Firma (z.B. Italien) und macht über diese Firma genug Gewinn um glaubhaft davon gelebt haben zu können. Man muss ja eben auch NICHT in dem Land leben, in dem die Nullsteuerfirma sitzt. Man darf eben nur NICHT in DE leben. Die Nullsteuerfirma darf auch Geschäfte mit DE Firmen machen, bei Sedo Domains parken, usw, solange DU die unternehmenswesentlichen Entscheidungen nicht in DE fällst, und in DE keinen Lebensmittelpunkt hast. Alles andere ist "Gestaltungsmissbrauch", und da wird das Amt fuchsteufelswild, das kann bis zu Vorbestrafung gehen!

Abschliessend noch: Wegzugsbesteuerung. Wenn Du weggehst, und dabei Produktionsgegenstände mitnimmst, dann nimmst Du dem Staat die Möglichkeit deren "Früchte" weiter zu besteuern. Das schmeckt ihm nicht. Da wären: Deine PC Anlage. Deine Domains. Deine Projekte. Du hast jahrelang viel Geld in PC, Domains und Projekte gesteckt. Für Dich war es viel Geld, für das Finanzamt waren es viele Steuerabzüge: Jeden Euro den Du "investierst" hast, hat ja Deinen Profit gemindert, und damit DEINE Steuerlast. Jetzt gehst Du weg, und willst das Zeugs einfach mitnehmen? Vergiss es. Der Staat möchte dem ganzen Kram einen Wert beimessen (Schätzung), und versteuert es dann geradeso als würdest Du es zu dem Preis verkaufen. Ausweg: Es selbst bewerten lassen (besser als die staatliche Schätzung) und dann selbst an Deine neue Auslandsbude verkaufen. Du zahlst aber so oder so KRÄFTIG Wegzugsbesteuerung. Leider machen viele Domainer den Fehler zu denken: "Ach egal, ich scheibe Domains und Projekte einfach auf meine Aulandsbude über, das merkt doch eh keiner". LOL. Das Finanzamt hat sowas von schnell Deinen alten Domainbestand ermittelt, das kannst Du Dir nicht vorstellen.

Ist ein bisserl länger geworden, aber ich hoffe es wirft einen neuen Blickwinkel auf die Betrachtung. Mein Tip: Geh nicht nur zu (irgend-) EINEM Steuerberater, geh zu einem auf diese Auslandsthematik spezialisierten Experten. Kosten i.d.R. 200,- Euro pro Stunde aber das muss es Dir wert sein. Und geh zu mindestens dreien. Jeder hat in der Regel Recht, aber jeder erläutert es Dir aus einem anderen Blickwinkel, und erst am Ende kanst Du Dir Dein eigenes Bild machen. Vor allem: Bring dem Berater KONKRETE Fragen mit. Steuerberater sind TOP in der Beantwortung konkreter Fragen, aber oft Nieten im Darstellen der Allgemein-Zusammenhänge.


Sollte eine der Betrachtung unrichtig sein: Bitte Feedback hier oder per PM.

AlexS
 
Abschliessend noch: Wegzugsbesteuerung. Wenn Du weggehst, und dabei Produktionsgegenstände mitnimmst, dann nimmst Du dem Staat die Möglichkeit deren "Früchte" weiter zu besteuern. Das schmeckt ihm nicht. Da wären: Deine PC Anlage. Deine Domains. Deine Projekte. Du hast jahrelang viel Geld in PC, Domains und Projekte gesteckt. Für Dich war es viel Geld, für das Finanzamt waren es viele Steuerabzüge: Jeden Euro den Du "investierst" hast, hat ja Deinen Profit gemindert, und damit DEINE Steuerlast. Jetzt gehst Du weg, und willst das Zeugs einfach mitnehmen? Vergiss es. Der Staat möchte dem ganzen Kram einen Wert beimessen (Schätzung), und versteuert es dann geradeso als würdest Du es zu dem Preis verkaufen. Ausweg: Es selbst bewerten lassen (besser als die staatliche Schätzung) und dann selbst an Deine neue Auslandsbude verkaufen. Du zahlst aber so oder so KRÄFTIG Wegzugsbesteuerung. Leider machen viele Domainer den Fehler zu denken: "Ach egal, ich scheibe Domains und Projekte einfach auf meine Aulandsbude über, das merkt doch eh keiner". LOL. Das Finanzamt hat sowas von schnell Deinen alten Domainbestand ermittelt, das kannst Du Dir nicht vorstellen.

AlexS

uiui das wieder unsere Steuerfachmann ALEXS aus R :-)
Ein paar richtige und nützliche Ansätze sind da sicher drin...allerdings ist jedem IMMER zu raten VORHER Anwaltlichen zu holen.
Bei den Sachverhalten kann man schnell den Tatbestand der Steuerhinterziehung bzw. der Beihilfe (...z.b. Alex mit dem Darlehen...) erfüllen.

Die Wegzugsbesteuerung trifft im übrigen nur die Gesellschafter/Inhaber einer Kapitalgesellschaft...

Domains etc. selbst zu bewerten, um sie anschliessend an die eigene Offshore GmbH zu verkaufen ist keineswegs schlau, sondern kann verdammt teuer werden.
Hier sollte man in jedem Fall mit dem FA zusammenarbeiten und sich den Kaufpreis absegenen lassen...

Grundsätzlich lässt es sich auch gut in Deutschland leben...wir haben hier einen sicheren Rechtsstaat der es verdient durch Steuern unterstützt zu werden...
 
Hallo Vadder,

hey, Dich gibts ja auch noch, schön mal wieder von Dir zu hören.

Ein paar richtige und nützliche Ansätze sind da sicher drin.....allerdings ist jedem IMMER zu raten VORHER Anwaltlichen zu holen.

Da würde ich ein wenig weiter gehen:

.......Mein Tip: Geh nicht nur zu (irgend-) EINEM Steuerberater, geh zu einem auf diese Auslandsthematik spezialisierten Experten. Kosten i.d.R. 200,- Euro pro Stunde aber das muss es Dir wert sein. Und geh zu mindestens dreien..



Die Wegzugsbesteuerung trifft im übrigen nur die Gesellschafter/Inhaber einer Kapitalgesellschaft...

Dann wird es bei Einzelunternehmern eben anders genannt, das mag sein. Nach meinen Informationen kann man jedoch nicht einfach seine Domains auf die Auslandsfirma übertragen, und auch nicht sein Firmeninventar (PC's und dergleichen) "einfach so" ins Ausland mitnehmen, das muss vorher hier versteuert werden. Ich jedenfalls musste es versteuern, und das war eine Unsumme (gut 6-stellig).


Domains etc. selbst zu bewerten, um sie anschliessend an die eigene Offshore GmbH zu verkaufen ist keineswegs schlau, sondern kann verdammt teuer werden.
Hier sollte man in jedem Fall mit dem FA zusammenarbeiten und sich den Kaufpreis absegenen lassen...

Ausweg: Es selbst bewerten lassen (besser als die staatliche Schätzung) und dann selbst an Deine neue Auslandsbude verkaufen.

Genau das habe ich ja auch empfohlen: Die Domains "bewerten lassen", logischerweise von einer Firma, die Glaubwürdigkeit beim Finanzamt besitzt. Sich vom Finanzamt bestätigen zu lassen, dass die Bewertung dort als realistisch eingeschätzt wird, könnte eine gute Idee sein, sollte man vorher mit dem Steuerberater abklären.

Danke für die Anmerkungen Vadder!

AlexS
 
Genau das habe ich ja auch empfohlen: Die Domains "bewerten lassen", logischerweise von einer Firma, die Glaubwürdigkeit beim Finanzamt besitzt.

Die wachsen nicht auf Bäumen....wen nimmt man da? Als Gutachter?

Ich erinnere mich, dass ich früher oft Gutachten habe anfertigen lassen - in einem anderen Metier...und die häufigste Frage war:

"Brauchen Sie ein ein Gutachten, oder ein Schlechtachten"?

Die Frage ist also, wer geniesst beim Finanzamt die Reputation, dass das durchgewunken wird?
 
Die wachsen nicht auf Bäumen....wen nimmt man da? Als Gutachter?
Die Frage ist also, wer geniesst beim Finanzamt die Reputation, dass das durchgewunken wird?
vadder hat doch nen wesentlichen Hinweis gegeben, bevor dieser durch eine unnötige Selbstdarstellung mal wieder verwässert wurde...
Einfach noch mal bei vadders Posting nachlesen... :beer:

grüsse,
engel
 
Ich habe jetzt selbst noch mal ein wenig im Internet gestöbert und dort findet man allenthalben verschiedene Aussagen. Ganz genauso wie beim Gang zum Steuerberater ;-)

Falls sich jemand hier ausführlicher mit dem Thema beschäftigt hat: Im Netz wird es oft so dargestellt, als sei man das Finanzamt in DE sofort vom Halse, solange man in DE keinerlei Firmenanteile, Immobilien, Aktien (einfach alles was Einkommen erzeugen könnte) mehr hat, und den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt hat (also idealerweise gar nicht mehr in DE verweilt, nicht mal zum Urlaub, keine Frau, keine Kinder in DE, keine Wohnung, Haus usw). Demnach wären sofort nach Komplettauswanderung Einnahmen im Ausland kein Thema mehr für die Deutsche Steuer. Meine Beratung in den Sachen ist jetzt auch schon wieder knapp 4 Jahre her (solange bin ich aus DE weg), ich bin aber fest davon überzeugt, dass damals klipp und klar festgestellt wurde: Einkommen gleich welcher Art aus einem Nullsteuerland sind in DE zu versteuern (für 10 Jahre). Man sollte echt nicht ins Internet schauen, das verwirrt. Also: Weiss jemand genaueres?

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Die wachsen nicht auf Bäumen....wen nimmt man da? Als Gutachter?

Ich erinnere mich, dass ich früher oft Gutachten habe anfertigen lassen - in einem anderen Metier...und die häufigste Frage war:

"Brauchen Sie ein ein Gutachten, oder ein Schlechtachten"?

Die Frage ist also, wer geniesst beim Finanzamt die Reputation, dass das durchgewunken wird?

"Durchgewunken" wird vermutlich gar nichts einfach so. Ich habe ein namenhaftes Unternehmen gewählt, das unter anderem auch Domains bewertet.

Vadders Hinweis, den Umstand gleich beim Amt klären zu lassen wäre ja auch eine Möglichkeit. Keine Ahnung ob die sich darauf einlassen.

AlexS
 
vadder hat doch nen wesentlichen Hinweis gegeben, ...Einfach noch mal bei vadders Posting nachlesen... :beer:

grüsse,
engel

Hups - Sorry. Ja richtig. Asche auf mein Haupt.

Dann die Frage / Kommentar an Vadder: So eine Einigung zum Gesamtwert eines Portfolios mit einen FA-Beamten ist sicher kein BBQ.

@Alex: Sicher kann es nicht schaden, wenn man einem unbedarften FA-Menschen in Sachen Domains mit einem Gutachten in der Hand kommt. Denke mal, alles was die Bewertung untermauert, kann hilfreich sein.

Wird bestimmt ne Kombi aus beidem sein.

Aber was mache ich mir nen Kopp :-) - mit meinem Lächeln und Haarschnitt bekomme ich jeden rum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vadders Hinweis, den Umstand gleich beim Amt klären zu lassen wäre ja auch eine Möglichkeit. Keine Ahnung ob die sich darauf einlassen
denk einfach mal nach, Alex, und tipp nicht nur wieder was ein. Das Amt muss es ja klären, da es den Sachverhalt ja akzeptieren muss...oder auch nicht. Also ist es das Zuverlässigste sich gleich mit dem Amt auseinanderzusetzen, und dann evtl. geforderte "Expertenmeinungen" nachzureichen. Richtig oder falsch?
Und: was war daran jetzt so schwer?
 
Dann wird es bei Einzelunternehmern eben anders genannt, das mag sein. Nach meinen Informationen kann man jedoch nicht einfach seine Domains auf die Auslandsfirma übertragen, und auch nicht sein Firmeninventar (PC's und dergleichen) "einfach so" ins Ausland mitnehmen, das muss vorher hier versteuert werden. Ich jedenfalls musste es versteuern, und das war eine Unsumme (gut 6-stellig).


AlexS

Nein sowas gibt es bei Personengesellschaften nicht.
Wenn man ein bisschen nachdenkt ist es auch logisch...
Die juristische Person (Kapitalgesellschaft) ist eine Art "Puffer"....da hier "nur" die fixe Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer anfällt.
Verkaufst du deine GmbH oder Anteile, musst du einen Teil des Verkaufserlös versteuern...das ist genau der Grund weshalb es eine "Wegzugsbesteuerung" gibt.
In dem Moment in dem du Deutschland verlässt, wird der "Verkauf" demnach vorgezogen...
Bei einer Personengesellschaft hast du diesen Puffer nicht und musst dein gesamtes Einkommen mit deinem pers. Steuersatz versteuern...das ist genau das was dem Domainer weh tun (Verkauf eines grossen Projekts Domain etc..
Der Vorteil ist hier jedoch, dass du ohne grossen Aufwand auswandern kannst.

Auch was du in dem oberen Bereich geschreiben hast, ist so nicht ganz richtig...dem FA ist es egal, ob du in ein Nullsteuerland abwanderst oder dich innerhalb der EU niederlässt.
Hier gibt es aktuell eine Disskussion bzgl. der Niederlassungsfreiheit, die der Wegzugsbesteuerung entgegen steht (Das FA zwingt dich sozusagen in deutschland zu bleiben, wenn du deine gmbh anteile nicht "auslösen" bzw. versteuern kannst, weil dir das kapital fehlt)


Trixi du hattest eine Frage zu den 10 Jahren.
Vielleicht kann ich dir das so erklären:
Du wohnst in deutschland und hast einen Firmenanteil an einer Offshoregesellschaft.
Dieser wird im laufe der Zeit viele Mios wert.
Du schüttest aber keine Dividende aus, sondern lässt die Gesellschaft immer weiter wachsen.
Irgendwann möchtest du an die Kohle...
Steuerfrei bzw. mit dem Steuersatz des Landes in dem du wohnst geht das allerdings nur, wenn du mind. 10 Jahre im Ausland gewohnt hast...ansonsten musst du in deutschland versteuern (ob alles oder nur zum teil weiss ich nicht genau..)

bg
 
Hups - Sorry. Ja richtig. Asche auf mein Haupt.

Dann die Frage / Kommentar an Vadder: So eine Einigung zum Gesamtwert eines Portfolios mit einen FA-Beamten ist sicher kein BBQ.

@Alex: Sicher kann es nicht schaden, wenn man einem unbedarften FA-Menschen in Sachen Domains mit einem Gutachten in der Hand kommt. Denke mal, alles was die Bewertung untermauert, kann hilfreich sein.

Wird bestimmt ne Kombi aus beidem sein.

Aber was mache ich mir nen Kopp :-) - mit meinem Lächeln und Haarschnitt bekomme ich jeden rum.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten...in jedem fall mus die transaktion "wie unter fremden dritten" vom fa akzeptiert werden.
so bietet es sich z.b. an, einen buchwertgewinn von %x p.a. je domain anzusetzen.
gutachten könnten dazu führen, dass über jede domain diskutiert und gefeilscht wird...
jedes fa tickt anders und jeder domainer/betroffene verfolgt individuelle strategien.
in jedem fall sollte man so ehrlich wie möglich und transparent wie nötig sein...;-)
 
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