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Backorder und Steuer

terminator4

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Registriert
14. Mai 2007
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451
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Hallo,

kann man die Backordergebühren von der Steuer absetzen ? Bezahlen tut man ja schliesslich für den Backorder-Dienst, müsste doch dann als Dienstleistung gesehen werden. Sofern es zu Auktion kommt und man mehr bezahlt müsste doch dann die Backorder-fee trotzdem absetztbar sein, oder wie ist das ?

Gruß

Oliver
 
Wenn Du in der Lage bist, Deine Kosten abzusetzen, dann kannst Du selbstverständlich auch die Backorder-Kosten absetzen.
 
Und dann noch was:

Ich habe mal 2 Domains über einen anderen Dienst gebackorderd, das waren dann aber 299$ pro domain (dafür gabs keine Auktion), wundert sich da das Finanzamt nicht über den Preisunterschied ?
 
Wenn Du diese Kosten hattest, was soll das FA dann daran zweifeln ?

Wenn es wirklich betriebsbedingte Kosten sind (und keine Liebhaberei), dann wird es dort kein Problem geben.

Dann wenn Du mal eine Domain für 10 Euro kaufst und mal eine für 100.000 dann geht dies das FA auch nichts an.
 
Aber wie immer:

Für sowas gibts Steuerberater, die machen den ganzen Tag nichts anderes.
 
bei 100000 Euro wird denen klar sein das es ein Kauf war und nicht die Dienstleistung.
 
@STEPHAN: Die Dienstleistung kann man direkt gewinnmindernd abziehen, einen Kauf nicht unbedingt (nicht abnutzbares Wirtschaftsgut etc.).

@terminator4: Kann ich leider nichts zu sagen.

Viele Grüße

August
 
Wenn Du gewerblich mit Domains handlest, hast Du da doch kein Problem. Deshalb sagte ich ja: Wenn Du es absetzen kannst.


Wenn Du es als Anlage für den langfristigen Bestand kaufst, ist es natürlich anders.
 
@STEPHAN: Die Dienstleistung kann man direkt gewinnmindernd abziehen, einen Kauf nicht unbedingt (nicht abnutzbares Wirtschaftsgut etc.).

@terminator4: Kann ich leider nichts zu sagen.

Viele Grüße

August

Nicht unbedingt ?
Ich dachte das geht gar nicht. Oder geht das doch irgendwie ?
 
Du hast doch von "der Steuer" gesprochen. Die kannst Du m.W. in jedem Falle "absetzen", warum denn nicht? Wenn Du gewerblich handelst, ist das doch sowieso der Fall. Egal ob Dienstleistung oder Kauf, Steuer ist doch Steuer.
Oder was meinst Du sonst??


LG
Tobi
 
Wenn ich ei ne Domain verkaufe kann ich natürlich den Kaufpreis gegenrechnen, aber erst wenn ich die Domain verkaufe. Die backorder-fee müsste ich doch gleich als Betriebsaugaben geltend machen können, sowie auch bei der Reg-fee. Oder nicht ?
 
Gehe mal zur einem Steuerberater, ich gaube dass Du es nicht richtig siehst.
 
Hallo Oliver,

mal unterstellt, es handelt sich bei den „Backordergebühren“ eindeutig um Betriebsausgaben, so dürfte folgendes gelten:

Sind diese Ausgaben (Backordergebühren) einzeln einem Vermögensgegenstand (hier wohl eine Domain) zuordenbar, so zählen diese Ausgaben zu den Anschaffungskosten dieses Vermögensgegenstandes. Und für die Behandlung dieser Ausgaben wiederhole ich einfach mal mein letztens Posting:

>>Mal so ganz allgemein zum Domainkauf im Betriebsvermögen:
Ansatz und Bewertung eines Vermögensgegenstandes (hier Domain) bestimmen sich erst einmal nach der Verwendungsabsicht (Eigene Nutzung/Verkauf) sowie dem Rechenwerk (Steuerbilanz/Einnahmenüberschuss) in dem dieser Geschäftsvorfall (Domainkauf) zu erfassen ist.<<

Und sind die „Backordergebühren“ einem Vermögensgegenstand nicht einzeln zuordenbar, so dürften diese Ausgaben als Fremdleistungen grundsätzlich unabhängig von der Gewinnermittlungsart sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.

Grüße

Oliver

PS: Also der Begriff „Backorder“ verwirrt mich ein wenig, ist mit „Backordergebühren“ in etwa so was wie Gebühren für das Domain-Catching gemeint???
 
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