WhiteLight
New member
- Registriert
- 12. Apr. 2002
- Beiträge
- 2.756
Änderungen - Lastschriften
Beim Einzugsermächtigungsverfahren können Sie sechs Wochen nach Rechnungsabschluss gegen eine Belastung Ihres Kontos Einspruch einlegen. Dies ist aktuell bereits gängige Praxis. Neuerung ist jedoch, dass Sie als Kunde nun bis zu 13 Monaten Zeit haben gegen eine solche „Fehlbuchung“ vorzugehen.
Quelle: Yahoo
Bankregeln - neue Spielregeln an Schalter & Co. - Y! Finanzen
Ich dachte wir hatten das Thema hier schon - konnte es allerdings nicht finden.
Ich kann mir also z.B. einen Server mieten und nach einem Jahr sämtliche Buchungen platzen lassen.
Wer finanzielle Probleme bekommt hat zukünftig neue Reserven (seine Ausgaben der letzten 13 Monate).
Ich habe leider keine Informationen über eventuelle Bedingungen gefunden .......aber so.....wieder ein Zahlungsmittel weniger.
Grüße
Beim Einzugsermächtigungsverfahren können Sie sechs Wochen nach Rechnungsabschluss gegen eine Belastung Ihres Kontos Einspruch einlegen. Dies ist aktuell bereits gängige Praxis. Neuerung ist jedoch, dass Sie als Kunde nun bis zu 13 Monaten Zeit haben gegen eine solche „Fehlbuchung“ vorzugehen.
Quelle: Yahoo
Bankregeln - neue Spielregeln an Schalter & Co. - Y! Finanzen
Ich dachte wir hatten das Thema hier schon - konnte es allerdings nicht finden.
Ich kann mir also z.B. einen Server mieten und nach einem Jahr sämtliche Buchungen platzen lassen.
Wer finanzielle Probleme bekommt hat zukünftig neue Reserven (seine Ausgaben der letzten 13 Monate).
Ich habe leider keine Informationen über eventuelle Bedingungen gefunden .......aber so.....wieder ein Zahlungsmittel weniger.
Grüße