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Bankregeln - neue Spielregeln an Schalter & Co.

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Änderungen - Lastschriften
Beim Einzugsermächtigungsverfahren können Sie sechs Wochen nach Rechnungsabschluss gegen eine Belastung Ihres Kontos Einspruch einlegen. Dies ist aktuell bereits gängige Praxis. Neuerung ist jedoch, dass Sie als Kunde nun bis zu 13 Monaten Zeit haben gegen eine solche „Fehlbuchung“ vorzugehen.
Quelle: Yahoo


Bankregeln - neue Spielregeln an Schalter & Co. - Y! Finanzen


Ich dachte wir hatten das Thema hier schon - konnte es allerdings nicht finden.
Ich kann mir also z.B. einen Server mieten und nach einem Jahr sämtliche Buchungen platzen lassen.
Wer finanzielle Probleme bekommt hat zukünftig neue Reserven (seine Ausgaben der letzten 13 Monate).


Ich habe leider keine Informationen über eventuelle Bedingungen gefunden .......aber so.....wieder ein Zahlungsmittel weniger.


Grüße
 
Das Beispiel mit dem Server ist schlecht gewählt, da sollte es an einem Fax nicht scheitern. Im Online-Payment ist das aber wirklich blöd.
Deutsche Bank schrieb:
- Bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit kann der Schuldner die Lastschrift zurückgeben
- Bis zu 13 Monate nach Fälligkeit kann eine unautorisierte Lastschrift (Gläubiger kann kein
Mandat vorweisen) zurückgegeben werden
 
... ich dachte, dass die Rückgabe unautorisierter Abbuchungen bislang (nur durch etwaige Verjährungen) edit: - gar nicht begrenzt waren - und die 13-monatige Frist somit eher eine Einschränkung, denn eine Erweiterung wäre...

Siehe auch:
Einzugsermächtigung ? Wikipedia
und
Urteil des XI.*Zivilsenats vom*6.6.2000 -*XI*ZR*258/99*-

Mindestens ebenso wichtig finde ich die folgende Änderung:

yahoo.com schrieb:
Änderungen - Überweisungen
[...] Künftig sind bei Überweisungen Kontonummer und Bankleitzahl die einzig wichtigen und maßgeblichen Details [...] sind künftig Zahlendreher bei einer Kontonummer Ihr Problem – die Haftung liegt bei Ihnen.

sowie:

yahoo.com schrieb:
Änderungen - Überweisungsfristen
[...]Ab 2012 gelten zudem für Inlands- und Auslandsüberweisungen neue Regeln. Der Betrag Ihrer Überweisung muss dann dem Empfänger spätestens einen Tag später gutgeschrieben werden. Bislang gilt noch eine Überweisungsfrist von drei Tagen [...]

Gruß
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
...laßt euch doch als Sicherheit, wenn der Schuldner miteinverstanden ist

bzw. wenn dies in den Vereinbarungen mit aufgenommen wurde einen

Sicherheitswechsel geben...


Gruß Erwin
 

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