Kybernator
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- 22. Apr. 2002
- Beiträge
- 29
Am kommenden Mittwoch tritt das neue Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft. Aus diesem Anlaß habe ich die Domains
www.barrierefreisurfen.de
www.barrierefrei-surfen.de
registriert.
Zum Hintergrund:
Der Begriff "barrierefrei" ist im Behindertenbereich eine feste Größe, allerdings bis jetzt nur für den räumlichen Zugang ("barrierefrei bauen", "barrierefrei wohnen" etc., entsprechende Domains und SuMa-Treffer sind vorhanden). Er wird mit dem neuen Gesetz ausgedehnt auf den Zugang zur Informationstechnologie, siehe auch folgendes Zitat aus einem Kommentar:
>>Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen setzt Maßstäbe. Barrierefreiheit wird dort als Begriff und als ein Kernziel definiert. Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern auch der ungehinderte Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zur Kommunikation in den elektronischen Medien und zur selbständigen Teilnahme an Wahlen.<<
Eine mögliche Nutzung der Domains könnte z. B. in Informationen zu bestehenden Seiten oder zur Gestaltung neuer Seiten bestehen, die den Richtlinien des WorldWideWeb-Consortiums (http://www.w3c.org/WAI/) zur Erstellung behindertengerechter Webseiten entsprechen.
Wenn wir die Verhältnisse in Deutschland kriegen, die in Amerika nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes herrschen, wird das ein heisses Thema: Firmen, die ihre Internetpräsenz nicht behindertengerecht aufziehen, dürfen (zumindest theoretisch, in der Praxis wird oft ein Auge zugedrückt) keine Regierungsaufträge mehr erhalten, da sie Behinderte diskriminieren.
Wie beurteilt ihr die wirtschaftliche Nutzbarkeit?
Gruß
Kybernator
www.barrierefreisurfen.de
www.barrierefrei-surfen.de
registriert.
Zum Hintergrund:
Der Begriff "barrierefrei" ist im Behindertenbereich eine feste Größe, allerdings bis jetzt nur für den räumlichen Zugang ("barrierefrei bauen", "barrierefrei wohnen" etc., entsprechende Domains und SuMa-Treffer sind vorhanden). Er wird mit dem neuen Gesetz ausgedehnt auf den Zugang zur Informationstechnologie, siehe auch folgendes Zitat aus einem Kommentar:
>>Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen setzt Maßstäbe. Barrierefreiheit wird dort als Begriff und als ein Kernziel definiert. Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern auch der ungehinderte Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zur Kommunikation in den elektronischen Medien und zur selbständigen Teilnahme an Wahlen.<<
Eine mögliche Nutzung der Domains könnte z. B. in Informationen zu bestehenden Seiten oder zur Gestaltung neuer Seiten bestehen, die den Richtlinien des WorldWideWeb-Consortiums (http://www.w3c.org/WAI/) zur Erstellung behindertengerechter Webseiten entsprechen.
Wenn wir die Verhältnisse in Deutschland kriegen, die in Amerika nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes herrschen, wird das ein heisses Thema: Firmen, die ihre Internetpräsenz nicht behindertengerecht aufziehen, dürfen (zumindest theoretisch, in der Praxis wird oft ein Auge zugedrückt) keine Regierungsaufträge mehr erhalten, da sie Behinderte diskriminieren.
Wie beurteilt ihr die wirtschaftliche Nutzbarkeit?
Gruß
Kybernator